Potsdam (dpa, Schweriner Volkszeitung) Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat sich für eine
Einschränkung des Versammlungsrechts ausgesprochen. “Damit sollen vor allem
Aufmärsche von Neonazis an symbolträchtigen Tagen wie dem Volkstrauertag und an
Orten wie dem Soldatenfriedhof in Halbe vermieden werden”, sagte Schönbohm gestern
in Potsdam.
“Derzeit haben wir die Situation, dass die Gerichte eine Versammlung genehmigen und
anschließend von verschiedenen Seiten dafür beschimpft werden”, so der Minister.
“Ein polizeiliches Problem tritt zudem oft nicht durch die paar NPD-Demonstranten
auf, sondern erst durch die verschiedenen Gegendemonstrationen. Dadurch entsteht
nämlich erst eine polizeiliche Großlage.”
“Ich möchte, dass sich der Bundesinnenminister und auch die Innenministerkonferenz
dazu bekennen, dass Tage mit besonderer Bedeutung nicht missbraucht werden können
für die Darstellung extremistischer Auffassungen”, begründete Schönbohm seinen
Vorstoß. Eine Änderung des Grundgesetzes sei dafür nicht nötig, wenn die Grenzen des
Versammlungsrechts genau ausgelotet würden. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD)
habe vor zwei Jahren zugesagt, das Versammlungsgesetz zu novellieren.
Schönbohm sprach sich zudem für eine Ausweitung der DNA-Analysen aus. Außerbei
Sexual- und Kapitalverbrechen sollten sie künftig auch bei Delikten
wieKörperverletzung und Volksverhetzung mit extremistischem Hintergrund eingesetzt
werden. Zudem fordert Schönbohm die Rückendeckung des Bundes beim Einsatz von
V‑Leuten. “Ich erwarte eine klare Aussage”, betonte der Minister. Es müsse klar
sein, dass der Einsatz von V‑Leuten zur Abwehr von Gefahren rechtlich einwandfrei
sei. Die Innenminister tagen heute in Bremen.