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Verfassungsfeindliche Bestrebungen in der brandenburgischen CDU

An das

Min­is­teri­um des Innern

Verfassungsschutzbehörde

H.-v.-Tresckow-Straße 9–13

14467 Potsdam 

Hin­weis aus der Bevölkerung zu ver­fas­sungs­feindlichen Bestre­bun­gen in der bran­den­bur­gis­chen CDU

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in den let­zten Jahren geri­et unsere Ini­tia­tive immer wieder mit Ihrer Behörde in Stre­it darüber, ob denn der Ver­fas­sungss­chutz in Bran­den­burg nicht über­flüs­sig sei. 

Durch die Spe­icherung ord­nungs­gemäß angemelde­ter und durchge­führter Demon­stra­tio­nen als ver­fas­sungs­feindliche Bestre­bung, die grund­lose und pein­liche War­nung vor Attack­en wildge­wor­den­er Haus­be­set­zer auf die Blu­men­beete der BUGA und eine all­ge­meine Über­schätzung linksradikaler Struk­turen ent­stand bei uns mitunter der Ein­druck, der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz wäre zur Sicherung der Arbeit­splätze sein­er Mitarbeiter/innen angesichts man­gel­nder Gefahren für die frei­heitlich-demokratis­che Grun­dord­nung dazu überge­gan­gen, ver­fas­sungs­feindliche Struk­turen in der recht­en Szene finanziell zu unter­stützen und sich angesichts der anges­pan­nten Haushalt­slage in der linken Szene mit weniger ergiebi­gen Tat­en zu begnügen. 

Wir freuen uns, Ihr Augen­merk nun­mehr auf tat­säch­lich ver­fas­sungs­feindliche Bestre­bun­gen lenken zu kön­nen und damit einen sinns­tif­ten­den Beitrag zur Legit­i­ma­tion der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde leis­ten zu können. 

Unter­stützung eines Angriff­skrieges durch Jörg Schönbohm

In der Aus­gabe 05/2003 des Nachricht­en­magazins „Der Spiegel“ äußerte sich Jörg Schön­bohm in einem Inter­view wie folgt: 

Schön­bohm .… Wenn Sad­dam nicht mit den Vere­in­ten Natio­nen kooperiert, muss er mit Kon­se­quen­zen rech­nen, dazu gehört auch sein Sturz.

SPIEGEL: Soll sich Deutsch­land daran mil­itärisch beteiligen? 

Schön­bohm: Unsere Mit­tel sind durch die vie­len Aus­land­sein­sätze der Bun­deswehr ziem­lich erschöpft. Aber wenn wir noch logis­tis­che Kapaz­itäten haben, kön­nten wir sie anbieten. …

SPIEGEL: Sie glauben an den “gerecht­en Krieg”?
Schön­bohm: Nein, aber wenn es sich um Notwehr han­delt, ist ein Präven­tivschlag gerechtfertigt.

Wed­er das Völk­er­recht, noch das Grundge­setz legit­imieren einen Präven­tivkrieg. Die Grund­sätze von Notwehr oder Nothil­fe, die sin­ngemäß auch im Völk­er­recht gel­ten, sind nur auf Vertei­di­gungs­fälle anzuwen­den. Schon begrif­flich ist der präven­tive, also vor­beu­gende Krieg und die Notwehr, also die erforder­liche Gegen­wehr zur Abwehr eines gegen­wär­ti­gen Angriffes unvere­in­bar. Präven­tivkriege sind also rechtlich völk­er­rechtswidrige Angriff­skriege. Ihre Unter­stützung ver­stößt gegen Art. 26 GG und ist gem. § 80 StGB straf­bar. Daher ist die Forderung nach Unter­stützung des Krieges gegen den Irak, trotz ent­ge­gen­ste­hen­der Recht­slage und des Ver­botes des Grundge­set­zes den Ver­dacht ein­er ver­fas­sungs­feindlichen Bestre­bung Her­rn Schön­bohms dar.

Forderung nach Ein­führung der Folter durch Sven Petke u. Jörg Schönbohm

Sven Petke

Am 26.02.03 heißt es in den PNN auf Seite 1 unter der Über­schrift „Petke für härtere Gan­gart bei Polizeiverhören”: 

„Wenn es um die Ret­tung von Men­schen­leben geht, muß die Andro­hung von kör­per­lich­er Gewalt möglich sein“ sagte Petke vor dem Hin­ter­grund der bun­desweit­en Fol­ter­de­bat­te. .… Petke wider­sprach Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg, der bei Gewal­tan­dro­hun­gen in Polizeiver­hören … die „Grund­lage unseres Staates in Frage gestellt“ sieht.

Jörg Schön­bohm

Eben­falls am 26.02.03 berichtet Spiegel-Online: 

Nun schal­tete sich Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm in die Debat­te ein und brachte eine ganz neue Idee auf den Tisch. Man müsse über Folter in Polizeiver­hören nach­denken, wenn durch Ter­ror­is­ten eine Gefahr für eine Vielzahl von Men­schen dro­he, sagte Schön­bohm am Mon­tagabend in der “Phoenix”-Sendung “Unter den Lin­den”. Der Mod­er­a­tor hat­te den Min­is­ter gefragt, ob man sich Straf­maß­nah­men wie im Fall von Met­zler auch für poten­tielle Ter­ror­is­ten über­legen müsse. Wörtlich sagte der Min­is­ter: “Diese Frage kann ich nicht mit Ja oder Nein beant­worten. Ich kann mir vorstellen, wenn eine unmit­tel­bare Gefahr für Tausende bevor ste­ht, dass man über solche Maß­nah­men nachdenkt.” 

Die Abschaf­fung der Folter ist wesentlich­er Bestandteil der bun­desre­pub­likanis­chenn Recht­sor­d­nung. Das ergibt sich sowohl aus dem straf­prozes­sualen Ver­w­er­tungsver­bot (§ 136 a StPO ver­botene Vernehmungsmeth­o­d­en) für Beweis­mit­tel, die durch Folter oder Dro­hung mit Folter gewon­nen wur­den, als auch aus dem im Artikel 16 a des Grundge­set­zes ver­ankerten Ver­bot der Abschiebung in Län­der, in denen die Folter dro­ht. Fol­gerichtig ist die Bun­desre­pub­lik auch der UN-Antifolterkon­ven­tion beige­treten. Die Folter ver­stößt gegen Art. 1 des GG, der die Unan­tast­barkeit der Men­schen­würde garantiert. Artikel 1 gehört nicht nur zu den Grun­drecht­en, son­dern ist als Kern­bere­ich des Grundge­set­zes von der Ewigkeits­garantie des Art. 79 III GG geschützt. 

Die Forderung nach Anwen­dung der Folter ist daher nicht ein­mal durch eine Änderung des Grundge­set­zes ohne gewalt­same Änderung oder Auss­chal­tung der Recht­sor­d­nung durchzuset­zen. Daher stellen die Äußerun­gen Her­rn Petkes und Her­rn Schön­bohms schon für sich genom­men ver­fas­sungs­feindliche Bestre­bun­gen dar. 

Gesicherte Hin­weise, daß CDU-Mit­glieder z.B. in der Türkei, Afghanistan oder Südameri­ka Folter­lehrgänge besucht haben, liegen uns derzeit noch nicht vor. 

Da die bei­den genan­nten Per­so­n­en sich häu­fig in der Tresck­ow-Straße 9–13 aufhal­ten, ist die Beobach­tung auch mit einem rel­a­tiv gerin­gen Aufwand durchzuführen. 

Dabei wün­schen wir Ihnen gute Unter­hal­tung und viel Erfolg. Bedenkt man, daß die Äußerun­gen, auf die wir in diesem Schreiben hingewiesen haben, öffentlich gemacht wur­den, kann man sich leb­haft vorstellen, was Herr Petke und Herr Schön­bohm erst von sich geben, wenn sie unter sich sind. 

Wir hof­fen, mit unserem Hin­weis aus der Bevölkerung dazu beige­tra­gen zu haben, Ihren Überwachung­seifer in ver­fas­sungskon­forme Bah­nen zu lenken. 

Mit fre­undlichen Grüßen 

Beate Net­zler,

Polizeikon­troll­stelle

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