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Antifaschismus

Vier Jahre nach einem rechten Angriff: Beschuldigte wurden freigesprochen

Pots­dam- Am 9. Mai 2012 wur­den am Landgericht Pots­dam die ein­schlägig bekan­nten Recht­en Ralf S. und Ron­ny S. freige­sprochen. Die Staat­san­waltschaft nahm die Beru­fung zurück, obwohl die Bei­weißauf­nahme zu ein­er Verurteilung hätte führen kön­nen. Am 1. Mai 2008 beschimpften Rechte in Pots­dam-Pirschhei­de Jugendliche als »Scheiß Zeck­en« und riefen »Die schnap­pen wir uns!«. Daraufhin wur­den die Jugendlichen von ca. 15 Per­so­n­en ange­grif­f­en. Min­destens drei der Betrof­fe­nen wur­den verletzt.

Erst zwei Jahre nach dem Angriff wurde das Ver­fahren gegen nur drei der ca. 15 Angreifer eröffnet. Gründe dafür waren die unzure­ichen­den Ermit­tlungsar­beit­en der Polizei vor Ort, wie auch bei den Nah­bere­ichs­fan­dun­gen. Beispiel­sweise wur­den vor Ort von der Polizei nicht alle Namen der Geschädigten aufgenom­men. Das Ver­fahren wurde erschw­ert durch nicht ver­w­ert­bare Vernehmung­spro­tokolle sowie Licht­bild­vor­la­gen, welche zum Teil erst einein­halb Jahre nach dem Angriff aufgenom­men wur­den. Im ersten Ver­fahren wur­den Ralf S. und Ron­ny S. zu Bewährungs- und Geld­strafen verurteilt, der dritte Angeklagte wurde freige­sprochen. Gegen das Urteil legte die Staat­san­waltschaft und die Vertei­di­gung Beru­fung ein. Diese Beru­fung wurde kurz vor den Plä­doy­ers zurück gezo­gen. Auf­grund der Rück­nahme der Beru­fung durch die Staat­san­waltschaft kon­nten neue Erken­nt­nisse aus dem Ver­fahren nicht mehr ver­wen­det und der Beru­fung der Vertei­di­gung musste stattgegeben wer­den. Aus Sicht des Richters hat dies alles einen schalen Beigeschmack. Der began­gene Angriff sei eine gemein­schaftliche Tat gewe­sen, unab­hängig ob die Angeklagten selb­st zugeschla­gen oder getreten hätten.

Für die Betrof­fe­nen ist dies ein Skan­dal. »Warum die Anklage mehr als einein­halb Jahre beim Amts­gericht liegen blieb und keine zeit­na­he Hauptver­hand­lung eröffnet wurde, ist bis heute unklar« sagt Tobias Pieper von dem Vere­in Opfer­per­spek­tive. »Dass nun am Landgericht der Staat­san­walt, der während des Prozess­es mit offen­sichtlichem Desin­ter­esse und Zurück­hal­tung glänzte, nach der Beweisauf­nahme die Beru­fung zurück nimmt, ist unglaublich. Schlecht arbei­t­ende Ermit­t­lerIn­nen und Gerichte, die die Ankla­gen über Jahre ignori­eren. Dazu das nicht nachzu­vol­lziehende Han­deln der Staat­san­waltschaft – dies führt dazu, dass eine Gruppe Neon­azis in Pots­dam gril­lende Jugendliche angreifen und zusam­men­schla­gen kön­nen ohne von der Jus­tiz dafür belangt zu wer­den. So etwas sollte in Bran­den­burg nicht mehr passieren!«

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