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Verfassungsschutz unterstützt eBay


Fol­gende Mel­dung find­et sich auf den Seit­en des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes bezüglich der jüng­sten Kon­tro­verse um eBay — das Inter­net-Auk­tion­shaus mit Sitz in Bran­den­burg war in die Kri­tik ger­at­en, da auf seinen Seit­en pro-nazis­tis­che Artikel ange­botenw wer­den konnten/können.

Ver­fas­sungss­chutz unter­stützt eBay

Die Arbeit­skon­tak­te zwis­chen eBay und dem Ver­fas­sungss­chutz Bran­den­burg tra­gen erste Früchte. Das Inter­net-Auk­tion­shaus hat inzwis­chen eine Vielzahl recht­sex­trem­istis­ch­er Artikel von seinen Ange­bots­seit­en ent­fer­nt, vor allem ver­botene oder indizierte Ton­träger recht­sex­trem­istis­ch­er Skinheadbands. 

Die im bran­den­bur­gis­chen Europarc Dreilin­den in Klein­mach­now ansäs­sige eBay GmbH war Mitte Jan­u­ar durch einen Bericht des ZDF-Mag­a­zins “Frontal 21” in die Kri­tik ger­at­en. Das Mag­a­zin hat­te berichtet, auf den Ange­bots­seit­en von eBay werde massen­weise recht­sex­trem­istis­ches Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al angeboten. 

Auch dank den Hin­weisen des Ver­fas­sungss­chutzes ist das jet­zt nicht mehr der Fall. 

Das Online-Unternehmen hat ein Hil­f­sange­bot des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes prompt akzep­tiert und zeigt sich sehr koop­er­a­tiv. Anfang Feb­ru­ar kam es zu einem ersten Arbeit­str­e­f­fen zwis­chen Vertretern der Behörde und eBay. Jet­zt hat der Ver­fas­sungss­chutz, wie vere­in­bart, dem Unternehmen umfan­gre­iche Lis­ten von ein­schlägi­gen Bands, Fanzines (zusam­menge­set­zt aus “Fan” und “Mag­a­zin”) und Labels zur Ver­fü­gung gestellt. Eine weit­ere Liste mit Codewörtern, die das Her­aus­fil­tern der uner­wün­scht­en Pro­duk­te erle­ichtern soll, ist in Vor­bere­itung. Der Ver­fas­sungss­chutz hat dem Unternehmen auch zuge­sagt, Mitar­beit­er der “Com­mu­ni­ty-Watch” zu schulen, damit die frei­willige Selb­stkon­trolle von eBay noch effek­tiv­er wird. 

Denn immer wieder ver­suchen Recht­sex­trem­is­ten, eBay als Inter­net-Plat­tform für ihre Pro­pa­gan­daange­bote zu miss­brauchen. Dabei geben sie sich nicht immer offen zu erken­nen und ver­wen­den häu­fig nur Eingewei­ht­en geläu­fige Sym­bole und sprach­liche Codes. 

Weit­ere Arbeit­str­e­f­fen mit eBay wer­den in regelmäßi­gen Abstän­den folgen. 

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