berliner morgenpost:
Volksverhetzung: Stadtverordneter verurteilt
jar Brandenburg/H. — Der frühere SPD-Fraktionschef im Stadtparlament Brandenburgs und heutige Stadtverordnete der Freien Wähler, Dieter Höpfner, ist wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten auf Bewährung sowie 2000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 58-jährige Höpfner hatte bei einer Gartenparty im Juni 2001 im Beisein fast der gesamten Stadtspitze mit Bezug auf Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) die Vergasung von Homosexuellen in der NS-Zeit gelobt. Wowereit, der über den Vorfall informiert worden war, hatte daraufhin Anzeige erstattet.
Nach Auskunft von Amtsgerichtsdirektor Andreas Rose habe der Staatsanwalt wegen voller Schuldfähigkeit fünf Monate Haft auf Bewährung beantragt. «Richter Heinrich Leiwesmeyer billigte aber bei seiner Urteilsbegründung eine verminderte Schuld des Verurteilten wegen des hohen Alkoholspiegels während der Gartenparty zu. Die 2000 Euro sind an die Aktion Sühnezeichen zu zahlen», sagte Rose. Höpfner hat das Urteil noch nicht anerkannt.
berliner zeitung:
Politiker wegen Volksverhetzung verurteilt
Er hatte die Vergasung Schwuler gut geheißen
BRANDENBURG/HAVEL. Das Amtsgericht Brandenburg/Havel hat den Stadtverordneten Dieter Höpfner wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Der Richter sah es nach Angaben des Gerichts als erwiesen an, dass der Lokalpolitiker mit Bezug auf Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) die Vergasung von Homosexuellen in der NS-Zeit gut geheißen hatte. Die Äußerung des früheren SPD-Fraktionschefs der Stadtverordnetenversammlung fiel bei einer Gartenparty in Brandenburg/Havel am 24. Juni vorigen Jahres. Ein Partygast — und später auch Wowereit — hatten den zu den “Freien Wählern” übergetretenen Höpfner daraufhin angezeigt.
Der Richter ging in seinem Urteil vom Dienstag von einer verminderten Schuldfähigkeit Höpfners aus — da dieser angetrunken war. Die Geldstrafe in Höhe von 2 000 Euro soll der Lokalpolitiker an die “Aktion Sühnezeichen” überweisen, die sich Opfern des Nationalsozialismus widmet. Der Staatsanwalt hatte für den 58-Jährigen eine fünfmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Höpfner lässt seit dem Vorfall sein Mandat ruhen.