(MAZ) POTSDAM In Brandenburg müssen alle anhängigen Verfahren wegen des in der
rechtsextremistischen Szene beliebten früheren Logos der Marke “Thor
Steinar” eingestellt werden. Dies ergebe sich aus dem rechtskräftigen Urteil
des Oberlandesgerichts Brandenburg vom Vortag, sagte der Sprecher der
Generalstaatsanwaltschaft, Rolf Grünebaum, gestern. Das Gericht hatte das
Tragen dieses Logos entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft Potsdam
als nicht verfassungswidrig eingestuft.
“Wir werden nicht an der Entscheidung des OLG rütteln”, sagte Grünebaum. Er
sehe allerdings keine Gefahr, dass die Herstellerfirma der
Thor-Steinar-Marke nun Schadenersatzansprüche geltend machen könnte. Das
wäre nur bei einer rechtswidrigen Beschlagnahme möglich.
Nach Angaben des “Tagesspiegel” hat der Geschäftsführer der Firma Media Tex
GmbH, die “Thor Steinar” vertreibt, Schadenersatzansprüche gegen das Land
angekündigt. Die Firma hatte ein neues Logo eingeführt und teils Textilien
umnähen lassen, die das alten Emblem trugen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hatte das Verfahren 2004
eingeleitet, da das Runen-Logo von “Thor Steinar” Symbolen des NS-Regimes
zum Verwechseln ähnele. Die Landgerichte Neuruppin und Potsdam hatten im
November 2004 und im Februar 2005 das Verbot des Logos bestätigt. Das OLG
entschied aber nun, dass es sich bei dem Markenlogo nicht um ein Kennzeichen
einer ehemaligen NS-Organisation handle, und es sehe auch einem solchen
Kennzeichen nicht zum Verwechseln ähnlich.
SPD-Fraktionschef Günter Baaske bezeichnete das OLG- Urteil als
unverständlich. Er habe noch nie jemanden getroffen, der in dem Logo nicht
sofort die SS-Runen erkannt habe.
Verfahren wegen Runen-Logos werden eingestellt
Unternehmen will Schadenersatz
(LR) Die Brandenburger Justiz wird alle Strafverfahren einstellen, die im
Zusammenhang mit dem öffentlichen Zeigen des alten, in Runenform gestalteten
Logos der Textilmarke «Thor Steinar» anhängig sind.
«Um die 200 Verfahren müssen komplett eingestellt werden» , sagte gestern
der Sprecher der brandenburgischen Generalstaatsanwaltschaft, Rolf
Grünebaum, dem «Tagesspiegel» . Anlass des Rückzugs der
Strafverfolgungsbehörden ist eine am Montag ergangene Entscheidung des
Oberlandesgerichts Brandenburg. Das Gericht hatte festgestellt, dass es sich
bei dem in Wappenform gestalteten Firmenlogo nicht um ein ehemals
nationalsozialistisches Kennzeichen handelt. Außerdem sei das Emblem auch
nicht einem NS-Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich. Damit endet die im
November 2004 in Brandenburg begonnene Strafverfolgung von Personen, die das
Thor-Steinar-Logo öffentlich gezeigt hatten, vor allem beim Tragen
entsprechender Kleidungsstücke und Accessoires. Der Geschäftsführer der in
Brandenburg ansässigen Firma Media Tex GmbH, die «Thor Steinar» vertreibt,
kündigte Schadenersatzansprüche gegen das Land an.