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Versammlungsrecht einschränken”

Pots­dam (dpa, Schw­er­iner Volk­szeitung) Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat sich für eine
Ein­schränkung des Ver­samm­lungsrechts aus­ge­sprochen. “Damit sollen vor allem
Aufmärsche von Neon­azis an sym­bol­trächti­gen Tagen wie dem Volk­strauertag und an
Orten wie dem Sol­daten­fried­hof in Halbe ver­mieden wer­den”, sagte Schön­bohm gestern
in Potsdam. 

“Derzeit haben wir die Sit­u­a­tion, dass die Gerichte eine Ver­samm­lung genehmi­gen und
anschließend von ver­schiede­nen Seit­en dafür beschimpft wer­den”, so der Minister.
“Ein polizeilich­es Prob­lem tritt zudem oft nicht durch die paar NPD-Demonstranten
auf, son­dern erst durch die ver­schiede­nen Gegen­demon­stra­tio­nen. Dadurch entsteht
näm­lich erst eine polizeiliche Großlage.” 

“Ich möchte, dass sich der Bun­desin­nen­min­is­ter und auch die Innenministerkonferenz
dazu beken­nen, dass Tage mit beson­der­er Bedeu­tung nicht miss­braucht wer­den können
für die Darstel­lung extrem­istis­ch­er Auf­fas­sun­gen”, begrün­dete Schön­bohm seinen
Vorstoß. Eine Änderung des Grundge­set­zes sei dafür nicht nötig, wenn die Gren­zen des
Ver­samm­lungsrechts genau aus­gelotet wür­den. Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly (SPD)
habe vor zwei Jahren zuge­sagt, das Ver­samm­lungs­ge­setz zu novellieren. 

Schön­bohm sprach sich zudem für eine Ausweitung der DNA-Analy­sen aus. Außerbei
Sex­u­al- und Kap­i­talver­brechen soll­ten sie kün­ftig auch bei Delikten
wieKör­per­ver­let­zung und Volksver­het­zung mit extrem­istis­chem Hin­ter­grund eingesetzt
wer­den. Zudem fordert Schön­bohm die Rück­endeck­ung des Bun­des beim Ein­satz von
V‑Leuten. “Ich erwarte eine klare Aus­sage”, betonte der Min­is­ter. Es müsse klar
sein, dass der Ein­satz von V‑Leuten zur Abwehr von Gefahren rechtlich einwandfrei
sei. Die Innen­min­is­ter tagen heute in Bremen.

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