Vergleich mit Nazi-Richtern ist ehrenrührig
Jüdischer Erbe von Teltow-Seehof wurde wegen übler Nachrede verurteilt — Berufung angekündigt
jar Potsdam — Wegen übler Nachrede wurde gestern vor dem Amtsgericht Potsdam der Deutsch-Amerikaner Peter Sonnenthal zu einer Geldstrafe von 13 500 Euro verurteilt. Damit wurde der von der Staatsanwaltschaft ergangene Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro gegen Sonnenthal mehr als verdoppelt. Gegen diesen Strafbefehl hatte Rechtsanwalt Thilo Schmidt Widerspruch eingelegt.
Sonnenthal, einer der Haupterben jüdischen Sabersky-Vermögens in Teltow-Seehof (Potsdam-Mittelmark), hatte in einer Fernsehsendung zwei Verwaltungsrichter und die Potsdamer Chefin des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Josefine Ewers, des Antisemitismus bezichtigt, weil sie seiner Meinung nach in dem Rückübertragungsverfahren seine Argumente nicht berücksichtigten.
Die Vorsitzende Richterin Kerstin Devriel billigte Sonnenthal gestern zwar in der Wahrnehmung seines berechtigten Interesses auch das Recht auf freie Meinungsäußerung zu, aber: «Es darf nicht jeder über jeden alles sagen», so Devriel. Die Grenze der Ehrverletzung sei mit den Äußerungen Sonnenthals überschritten worden. Sonnenthal hatte unter anderem die beiden Richter mit dem Präsidenten des nationalsozialistischen Volksgerichtshofes Roland Freisler verglichen.
Devriel verwies auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. «Insbesondere, da es sich im vorliegenden Fall um Schmähkritik gehandelt hat. Das hatte aber mit der Sache selbst, nämlich den vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen der Sabersky-Erben mit dem Verwaltungsgericht nichts mehr zu tun», sagte Devriel. Für Peter Sonnenthal ist das Urteil ein Skandal. «Es geht mir um das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eines Juden in Deutschland. Was ich äußerte, war meine Meinung zu einem bestimmten Sachverhalt», so Sonnenthal. Er stelle jetzt erneut fest, dass sich die Richter nicht der historischen Verantwortung gegenüber seiner jüdischen Familie stellen würden. Sein Anwalt kündigte Berufung an.
3 Antworten auf „Vergleich mit Nazi-Richtern ist ehrenrührig“
Mit Beleidigung hat die Richterin es aber. Erst fühlen die Menschen sich von der Justiz, denen dort Macht und Gewalt widerfährt ungerecht behandelt und in ihren Rechten verletzt und dann gibt es für die Gewaltopfer der Justiz noch eine Strafe, wenn die sich darüber “lautstark” beschweren. Diese Justiz hatten wir so von der Systematik auch im Dritten Reich.
Äußerung “Durchgeknallter Staatsanwalt”, “Winkeladvokat” oder “systemimmanenter Rassismus” bei Behörde, “Rechtsbeugung” bezgl. eines Richters, “Rechtsbrecher” bezgl. eines OStA, Kirche als “kinderfickende Sekte”, namentlich bezeichneter Anwalt als Blondine in Unterwäsche dargestellt, Vergleich von Abschiebemassnahmen mit Gestapo-Methoden, Polizeimassnahme als SS-Methoden, “Wollen Sie mich ficken?” usw. stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar
http://blog.justizfreund.de/?p=5571
Roland Freisler hätte man nach dem Krieg übrigens sehr wahrscheinlich wieder in den Richterdienst übernommen.
“Die Witwe Freislers erhielt über Jahrzehnte eine erhöhte Altersversorgung, da laut zuständigem Versorgungsamt ihr im Zweiten Weltkrieg verstorbener Mann in der Bundesrepublik seine Juristenkarriere fortgesetzt hätte – eine Argumentation, die kaum widerlegt werden kann.”
http://blog.justizfreund.de/?p=609
Der Vergleich eines Richters mit einem ehrenvollen, gemäss der Justiz, Richter namens Roland Freisler soll eine Beleidigung darstellen?
Im Dritten Reich hätte sie zudem selbst jeden verurteilt, der etwas schlechtes über Roland Freisler gesagt hätte genau so wie sie heute Menschen verurteilt, die iher Ansicht nach etwas schlechtes über andere Richterkollegen sagen.
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