(Alternative Jugendliste Bernau) Am 22. Juni 2004 musste sich der Bernauer Thomas J. vor dem Bernauer
Amtsgericht wegen Diebstahls eines Wahlplakates verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, in der Nacht vom 21.–22. August 2002 ein Wahlplakat der Schillpartei entwendet zu haben. Brisanz hatte dieses Verfahren vor allem, weil dieses Plakat in der Bernauer Goethestrasse auf Beschluss des Bernauer Vorstandes der Schill-Partei durch eine Videokamera überwacht wurde. Eine solche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes durch Privatpersonen stellt selbst eine Strafttat dar. Das ist wohl auch der Grund, warum die Staatsanwaltschaft und die Richterin mit einer Einstellung des Verfahrens zur
Lasten der Staatskasse einverstanden waren.
Unklar blieb, ob sich die Verantwortlichen der Bernauer Schill-Partei für die illegale Videoüberwachung vor Gericht verantworten müssen.
Hintergrund des Verfahrens ist das Phänomen, dass in Bernau seit mehreren Jahren die Wahlplakate von rechtsextremen und rechtspopulistischen Parteien immer wieder von Unbekannten aus dem Strassenbild entfernt werden. In den letzten Wochen war davon vor allem die rechtsextreme NPD betroffen.