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Vier Monate Haft für Hitlergruß

(MAZ, 6.9.) WALSLEBEN Das Grin­sen verg­ing Mike K. bis zum Schluss nicht: Obwohl er für
vier Monat­en ins Gefäng­nis muss. Der 20-jährige Wal­sleben­er wurde gestern
vor dem Amts­gericht Neu­rup­pin wegen Grölens von Nazi-Parolen, Zeigens des
Hit­ler­grußes sowie Kör­per­ver­let­zung, Belei­di­gung und Bedro­hung in der Zeit
von Sep­tem­ber bis zur Sil­vester­nacht zu ein­er Gesamt­strafe von einem Jahr
und zwei Monat­en verurteilt. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Für eine weit­ere Tat am 16. Jan­u­ar dieses Jahres muss er vier Monate
absitzen. Da hat­te der Angeklagte mit einem Blutalko­hol­ge­halt von mehr als
zwei Promille vor dem Haus der Fam­i­lie S. an der Dorf­s­traße in Walsleben
mit­ten in der Nacht den Hit­ler­gruß gezeigt und rechte Parolen skandiert. Und
das, nach­dem er vier Tage vorher wegen ähn­lich­er Delik­te zu einer
Bewährungsstrafe von drei Monat­en verurteilt wor­den war. Die Chance auf eine
nochma­lige Bewährungsstrafe hat­te Mike K. sich damit ver­scherzt. Auch für
die Anwen­dung von Jugen­drecht sah das Gericht keinen Anlass. Der 20-Jährige
sei in sein­er Entwick­lung aus­gereift und einem Erwach­se­nen gleichzustellen.

Immer ein und dieselbe Fam­i­lie hat­te sich Mike K. in der Ver­gan­gen­heit als
Ziel sein­er rechts gerichteten Angriffe aus­ge­sucht und sie damit erheblich
unter Druck geset­zt. Von dieser Fam­i­lie wusste er, dass sie proisraelisch
eingestellt ist. So hat­te der jüng­ste Sohn Con­rad S. ger­ade seinen
Zivil­dienst in Israel abgeleistet.

Mike K. hat­te sich in der Sil­vester­nacht mit 20 anderen Sym­pa­thisan­ten vor
dem Wohn­haus von Fam­i­lie S. getrof­fen. Con­rad S. feierte dort den
Jahreswech­sel mit Fre­un­den. Eine Bier­flasche und Knal­lkör­p­er flo­gen gegen
die Hauswand. Die Eltern, von Con­rad her­beit­ele­foniert, kamen nach Hause und
wur­den als “Juden­piss­er” beschimpft. Im Ver­laufe eines hitzigen
Wort­ge­fecht­es schlug Mike K. Con­rad S. ins Gesicht.

Seit­dem die Fam­i­lie aus Wal­sleben wegge­zo­gen ist — nicht wegen Mike K.,
son­dern aus beru­flichen Grün­den — haben diese recht­en Über­griffe aufgehört.
Zurzeit arbeit­et der gel­ernte Aus­ba­u­fachar­beit­er bei ein­er Tief­bau­fir­ma in
Berlin, die ihn nach seinen Angaben übernehmen will.

Neben der Frei­heitsstrafe muss Mike K. 200 Euro an eine gemeinnützige
Ein­rich­tung zahlen. Zusät­zlich drück­te ihm der Richter ein Ord­nungs­geld von
300 Euro auf: wegen unge­bührlichen Ver­hal­tens in der Hauptver­hand­lung. Am
ersten Ver­hand­lungstag erschien der kahl rasierte Angeklagte in einem
T‑Shirt mit der Auf­schrift “100 Prozent unkosch­er”. Das zog er aus. Darunter
hat­te er ein T‑Shirt mit “all judges are bas­tards”. Das sei eine Beleidigung
des Gerichts.

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