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Volksverhetzung: Stadtverordneter verurteilt

berlin­er morgenpost:

Volksver­het­zung: Stadtverord­neter verurteilt 

jar Brandenburg/H. — Der frühere SPD-Frak­tion­schef im Stadt­par­la­ment Bran­den­burgs und heutige Stadtverord­nete der Freien Wäh­ler, Dieter Höpfn­er, ist wegen Volksver­het­zung zu sechs Monat­en auf Bewährung sowie 2000 Euro Geld­strafe verurteilt wor­den. Der 58-jährige Höpfn­er hat­te bei ein­er Garten­par­ty im Juni 2001 im Bei­sein fast der gesamten Stadt­spitze mit Bezug auf Berlins Regieren­den Bürg­er­meis­ter Klaus Wow­ere­it (SPD) die Ver­ga­sung von Homo­sex­uellen in der NS-Zeit gelobt. Wow­ere­it, der über den Vor­fall informiert wor­den war, hat­te daraufhin Anzeige erstattet. 

Nach Auskun­ft von Amts­gerichts­di­rek­tor Andreas Rose habe der Staat­san­walt wegen voller Schuld­fähigkeit fünf Monate Haft auf Bewährung beantragt. «Richter Hein­rich Lei­wes­mey­er bil­ligte aber bei sein­er Urteils­be­grün­dung eine ver­min­derte Schuld des Verurteil­ten wegen des hohen Alko­hol­spiegels während der Garten­par­ty zu. Die 2000 Euro sind an die Aktion Süh­neze­ichen zu zahlen», sagte Rose. Höpfn­er hat das Urteil noch nicht anerkannt. 

berlin­er zeitung:
Poli­tik­er wegen Volksver­het­zung verurteilt 

Er hat­te die Ver­ga­sung Schwuler gut geheißen 

BRANDENBURG/HAVEL. Das Amts­gericht Brandenburg/Havel hat den Stadtverord­neten Dieter Höpfn­er wegen Volksver­het­zung und Belei­di­gung zu sechs Monat­en Haft auf Bewährung und ein­er Geld­strafe verurteilt. Der Richter sah es nach Angaben des Gerichts als erwiesen an, dass der Lokalpoli­tik­er mit Bezug auf Berlins Regieren­den Bürg­er­meis­ter Klaus Wow­ere­it (SPD) die Ver­ga­sung von Homo­sex­uellen in der NS-Zeit gut geheißen hat­te. Die Äußerung des früheren SPD-Frak­tion­schefs der Stadtverord­neten­ver­samm­lung fiel bei ein­er Garten­par­ty in Brandenburg/Havel am 24. Juni vorigen Jahres. Ein Par­ty­gast — und später auch Wow­ere­it — hat­ten den zu den “Freien Wäh­lern” über­ge­trete­nen Höpfn­er daraufhin angezeigt.

Der Richter ging in seinem Urteil vom Dien­stag von ein­er ver­min­derten Schuld­fähigkeit Höpfn­ers aus — da dieser angetrunk­en war. Die Geld­strafe in Höhe von 2 000 Euro soll der Lokalpoli­tik­er an die “Aktion Süh­neze­ichen” über­weisen, die sich Opfern des Nation­al­sozial­is­mus wid­met. Der Staat­san­walt hat­te für den 58-Jähri­gen eine fünf­monatige Bewährungsstrafe gefordert. Höpfn­er lässt seit dem Vor­fall sein Man­dat ruhen.

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