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Volksinitiative begrüßt Dienstnummernpflicht für Berliner Polizei

Die Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte begrüßt die Ver­ständi­gung der Berlin­er Ampelkoali­tion zur Ein­führung der Dien­st­num­mernpflicht für die Berlin­er Polizei (siehe Berlin­er Zeitung vom 20.11.01).

Es ist sozi­ol­o­gisch längst anerkan­nt, daß die Nichti­den­ti­fizier­barkeit die Hemm­schwelle senkt, sich an Gewalt­tätigkeit­en zu beteili­gen. Dieses Argu­ment wurde ins­beson­dere zur Recht­fer­ti­gung des ver­fas­sungsrechtlich umstrit­te­nen Ver­mum­mungsver­botes im Ver­samm­lungs­ge­setz herange­zo­gen. Die Dien­st­num­mernpflicht ist die logis­che Kon­se­quenz dieser Argu­men­ta­tion für die Polizei selbst. 

Die Volksini­tia­tive geht davon aus, daß die kon­se­quente Ein­führung der Dien­st­num­mernpflicht zu ein­er höheren Aufk­lärungsquote bei Über­grif­f­en von Polizis­ten führen und den Umgangston der Polizei gegenüber der Bevölkerung spür­bar verbessern wird. Für Sachbeschädi­gun­gen und Kör­per­ver­let­zun­gen, die Beamte im Dienst bege­hen, wird es kün­ftig häu­figer möglich sein, die Ver­ant­wortlichen selb­st zur Rechen­schaft zu ziehen. Bis­lang mußten der­ar­tige zivil­rechtliche Ansprüche im Rah­men des Amt­shaf­tung­sprinzips wegen der Nichti­den­ti­fizier­barkeit einzel­ner Polizis­ten häu­fig aus der Lan­deskasse beglichen werden. 

Wir hal­ten es für drin­gend erforder­lich, eine Möglichkeit zur Iden­ti­fizierung uni­formiert­er Polizei auch Bran­den­burg möglichst bald umzusetzen.
Die Dien­st­num­mernpflicht galt in Bran­den­burg bere­its 1990–1996, war aber auf Anord­nung des Innen­min­is­ters Alwin Ziel nicht einge­hal­ten wor­den. Mit der Änderung des Polizeige­set­zes Anfang 1996 wurde die Dien­st­num­mernpflicht abgeschafft. 

Allerd­ings kön­nte das Innen­min­is­teri­um im Rah­men der Dien­stauf­sicht das Tra­gen von Dien­st­num­mern mit einem Run­der­laß ohne weit­eres anordnen. 

Beate Net­zler

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