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Verfahrenseinstellung greifbar nahe

(MAZ, Carsten Böttch­er) Mit ein­er öffentlichen Erk­lärung Lutz Boedes kön­nten die gerichtlichen
Nach­we­hen des Fußball­spiels zwis­chen Her- tha BSC und dem SV Babels­berg vom
25. August 2001 sowie der anschließen­den Ran­dale vor einem alternativen
Wohn­pro­jekt in der Rudolf- Bre­itscheid-Straße jet­zt ein Ende find­en. Wie
berichtet, läuft vor dem Landgericht ein Beru­fungsver­fahren gegen Boede. Der
Stadtverord­nete der Frak­tion Die Andere war vom Amts­gericht im März 2003 in
drei Punk­ten der üblen Nachrede für schuldig befun­den wor­den. Verk­lagt hatte
ihn die Polizei ursprünglich in elf Punk­ten, so Boede. 

Er hat­te behauptet, die Polizei habe sich bei ihrem Ein­satz in dem
Wohn­pro­jekt-Haus an Bargeld und Getränken bere­ichert und auf Polstermöbel
uriniert. Nach dem Urteil wandte sich Boede an die nächst höhere
gerichtliche Instanz. 

Das Gericht sei an unwider­leg­bare Beweise gebun­den, insofern sei die
Sit­u­a­tion im Ver­fahren schwierig. Mit sein­er öffentlichen Erk­lärung wolle er
zur Ver­sach­lichung beitra­gen, erk­lärte Boede gestern am Rande der
Ver­hand­lung. In der Tat war die Atmo­sphäre im Gerichtssaal teils emotional
geladen. Schließlich einigten sich Ober­staat­san­walt Falch, Boede und dessen
Vertei­di­gerin Kla­mann auf die Modal­itäten, unter denen die Erk­lärung bis
spätestens 15. Novem­ber erfol­gen solle. Zudem verpflichtete sich Boede, 100
Stun­den gemein­nützige Arbeit zu leis­ten. Unter diesen Prämis­sen ste­ht am
kom­menden Dien­stag, wenn die Ver­hand­lung fort­ge­set­zt wird, ein­er vorläufigen
Ein­stel­lung des Ver­fahrens nichts mehr im Wege. Sind auch alle Sozialstunden
abgeleis­tet, würde das Ver­fahren gegen Boede endgültig eingestellt werden. 

Zum Ende der Ver­hand­lung lehnte Rich­terin Ebisch gestern noch die Anhörung
von drei Zeu­gen der Vertei­di­gung ab. Deren per­sön­lich­es Erscheinen sei unter
anderem deshalb nicht notwendig, weil ihre Aus­sagen beziehungsweise die
Auflis­tung von am Polizeiein­satz beteiligten Beamten bere­its in den Akten
vorlägen. 

Unter­dessen hat eine Pots­damer Arbeits­ge­mein­schaft mit dem Namen “Artikel
5/1 Grundge­setz” beim Gen­er­al­staat­san­walt des Lan­des Bran­den­burg eine
Dien­stauf­sichts­beschw­erde gegen Falch ein­gere­icht. Anlass hier­für ist unter
anderem ein Wortwech­sel zwis­chen Boede und Falch am Rande eines früheren
Ver­hand­lungstages. , in dem Falch nach Darstel­lun­gen der Arbeitsgemeinschaft
geäußert haben soll, er habe 50 Jahre in der Bun­desre­pub­lik gelebt. Boede
sei, soweit er wisse, in Pots­dam geboren; von ihm lasse er sich nicht über
Presse­frei­heit belehren. Falch sagte gestern auf Anfrage, ihm sei die
Beschw­erde noch nicht bekan­nt; er könne sich demzu­folge auch noch nicht dazu
äußern. 

Der Sprech­er der Arbeits­ge­mein­schaft, Püschel, ver­wies in ein­er Erklärung
darauf, dass Boede wegen sein­er Kri­tik an der DDR 1983/84 für acht Monate in
Haft gesessen habe.

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