Horno/Brandenburg — Am 2.11.2005 entscheidet das Oberverwalt ungsgericht Berlin-Brandenburg in Sachen Werner und Ursula Domain aus Horno. Das Ehepaar hatte seiner Umsiedlung durch den schwedischen Energiekonzern Vattenfall nicht zugestimmt, jetzt sollen sie für die Förderung des Braunkohlenflözes unter Horno enteignet werden.
Das Dorf ist mittlerweile komplett abgerissen, ihr Haus und Garten sind die letzten Zeugen ehemaligen Lebens in einer Bergbau-Mondlandschaft. Einen vergleichbaren Fall hat es in der hundertjährigen Geschichte der Braunkohlenverstromung noch nicht gegeben. Bewusst hat sich das Ehepaar gegen eine “Einigung” mit dem Energiekonzern entschieden. Allein im Grundabtretungsverfahren haben die vom Bergbau Betroffenen Klagebefugnis. In diesem Verfahren muss von den Richtern die energiewirtschaftliche Notwendigkeit wie das “Allgemeinwohlinteresse” der Enteignung festgestellt werden. Werden sie festgestellt, dann haben Werner und Ursula Domain ihren Kampf für den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen verloren.
Das Verfahren um die Enteignung des Ehepaar Domains findet am 2.11.2005, um 9.30 am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, in der Hardenbergstraße 36 statt. Die Verhandlung ist öffentlich.
Die letzten Tage vor der Verhandlung werden begleitet mit einem 7‑teiligen Videoblog über Horno und die Domains, die die Hoffnung nicht aufgegeben, dass sie ihre Heimat, den einzigen Platz auf der Welt wo der Mensch weiss, dass er zu Hause ist, werden behalten können.
Videotagebuch: Grüne Liga