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Verfahren wegen Diebstahls von Schill-Plakaten wurde eingestellt

(Alter­na­tive Jugendliste Bernau) Am 22. Juni 2004 musste sich der Bernauer Thomas J. vor dem Bernauer
Amts­gericht wegen Dieb­stahls eines Wahlplakates ver­ant­worten. Ihm wurde vorge­wor­fen, in der Nacht vom 21.–22. August 2002 ein Wahlplakat der Schill­partei entwen­det zu haben. Brisanz hat­te dieses Ver­fahren vor allem, weil dieses Plakat in der Bernauer Goethes­trasse auf Beschluss des Bernauer Vor­standes der Schill-Partei durch eine Videokam­era überwacht wurde. Eine solche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes durch Pri­vat­per­so­n­en stellt selb­st eine Straft­tat dar. Das ist wohl auch der Grund, warum die Staat­san­waltschaft und die Rich­terin mit ein­er Ein­stel­lung des Ver­fahrens zur
Las­ten der Staatskasse ein­ver­standen waren. 

Unklar blieb, ob sich die Ver­ant­wortlichen der Bernauer Schill-Partei für die ille­gale Videoüberwachung vor Gericht ver­ant­worten müssen.
Hin­ter­grund des Ver­fahrens ist das Phänomen, dass in Bernau seit mehreren Jahren die Wahlplakate von recht­sex­tremen und recht­spop­ulis­tis­chen Parteien immer wieder von Unbekan­nten aus dem Strassen­bild ent­fer­nt wer­den. In den let­zten Wochen war davon vor allem die recht­sex­treme NPD betroffen.

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