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Viereinhalb Jahre Haft für fremdenfeindlichen Soldaten


Ober­feld­webel für lebens­bedrohliche Attacke auf Keni­an­er verurteilt / Das
Opfer über­lebte ver­mut­lich nur, weil eine Zeu­g­in mutig eingriff

(Tagesspiegel, Frank Jansen) Pots­dam — Die Strafe ist hart, aber sie wäre beina­he erhe­blich höher
aus­ge­fall­en. Das Pots­damer Landgericht hat gestern einen Ober­feld­webel der
Bun­deswehr wegen eines lebens­ge­fährlichen, frem­den­feindlichen Angriffs auf
einen Keni­an­er zu viere­in­halb Jahren Haft verurteilt. Der Staat­san­walt hatte
neun Jahre wegen ver­sucht­en Mords gefordert. Der Angeklagte Torsten Z. (26)
hat­te, wie berichtet, in der Nacht zum 18. Juli in Brandenburg/Havel dem
Keni­an­er Oscar M. eine abge­broch­ene Flasche in den Hals gestoßen — und die
Schla­gad­er dabei nur um Mil­lime­ter ver­fehlt. Nach Ansicht der Richter ließ
sich Torsten Z. jedoch von ein­er couragierten jun­gen Frau überre­den, kein
zweites Mal auf den Keni­an­er einzustechen. Damit sei Z. im let­zten Moment
von dem Mord­ver­such “zurück­ge­treten” — weshalb die Tat lediglich als
gefährliche Kör­per­ver­let­zung anzuse­hen sei. 

Richter Frank Tie­mann sprach der Zeu­g­in Nicole L. großes Lob aus. Sie habe
durch ihr Ein­schre­it­en dem Afrikan­er das Leben gerettet. Dem Angeklagten
sagte Tie­mann, er müsse der Zeu­g­in “auf Knien danken”, dass sie ihn davon
abhielt, den Keni­an­er weit­er anzu­greifen. Wäre sie nicht gewe­sen, so
Tie­mann, hätte Torsten Z. wahrschein­lich einen Mord began­gen und dafür mit
ein­er lebenslan­gen Frei­heitsstrafe büßen müssen. 

Der Mitangeklagte Andreas R. (30) wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, die
das Gericht zur Bewährung aus­set­zte. Der Arbeit­slose hat­te in der Tatnacht
mit frem­den­feindlichen Sprüchen die Stim­mung ange­heizt und Oscar M. zu Boden
geschla­gen. R. wandte sich dann einem weit­eren Keni­an­er zu, ließ aber ab und
beteiligte sich auch nicht mehr an dem Angriff des Ober­feld­webels auf Oscar
M. Als aber der stark blu­tende Afrikan­er mit seinem Handy die Polizei
anrief, trat Andreas R. es ihm aus der Hand. Die Kam­mer hält R. der
gefährlichen Kör­per­ver­let­zung, Belei­di­gung und Nöti­gung für schuldig. 

Bei­den Angeklagten bescheinigte der Richter eine “beson­ders verwerfliche
Gesin­nung”. Es sei allerd­ings “eine Beson­der­heit”, dass diese Gewalttat
nicht von recht­sex­tremen Skin­heads verübt wurde, son­dern von “nor­malen
Men­schen”. Bei Torsten Z. und Andreas R. habe sich offen­bar “eine latent
vorhan­dene Frem­den­feindlichkeit Bahn gebrochen”, sagte Tiemann. 

Obwohl das Gericht bei Torsten Z. weit unter dem Strafantrag von
Staat­san­walt Peter Petersen blieb, sieht dieser kaum Chan­cen für eine
Revi­sion. Ähn­lich äußerte sich die Vertei­di­gerin von Z., der auch gestern
wie während des gesamten Prozess­es reg­los im Gerichtssaal saß. Sein Opfer
Oscar M. schüt­telte nach dem Urteil den Kopf und war nicht imstande, sich zu
äußern. 

Haft­strafen nach Angriff auf Kenianer

Richter: “Er wollte ihn töten”

(MAZ) Pots­dam — Im Prozess um den lebens­ge­fährlichen Angriff auf einen Kenianer
ist ein 26-jähriger Bun­deswehrsol­dat wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu
vier Jahren und sechs Monat­en Haft verurteilt wor­den. Das Landgericht sah es
heute als erwiesen an, dass der Ober­feld­webel am frühen Mor­gen des 18. Juli
im ver­gan­genen Jahr in Brandenburg/Havel einen 28 Jahre alten Asylbewerber
mit ein­er Flaschen­scherbe eine gefährliche Schnit­twunde am Hals zugefügt
hatte. 

“Er wollte ihn töten”, sagte der Vor­sitzende Richter Frank Tie­mann. Nur
durch das beherzte Ein­greifen zweier junger Frauen, darunter einer
20-jähri­gen Bun­deswehrsol­datin, wurde der 26-Jährige nach Überzeu­gung der
Kam­mer davon abge­hal­ten, ein zweites Mal zuzustechen. Ein vier Jahre älterer
Mitangeklagter, der das Opfer zuvor zu Boden geschla­gen hat­te, erhielt zwei
Jahre Haft auf Bewährung. 

Immer wieder schaute der Keni­an­er bei der Urteilsverkün­dung hinüber zu
seinen Peinigern. Doch die bei­den Män­ner ver­mieden jeden Blick­kon­takt mit
ihrem Opfer. Aufmerk­sam, aber ohne jede erkennbare Regung, fol­gten sie der
anderthalb­stündi­gen Urteils­be­grün­dung. Bei­de gehörten nicht der rechten
Szene an, sagte der Richter. Es han­dele sich um “nor­male Men­schen”, bei
denen sich in jen­er ver­häng­nisvollen Nacht eine latent vorhandene
frem­den­feindliche Ein­stel­lung Bahn gebrochen habe. Offen­bar mache sich
“immer mehr braune Soße” in den Köpfen viel­er Men­schen bre­it, beklagte
Tie­mann und fügte hinzu: “Dass es sich bei den Angeklagten nicht um typische
recht­sex­trem­istis­che Täter han­delt, macht die Sache nicht besser.” 

Der 26-Jährige hat sich für zwölf Jahre bei der Bun­deswehr verpflichtet und
an Aus­land­sein­sätzen im Koso­vo und in Afghanistan teilgenom­men. Sein
Kom­plize ist Mau­r­er und war zulet­zt arbeitslos. 

Aus “gen­er­al­präven­tiv­en Grün­den” fällte die Kam­mer laut Tie­mann ein relativ
hartes Urteil. Bei dem Haupt­täter blieb das Gericht allerd­ings deutlich
unter der Forderung der Staat­san­waltschaft, die auf neun Jahre Haft wegen
Mord­ver­suchs plädiert hat­te. Für den Mit­täter hat­te die Anklage anderthalb
Jahre auf Bewährung ver­langt. Weil das Gericht darüber hin­aus­ging, kündigte
der Vertei­di­ger an, voraus­sichtlich in Beru­fung zu gehen. 

Die Tat der bei­den jun­gen Frauen könne gar nicht oft genug gewürdigt werden,
sagte Thie­mann. “Sie haben durch ihr couragiertes Ein­schre­it­en dem Opfer das
Leben gerettet.” An den Ober­feld­webel gewandt sagte er: “Sie müssten der
jun­gen Frau auf Knien danken, dass sie Sie gehin­dert hat, noch einmal
zuzustechen.” Deshalb blieb es bei der Verurteilung wegen
gefährlich­er Körperverletzung. 

Die bei­den Män­ner waren angetrunk­en und in aggres­siv­er Stim­mung aus einer
Dis­cothek gekom­men und hat­ten das Opfer und einen weit­eren Kenianer
angepö­belt. Diese reagierten mit den Worten “Peace” und “Frieden”, und auch
die bei­den zufäl­lig daneben ste­hen­den Frauen ver­sucht­en, die Män­ner zu
beschwichti­gen. Diese fol­gten aber den bei­den Afrikan­ern zu einer
Bushal­testelle, wo es zu den Attack­en kam. 

Weil eine der bei­den Frauen, eine 24-jährige Rau­mausstat­terin, dem
Ober­feld­webel buch­stäblich in den Arm fiel und auf ihn einre­dete, ließ
dieser von dem blu­ten­den und unter Schock ste­hen­den Opfer ab. Die 20-Jährige
rief der­weil die Polizei her­bei. Die junge Sol­datin sagte nach dem Prozess zu
ihrer muti­gen Tat: “Das ist doch nichts Beson­deres, ich mis­che mich immer
ein. Ich kann nicht anders.”

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