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Versammlungsauflagen erteilt

Straus­berg / Hohen­stein — Am 13. Juli 2005 wurde bei beim Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder), Schutzbere­ich Märkisch-Oder­land, als der zuständi­gen Ver­samm­lungs­be­hörde im Auf­trag der Ini­tia­tive „Gen­dreck weg“ für den 30./31. Juli 2005 eine Ver­samm­lung unter dem Mot­to „Gen­tech­nikfreies Woch­enende“ angemeldet. Gemäß dieser Anmel­dung begin­nt die Ver­samm­lung am 30.07.2005 um 15:00 Uhr mit ein­er Aktions­be­sprechung, der sich eine Podi­ums­diskus­sion sowie eine Filmvor­führung anschließen. Die Ver­samm­lung soll an diesem Tag um 24:00 Uhr enden. Am 31.07.2005 soll um 10:00 Uhr ein Gottes­di­enst stat­tfind­en. Dieser wird gemäß § 17 Ver­samm­lungs­ge­setz von dieser Ver­fü­gung nicht berührt und ist nicht Bestandteil der Ver­samm­lung im ver­samm­lungsrechtlichen Sinn. Um 12:00 Uhr soll eine Kundge­bung stat­tfind­en. Gemäß des Anmelde­schreibens endet die Ver­samm­lung um 14:00 Uhr.

Durch den Ver­anstal­ter wurde die zweitägige Ver­samm­lung region­al und bun­desweit beworben. 

Durch die Polizei wur­den fol­gende Aufla­gen erteilt:

1. Das Betreten des mit gen­tech­nisch verän­derten Maispflanzen bestell­ten Feldes der Land­farm Hohen­stein GmbH in der Gemarkung Hohen­stein, Flur 4, zum Zweck der Durch­führung der Ver­samm­lung ist unter­sagt. Durch die Ver­anstal­tung­steil­nehmer ist min­destens 250 Meter Abstand zum Fel­drand zu halten.

2. Vor Beginn der Ver­samm­lung hat sich der Ver­samm­lungsleit­er durch Inau­gen­schein­nahme der von den Teil­nehmern mit­ge­führten Trans­par­ente und Sym­bole davon zu überzeu­gen, dass diese keinen strafrechtlich rel­e­van­ten Erk­lärungsin­halt haben. Ehrver­let­zende Auf­schriften sind unter­sagt. Bei entsprechen­den Fest­stel­lun­gen hat er die dafür Ver­ant­wortlichen von der Ver­samm­lung auszuschließen bzw. Sorge dafür zu tra­gen, dass diese Gegen­stände nicht öffentlich gezeigt wer­den. In Sprechchören und son­sti­gen Äußerun­gen darf nicht zu Straftat­en und Ehrver­let­zun­gen aufgerufen werden.

3. Der Ver­samm­lungsleit­er hat zu Beginn der Ver­samm­lung am 30.07.2005 und nochmals am 31.07.2005 zu Beginn der Abschlusskundge­bung alle Ver­samm­lung­steil­nehmer aufzu­fordern, sich gewalt­frei zu ver­hal­ten und diese darüber zu belehren, dass
— es ver­boten ist, an öffentlichen Ver­samm­lun­gen unter freiem Him­mel oder
auf Weg dor­thin Schutzwaf­fen oder Gegen­stände, die als Schutzwaf­fen ge-
eignet sind und den Umstän­den nach dazu bes­timmt sind, Vollstreckungs-
maß­nah­men eines Trägers von Hoheits­befug­nis­sen abzuwehren,
mit sich zu führen (§ 17 a Abs. 1 Versammlungsgesetz)
— es ver­boten ist, an öffentlichen Ver­samm­lun­gen in ein­er Auf­machung, die geeignet und den Umstän­den nach darauf gerichtet ist, die Fest­stel­lung der Iden­tität zu ver­hin­dern teilzunehmen oder den Weg zu der­ar­ti­gen Ver­anstal­tun­gen in ein­er solchen Auf­machung zurück­zule­gen und dass es ver­boten ist, bei der­ar­ti­gen Ver­anstal­tun­gen Gegen­stände mit sich zu führen, die geeignet und den Umstän­den nach dazu bes­timmt sind, die Fest­stel­lung der Iden­tität zu ver­hin­dern (Ver­mum­mungsver­bot — § 17 a Abs. 2 Versammlungsgesetz)
— es ver­boten ist, öffentlich zu Straftat­en aufzurufen. 

4. Der Ver­samm­lungsleit­er hat zur Erfül­lung sein­er Auf­gaben gem. §§ 7, 8 Ver­samm­lungs­ge­setz je 20 Ver­samm­lung­steil­nehmer einen ehre­namtlichen Ord­ner, der die Voraus­set­zun­gen des § 9 Abs. 1 Ver­samm­lungs­ge­setz erfüllt und entsprechend ken­ntlich zu machen ist, einzuset­zen. Die Genehmi­gung gemäß § 18 Abs. 2 Ver­samm­lungs­ge­setz wird entsprechend erteilt.

5. Die Ver­samm­lung ist am 31.07.2005 pünk­tlich um 14:00 Uhr zu schließen.

Die sofor­tige Vol­lziehung dieser Ver­fü­gung wurde im öffentlichen Inter­esse angeordnet.

Durch die Polizei wur­den geeignete Maß­nah­men vor­bere­it­et, um sowohl das Grun­drecht der Ver­samm­lungs­frei­heit zu gewährleis­ten, als auch die Bege­hung von Straftat­en zu verhüten.

Im Ver­anstal­tungszeitraum ste­he ich Ihnen als Ansprech­part­ner zur Verfügung.

Thomas Wilde

Pressesprecher

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