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Verfahren werden eingestellt

(MAZ) POTSDAM In Bran­den­burg müssen alle anhängi­gen Ver­fahren wegen des in der
recht­sex­trem­istis­chen Szene beliebten früheren Logos der Marke “Thor
Steinar” eingestellt wer­den. Dies ergebe sich aus dem recht­skräfti­gen Urteil
des Ober­lan­des­gerichts Bran­den­burg vom Vortag, sagte der Sprech­er der
Gen­er­al­staat­san­waltschaft, Rolf Grünebaum, gestern. Das Gericht hat­te das
Tra­gen dieses Logos ent­ge­gen der Auf­fas­sung der Staat­san­waltschaft Potsdam
als nicht ver­fas­sungswidrig eingestuft.

“Wir wer­den nicht an der Entschei­dung des OLG rüt­teln”, sagte Grünebaum. Er
sehe allerd­ings keine Gefahr, dass die Her­steller­fir­ma der
Thor-Steinar-Marke nun Schaden­er­satzansprüche gel­tend machen kön­nte. Das
wäre nur bei ein­er rechtswidri­gen Beschlagnahme möglich.

Nach Angaben des “Tagesspiegel” hat der Geschäfts­führer der Fir­ma Media Tex
GmbH, die “Thor Steinar” vertreibt, Schaden­er­satzansprüche gegen das Land
angekündigt. Die Fir­ma hat­te ein neues Logo einge­führt und teils Textilien
umnähen lassen, die das alten Emblem trugen.

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft Bran­den­burg hat­te das Ver­fahren 2004
ein­geleit­et, da das Runen-Logo von “Thor Steinar” Sym­bol­en des NS-Regimes
zum Ver­wech­seln ähnele. Die Landgerichte Neu­rup­pin und Pots­dam hat­ten im
Novem­ber 2004 und im Feb­ru­ar 2005 das Ver­bot des Logos bestätigt. Das OLG
entsch­ied aber nun, dass es sich bei dem Marken­l­o­go nicht um ein Kennzeichen
ein­er ehe­ma­li­gen NS-Organ­i­sa­tion han­dle, und es sehe auch einem solchen
Kennze­ichen nicht zum Ver­wech­seln ähnlich.

SPD-Frak­tion­schef Gün­ter Baaske beze­ich­nete das OLG- Urteil als
unver­ständlich. Er habe noch nie jeman­den getrof­fen, der in dem Logo nicht
sofort die SS-Runen erkan­nt habe.

Ver­fahren wegen Runen-Logos wer­den eingestellt

Unternehmen will Schadenersatz

(LR) Die Bran­den­burg­er Jus­tiz wird alle Strafver­fahren ein­stellen, die im
Zusam­men­hang mit dem öffentlichen Zeigen des alten, in Runen­form gestalteten
Logos der Tex­til­marke «Thor Steinar» anhängig sind.

«Um die 200 Ver­fahren müssen kom­plett eingestellt wer­den» , sagte gestern
der Sprech­er der bran­den­bur­gis­chen Gen­er­al­staat­san­waltschaft, Rolf
Grünebaum, dem «Tagesspiegel» . Anlass des Rück­zugs der
Strafver­fol­gungs­be­hör­den ist eine am Mon­tag ergan­gene Entschei­dung des
Ober­lan­des­gerichts Bran­den­burg. Das Gericht hat­te fest­gestellt, dass es sich
bei dem in Wap­pen­form gestal­teten Fir­men­l­o­go nicht um ein ehemals
nation­al­sozial­is­tis­ches Kennze­ichen han­delt. Außer­dem sei das Emblem auch
nicht einem NS-Kennze­ichen zum Ver­wech­seln ähn­lich. Damit endet die im
Novem­ber 2004 in Bran­den­burg begonnene Strafver­fol­gung von Per­so­n­en, die das
Thor-Steinar-Logo öffentlich gezeigt hat­ten, vor allem beim Tragen
entsprechen­der Klei­dungsstücke und Acces­soires. Der Geschäfts­führer der in
Bran­den­burg ansäs­si­gen Fir­ma Media Tex GmbH, die «Thor Steinar» vertreibt,
kündigte Schaden­er­satzansprüche gegen das Land an.

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