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Viel Rauch um Zigaretten im Korczak-Gymnasium

Das Gym­na­si­um an der Straße der Jugend 1 in Fin­ster­walde trägt den Namen des pol­nis­chen Kinder­arztes und Päd­a­gogen Janusz Kor­czak (1878–1942). Ver­mut­lich war es der 5. August im vierten Kriegs­jahr, als die faschis­tis­che SS Kinder aus dem Warschauer Ghet­to in die Gaskam­mer des Ver­nich­tungslagers Tre­blin­ka trieb und Kor­czak frei­willig mit­ging. Dem Päd­a­gogen sei es vor allem um das Recht jedes Kindes gegan­gen, »als eigene Per­sön­lichkeit anerkan­nt zu wer­den«, heißt es auf der Inter­net­seite des Gym­na­si­ums. Ob damit übere­in­stimmt, was sich am 29. Novem­ber 2005 am Kor­czak-Gym­na­si­um ereignete, ste­ht in Frage. Fünf Revier­polizis­ten und Mitar­beit­er des städtis­chen Ord­nungsamtes macht­en an diesem Tag eine Razz­ia. Sie kon­trol­lierten die Schulmap­pen und Hosen­taschen von 450 Schülern, ob diese Zigaret­ten oder Alko­hol bei sich hat­ten. Man stellte aber keine Ver­stöße fest. 

Die Pri­vat­sphäre müsse geschützt wer­den, beschw­ert sich die Land­tagsab­ge­ord­nete Car­olin Stein­met­zer (Linkspartei), die 1980 in Fin­ster­walde zur Welt kam und hier ihr Wahlkreis­büro hat. Wenn sie eine der Schü­lerin­nen gewe­sen wäre, »ich hätte da nicht mit­gemacht«, sagt Stein­met­zer. Sie fragt sich, ob die Razz­ia angemessen war, und im Land­tag fragte sie dies am 14. Dezem­ber auch Innen­min­is­ter Jörg Schön-bohm (CDU).
Weil in der Frages­tunde des Par­la­ments keine Zeit mehr blieb, antwortete der Min­is­ter anschließend schriftlich. Er teilte mit, dass eine rechtliche Über­prü­fung der Angele­gen­heit Zweifel aufkom­men lasse, dass das Ord­nungsamt den Grund­satz der Ver­hält­nis­mäßigkeit beachtete. Er habe daher ver­an­lasst, dass der Land­kreis Elbe-Elster die Sache mit der Stadt Fin­ster­walde auswertet. Im Jan­u­ar möchte Stein­met­zer nach­fra­gen, was daraus gewor­den ist.
Man sei als Ord­nungsamt für den Jugend­schutz zuständig, recht­fer­tigt Amt­sleit­er Peter Rein­hard die Razz­ia. Es gab offen­sichtlich Hin­weise aus der Nach­barschaft. Auf dem Schul­hof sei das Rauchen unter­sagt, erin­nert Rein­hard. Jugendliche, die schon 16 Jahre alt sind, dür­fen in den Pausen zum Qual­men auf die Straße gehen. Vom optis­chen Ein­druck her sei jedoch schw­er einzuschätzen, ob ein Schüler noch nicht 16 sei. 

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