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Vergleich mit Nazi-Richtern ist ehrenrührig

Ver­gle­ich mit Nazi-Richtern ist ehrenrührig 

Jüdis­ch­er Erbe von Tel­tow-See­hof wurde wegen übler Nachrede verurteilt — Beru­fung angekündigt 

jar Pots­dam — Wegen übler Nachrede wurde gestern vor dem Amts­gericht Pots­dam der Deutsch-Amerikan­er Peter Son­nen­thal zu ein­er Geld­strafe von 13 500 Euro verurteilt. Damit wurde der von der Staat­san­waltschaft ergan­gene Straf­be­fehl in Höhe von 6000 Euro gegen Son­nen­thal mehr als ver­dop­pelt. Gegen diesen Straf­be­fehl hat­te Recht­san­walt Thi­lo Schmidt Wider­spruch eingelegt. 

Son­nen­thal, ein­er der Haupter­ben jüdis­chen Saber­sky-Ver­mö­gens in Tel­tow-See­hof (Pots­dam-Mit­tel­mark), hat­te in ein­er Fernsehsendung zwei Ver­wal­tungsrichter und die Pots­damer Chefin des Amtes zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen, Jose­fine Ewers, des Anti­semitismus bezichtigt, weil sie sein­er Mei­n­ung nach in dem Rück­über­tra­gungsver­fahren seine Argu­mente nicht berücksichtigten. 

Die Vor­sitzende Rich­terin Ker­stin Devriel bil­ligte Son­nen­thal gestern zwar in der Wahrnehmung seines berechtigten Inter­ess­es auch das Recht auf freie Mei­n­ungsäußerung zu, aber: «Es darf nicht jed­er über jeden alles sagen», so Devriel. Die Gren­ze der Ehrver­let­zung sei mit den Äußerun­gen Son­nen­thals über­schrit­ten wor­den. Son­nen­thal hat­te unter anderem die bei­den Richter mit dem Präsi­den­ten des nation­al­sozial­is­tis­chen Volks­gericht­shofes Roland Freisler verglichen. 

Devriel ver­wies auf entsprechende Urteile des Bun­desver­fas­sungs­gericht­es. «Ins­beson­dere, da es sich im vor­liegen­den Fall um Schmähkri­tik gehan­delt hat. Das hat­te aber mit der Sache selb­st, näm­lich den ver­mö­gen­srechtlichen Auseinan­der­set­zun­gen der Saber­sky-Erben mit dem Ver­wal­tungs­gericht nichts mehr zu tun», sagte Devriel. Für Peter Son­nen­thal ist das Urteil ein Skan­dal. «Es geht mir um das Grun­drecht der freien Mei­n­ungsäußerung eines Juden in Deutsch­land. Was ich äußerte, war meine Mei­n­ung zu einem bes­timmten Sachver­halt», so Son­nen­thal. Er stelle jet­zt erneut fest, dass sich die Richter nicht der his­torischen Ver­ant­wor­tung gegenüber sein­er jüdis­chen Fam­i­lie stellen wür­den. Sein Anwalt kündigte Beru­fung an.

3 Antworten auf „Vergleich mit Nazi-Richtern ist ehrenrührig“

Mit Belei­di­gung hat die Rich­terin es aber. Erst fühlen die Men­schen sich von der Jus­tiz, denen dort Macht und Gewalt wider­fährt ungerecht behan­delt und in ihren Recht­en ver­let­zt und dann gibt es für die Gewal­topfer der Jus­tiz noch eine Strafe, wenn die sich darüber “laut­stark” beschw­eren. Diese Jus­tiz hat­ten wir so von der Sys­tem­atik auch im Drit­ten Reich.
Äußerung “Durchgek­nall­ter Staat­san­walt”, “Winke­lad­vokat” oder “sys­temim­ma­nen­ter Ras­sis­mus” bei Behörde, “Rechts­beu­gung” bezgl. eines Richters, “Rechts­brech­er” bezgl. eines OStA, Kirche als “kinder­fick­ende Sek­te”, namentlich beze­ich­neter Anwalt als Blon­dine in Unter­wäsche dargestellt, Ver­gle­ich von Abschiebe­mass­nah­men mit Gestapo-Meth­o­d­en, Polizeimass­nahme als SS-Meth­o­d­en, “Wollen Sie mich fick­en?” usw. stellt nicht zwin­gend eine Belei­di­gung dar
http://blog.justizfreund.de/?p=5571
Roland Freisler hätte man nach dem Krieg übri­gens sehr wahrschein­lich wieder in den Rich­ter­di­enst übernommen.
“Die Witwe Freislers erhielt über Jahrzehnte eine erhöhte Altersver­sorgung, da laut zuständi­gem Ver­sorgungsamt ihr im Zweit­en Weltkrieg ver­stor­ben­er Mann in der Bun­desre­pub­lik seine Juris­tenkar­riere fort­ge­set­zt hätte – eine Argu­men­ta­tion, die kaum wider­legt wer­den kann.”
http://blog.justizfreund.de/?p=609
Der Ver­gle­ich eines Richters mit einem ehren­vollen, gemäss der Jus­tiz, Richter namens Roland Freisler soll eine Belei­di­gung darstellen?
Im Drit­ten Reich hätte sie zudem selb­st jeden verurteilt, der etwas schlecht­es über Roland Freisler gesagt hätte genau so wie sie heute Men­schen verurteilt, die iher Ansicht nach etwas schlecht­es über andere Richterkol­le­gen sagen.

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