20. März 2002 · Quelle: Ruppiner Anzeiger

Volksinitiative: Breite öffentliche Kontrolle der Polizei nötig

POTSDAM Die Pots­damer „Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei“ fordert eine bre­ite öffentliche Kon­trolle der Polizei. Sie sehe nicht einzelne Grund- und Bürg­er­rechte gefährdet, son­dern die freie Ent­fal­tung der Men­schen schlechthin, sagte ihr Sprech­er Lutz Boede. Boede ist gle­ichzeit­ig Stadtverord­neter der Frak­tion „Die Anderen“ in der bran­den­bur­gis­chen Landeshauptstadt. 

„Die Selb­st­darstel­lung als frei­heitlich­er Rechtsstaat, der die Grun­drechte sein­er Bürg­er schützt, ver­hält sich zum Alt­tag in der Bun­desre­pub­lik etwa so wie Hochzeits­fo­tos zum gemein­samen Fernse­habend eines 20 Jahre ver­heira­ten­den Paares“, meinte Boede. Es dränge sich der Ein­druck auf, dass das Rechtsstaats- und das Gewal­tenteilung­sprinzip nicht das Fun­da­ment der Gesellschaft bilden, son­dern als Hin­dernisse beim Vol­lzug pri­vater Wirtschaftsin­ter­essen durch den Staat ange­se­hen wer­den. „Es gibt prak­tisch kein Grun­drecht, das in den ver­gan­genen Jahrzehn­ten nicht eingeschränkt wurde.“ 

Die im Mai 2001 gegrün­dete Volksini­tia­tive mit ihren etwa 25 Mit­gliedern halte es beispiel­sweise für unbe­d­ingt nötig, eine Kennze­ich­nungspflicht für die Polizei – egal ob Dien­st­num­mern oder Namenss­childer – einzuführen, um Über­griffe bess­er aufk­lären zu kön­nen. Außer­dem sollte die Stelle eines Polizei-Bürg­er­beauf­tragten geschaf­fen wer­den. Mit ähn­lichen Befug­nis­sen wie der Lan­des­daten­schutzbeauf­tragte aus­ges­tat­tet, kön­nte er auf Antrag die Recht­mäßigkeit polizeilich­er Hand­lun­gen prüfen.
Bran­den­burg hat laut Boede bun­desweit eines der schärf­sten Polizeige­set­ze. Hin­sichtlich der rein rechtlichen Sit­u­a­tion und des Bewusst­seins für Grun­drechte die Bran­den­burg im Ver­gle­ich zu anderen Bun­deslän­dern „eher in der Abstiegszone anzusiedeln“. Vorkomm­nisse wie die Mis­shand­lung von Viet­name­sen auf der Polizei­wache Bernau oder Über­griffe bei den „Chaosta­gen“ in Cot­tbus seien Gründe, der Bran­den­burg­er Polizei auf die Fin­ger zu schauen. 

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