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Verwaltungsrichter wehrt sich gegen Vorwurf des Antisemitismus

Ver­wal­tungsrichter wehrt sich gegen Vor­wurf des Antisemitismus 

Jüdis­ch­er Erbe hält Gericht im Stre­it um Alteigen­tum Verzögerung vor 

POTSDAM. Der Rechtsstre­it vor dem Ver­wal­tungs­gericht in Pots­dam um die Rück­über­tra­gung jüdis­chen Eigen­tums in Tel­tow-See­hof (Pots­dam-Mit­tel­mark) beschäftigt seit Mon­tag nun­mehr ein weit­eres Gericht. Rein sach­lich geht es um üble Nachrede, über die jet­zt das Amts­gericht Pots­dam befind­en muss. Inhaltlich jedoch geht es um den wohl schw­er­sten Vor­wurf, den sich ein bun­des­deutsch­er Richter in einem Ver­fahren aus­ge­set­zt sehen kann, in dem es um erlittenes Unrecht von Juden während der NS-Zeit geht — den Vor­wurf des Antisemitismus. 

Straf­be­fehl nicht akzeptiert 

Der Amerikan­er Peter Son­nen­thal aus dem US-Staat Col­orado ist vor das Amts­gericht gezo­gen, weil er einen Straf­be­fehl nicht akzep­tieren will, der gegen ihn im Feb­ru­ar erlassen wurde. Son­nen­thal gehört zu ein­er jüdis­chen Erbenge­mein­schaft, die seit vie­len Jahren vor dem Ver­wal­tungs­gericht um die Rück­über­tra­gung von hun­derten Gründ­stück­en aus dem früheren Besitz der Groß­fam­i­lie Saber­sky stre­it­et. 60 Tagessätze zu je 100 Euro soll er zahlen, weil er vor fast genau einem Jahr im lokalen TV-Sender “Tel­towkanal” zwei Richtern des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts sowie der Lei­t­erin des Amtes zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen (ARoV) unter anderem “anti­semi­tis­che Verzögerungstak­tik” vorhielt. In der Sendung, die auf seine Ini­tia­tive zu Stande kam und während der er eine schriftliche Erk­lärung ver­las, sprach er auch von ein­er “trau­ri­gen Per­ver­sion deutsch­er Jus­tiz”. Ein­er der Betrof­fe­nen, der Vor­sitzende Richter am Ver­wal­tungs­gericht Wil­fried Hamm, sowie der Präsi­dent des Oberver­wal­tungs­gerichts Dieter Liebert erstat­teten daraufhin Strafanzeige wegen übler Nachrede und lösten so den Straf­be­fehl aus. Wird ein Straf­be­fehl nicht anerkan­nt, kommt es zur öffentlichen Hauptver­hand­lung — so wie in diesem Fall von Son­nen­thal gewollt.
Son­nen­thal, dessen umstrit­tene Äußerun­gen am Mon­tag noch ein­mal per Video dem Gericht vorge­spielt wur­den, sieht seine Äußerun­gen durch das Recht auf freie Mei­n­ungsäußerung gedeckt. Die anderen Mit­glieder der Erbenge­mein­schaft hat­ten sich zuvor aus­drück­lich von Son­nen­thals Worten dis­tanziert. Sie befürcht­en allerd­ings, dass der Vor­sitzende Richter Hamm nach den Anti­semitismus-Vor­wür­fen nicht mehr unbe­fan­gen urteilen könne. Einen deshalb gestell­ten Befan­gen­heit­santrag hat das Ver­wal­tungs­gericht aber bere­its zurückgewiesen.
In der Ver­hand­lung zu den Anti­semitismus-Vor­wür­fen wollte Son­nen­thal, der 25 Prozent der Resti­tu­tion­sansprüche inner­halb der Erbenge­mein­schaft ver­tritt, vor dem Amts­gericht keine Fra­gen beant­worten. So blieb unklar, ob er die Vor­würfe aufrechter­hält. In ein­er vor­bere­it­eten Erk­lärung ver­wies er jedoch auf die Geschichte sein­er Fam­i­lie, die vor den Nazis nach Ameri­ka fliehen musste. Die Entschei­dun­gen des Ver­wal­tungs­gerichts seit 1996 hät­ten ihn “tief ver­let­zt”, weil die Richter nicht anerkan­nten, dass seine Fam­i­lie wegen ihrer jüdis­chen Herkun­ft schw­eren Ver­fol­gun­gen aus­ge­set­zt war.
Ver­wal­tungsrichter Wil­fried Hamm, der auf Antrag von Son­nen­thals Vertei­di­ger als Zeuge aus­sagte, wies die Anschuldigun­gen zurück. Bei dem Resti­tu­tionsver­fahren gebe es “keine Verzögerung”, auch nicht bei den so genan­nten Spätverkaufs­fällen von Grund­stück­en, die nach der Pogrom­nacht 1938 erfol­gten. Darauf bezog sich ins­beson­dere der Vor­wurf Son­nen­thals. Hamm sagte, bei der Erbenge­mein­schaft han­dele es sich um vier Grup­pen, die getren­nt Kla­gen und Anträge ein­re­icht­en. Zudem sei die Recht­slage in den anfangs mehr als 1 000 Fällen “abso­lut nicht ein­deutig”. Neue Gutacht­en, die Ver­wen­dung weit­er­er Akten sowie die Wahrung von Fris­ten wür­den keine schnelleren Ver­fahren ermöglichen.
“Das Ver­fahren gebe “in kein­er Weise Anlass zur dien­stauf­sichtlichen Bean­stan­dung”, zitierte Amt­srich­terin Ker­stin Devriel aus ein­er Mit­teilung des Jus­tizmin­is­teri­ums, das bere­its ein­er Beschw­erde Son­nen­thals nachge­gan­gen war. Einen Befan­gen­heit­santrag gegen die Amt­srich­terin, weil sie die Anhörung zweier Zeu­gen nicht zuließ, wies das Gericht am Nach­mit­tag zurück. Die Ver­hand­lung soll am Don­ner­stag fort­ge­set­zt werden. 

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