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Von zwei Seiten gegen das System

(Ver­fas­sungss­chutz Bran­den­burg, 12.10.) Jed­er Ver­gle­ich hinkt. Recht­sex­trem­istisch motivierte Straftat­en z.B. sehen anders aus als solche mit einem link­sex­trem­istis­chen Hin­ter­grund. Selb­st wenn in bei­den Fällen ähn­liche Mit­tel einge­set­zt wer­den, unter­schei­den sie sich doch in Absicht und Ziel­rich­tung. Ver­gle­ichen lassen sie sich also nicht. Aber eines haben sie min­destens gemein­sam: Sie zeigen, welche Geg­n­er die Demokratie von ver­schiede­nen Seit­en her gle­icher­maßen angreifen.

Nehmen wir zwei recht unter­schiedliche Attack­en, die am 10. bzw. 12. Okto­ber stat­tfan­den. Bei­de Male waren Schmier­er am Werk. 

Die einen schrieben im 10. Okto­ber auf die Fas­sade der CDU-Geschäftsstelle in Frank­furt (Oder): „Schön­bohm feiert: zehn Jahre Abschaf­fung des Asyl­rechts” und schlu­gen zwei Fen­ster­scheiben ein. Die anderen hängten zwei Tage später an der Gedenkstätte Ravens­brück ein Schild mit der Auf­schrift “Tod der ZOG” und der Abbil­dung eines durchgestrich­enen David­sterns an ein­er Skulp­tur auf und beschrifteten eine weit­ere mit “C 18”. 

Beken­ner­schreiben zur Erläuterung

Die Täter von Frank­furt (Oder) hin­ter­ließen ein Beken­ner­schreiben, mit dem sie ihren Anschlag erk­lären wollen. Darin behaupten sie, die CDU habe seit ihrem Beste­hen offen oder verdeckt gemein­same Sache mit Nazis gemacht; in der Frühzeit der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land habe sie vie­len ehe­ma­li­gen Nation­al­sozial­is­ten poli­tis­che Kar­ri­eren ermöglicht. Aus­län­der­feindlich sei die Änderung des Asyl­rechts, die eine von der CDU getra­gene Bun­desregierung 1993 durchge­set­zt habe, aus­län­der­feindlich auch die Unter­schrifte­nak­tion gegen die dop­pelte Staats­bürg­er­schaft im hes­sis­chen Lan­deswahlkampf 2000. 

Das Beken­ner­schreiben zitiert aus einem Brief, mit dem die NPD sich bei der CDU in Frank­furt (Oder) erkundigt haben soll, wann eine Unter­schrifte­nak­tion gegen die dop­pelte Staats­bürg­er­schaft auch in Bran­den­burg stat­tfinde. Aus diesem Schreiben schlussfol­gert der Autor des Beken­ner­briefes eine enge Verzah­nung von CDU und Rechtsextremisten. 

Das­selbe Zitat aus dem NPD-Brief wird übri­gens auf ein­er Web­site der “JungdemokratInnen/Junge Linke” (JD/JL) ange­führt. Dies belegt noch keinen direk­ten Bezug dieser Organ­i­sa­tion zum Anschlag in Frank­furt (Oder). Doch zeigt sich hier min­destens, aus welchen poli­tis­chen Zusam­men­hän­gen die Auf­fas­sun­gen stam­men, die dem Beken­ner­schreiben zugrunde liegen. 

ZOG und C 18

Während die einen schriftlich erk­lären, was ihre Tat aus­gelöst habe, gehen die anderen offen­bar davon aus, dass sie auch ohne weit­ere Erläuterun­gen ver­standen wer­den. Die Täter von Ravens­brück jeden­falls haben kein Beken­ner­schreiben hin­ter­lassen. Doch muss man schon mit den in der recht­sex­trem­istis­chen Szene gängi­gen Abkürzun­gen ver­traut sein, um die Botschaft der Ravens­brück­er Schmier­ereien zu verstehen. 

Das Kürzel ZOG ist aufzulösen in “Zion­ist Occu­pied Gov­ern­ment” (“zion­is­tisch okkupierte Regierung”). Dahin­ter ver­birgt sich eine kom­pak­te und unter Neon­azis weit ver­bre­it­ete Ver­schwörungs­the­o­rie: Die aktuelle Regierung in Deutsch­land sei jüdis­chem Ein­fluss unter­wor­fen. Das Zen­trum dieser ange­blichen Ver­schwörung liege an der US-amerikanis­chen Ostküste, von wo aus das jüdis­che Finanzkap­i­tal nach der Weltherrschaft strebe. Die Zion­is­ten und ihre Lakaien woll­ten den Deutschen ein schlecht­es Gewis­sen bere­it­en, indem sie fortwährend an die Ermor­dung der Juden während des “Drit­ten Reich­es” erin­nerten und daraus moralis­che und finanzielle Ansprüche ableit­eten. Durch Gedenkstät­ten wie die in Ravens­brück sehen sich solche Leute, die den Holo­caust leug­nen und dreist die Geschichte ver­drehen, in ihren wah­n­witzi­gen The­sen bestätigt. 

“C 18” ist eine mehrfach ver­schlüs­selte Andeu­tung. “18” ste­ht hier­bei für den ersten und den acht­en Buch­staben im Alpha­bet, also A und H, was sich als die Anfangs­buch­staben des Namens Adolf Hitlers dechiffrieren lässt. “C” ist die Abkürzung für “Com­bat”. “Com­bat 18” nen­nt sich eine britis­che neon­azis­tis­che Grup­pierung, die Bezüge zur Skin­head­szene aufwies. Sie machte mit ter­ror­is­tis­chen Aktiv­itäten auf sich aufmerk­sam, ist aber in let­zter Zeit, vor allem wegen intern­er Reibereien, kaum noch in Erschei­n­ung getreten. 

“C 18”-Schmierereien wie in Ravens­brück oder Beken­nt­nisse zu “Com­bat 18” im Inter­net sollen den Ein­druck ver­mit­teln, es gebe in Deutsch­land einen Ableger der britis­chen Organ­i­sa­tion. Das aber ist eher ein Wun­schdenken von Recht­sex­trem­is­ten. Tat­säch­lich sind entsprechende Organ­i­sa­tion­sstruk­turen in Deutsch­land vom Ver­fas­sungss­chutz bish­er nicht fest­gestellt worden. 

Gegen die Demokratie

Durch bei­de Schmier­ereien drück­en die anson­sten sehr unter­schiedlich argu­men­tieren­den Täter­grup­pen ihre Ablehnung der Demokratie aus. 

Für die einen ist die demokratisch legit­imierte Regierung nur eine Mar­i­onette der “jüdis­chen Weltver­schwörung”, für die anderen der Büt­tel ein­er “kap­i­tal­is­tis­chen und ras­sis­tis­chen Herrschaft­sor­d­nung”. Die einen lehnen es ab, sich legal poli­tisch zu engagieren, weil das in einem ver­meintlich fer­nges­teuerten poli­tis­chen Sys­tem, das den Nation­al­sozial­is­mus ver­dammt, ohne­hin sinn­los wäre. Die anderen behaupten, das poli­tis­che Sys­tem der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land sei per­son­ell, poli­tisch und rechtlich aus dem Nation­al­sozial­is­mus her­vorge­gan­gen und ent­behre deswe­gen jeglich­er Legit­i­ma­tion. Ein legales poli­tis­ches Engage­ment scheint auch ihnen unsin­nig, denn aus der “Unmündigkeit und Ohn­macht”, die einem das Sys­tem aufzwinge, komme man nur mit Gewalt heraus. 

So sehr ein Ver­gle­ich der bei­den Tat­en vom 10. bzw. 12. Okto­ber auch hinken mag — deren Urhe­ber, Extrem­is­ten von der einen wie von der anderen Seite, ver­acht­en gemein­sam unsere Demokratie. Sie hal­ten sie für ein Blendw­erk und wollen sie gewalt­sam beseitigen. 

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