Die Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte begrüßt die Verständigung der Berliner Ampelkoalition zur Einführung der Dienstnummernpflicht für die Berliner Polizei (siehe Berliner Zeitung vom 20.11.01).
Es ist soziologisch längst anerkannt, daß die Nichtidentifizierbarkeit die Hemmschwelle senkt, sich an Gewalttätigkeiten zu beteiligen. Dieses Argument wurde insbesondere zur Rechtfertigung des verfassungsrechtlich umstrittenen Vermummungsverbotes im Versammlungsgesetz herangezogen. Die Dienstnummernpflicht ist die logische Konsequenz dieser Argumentation für die Polizei selbst.
Die Volksinitiative geht davon aus, daß die konsequente Einführung der Dienstnummernpflicht zu einer höheren Aufklärungsquote bei Übergriffen von Polizisten führen und den Umgangston der Polizei gegenüber der Bevölkerung spürbar verbessern wird. Für Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, die Beamte im Dienst begehen, wird es künftig häufiger möglich sein, die Verantwortlichen selbst zur Rechenschaft zu ziehen. Bislang mußten derartige zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen des Amtshaftungsprinzips wegen der Nichtidentifizierbarkeit einzelner Polizisten häufig aus der Landeskasse beglichen werden.
Wir halten es für dringend erforderlich, eine Möglichkeit zur Identifizierung uniformierter Polizei auch Brandenburg möglichst bald umzusetzen.
Die Dienstnummernpflicht galt in Brandenburg bereits 1990–1996, war aber auf Anordnung des Innenministers Alwin Ziel nicht eingehalten worden. Mit der Änderung des Polizeigesetzes Anfang 1996 wurde die Dienstnummernpflicht abgeschafft.
Allerdings könnte das Innenministerium im Rahmen der Dienstaufsicht das Tragen von Dienstnummern mit einem Runderlaß ohne weiteres anordnen.
Beate Netzler