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Vor dem Prozess ist nach dem Prozess

Der 19. Todestag des NS — Kriegsver­brech­ers Rudolf Heß am ver­gan­genen Don­ner­stag, dem 17. August 2006, sollte, gin­ge es nach dem Plan der Staat­san­waltschaft, auch für zwei Mit­glieder der ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft „Sturm 27“ zu einem vor­läu­fi­gen Abschluss ihrer (neo)nationalsozialistischen Kar­riere führen. Mar­tin K. und Michael P., führende Köpfe dieser ver­bote­nen Vere­ini­gung, waren vor dem Amts­gericht Rathenow angeklagt in vier Fällen im Jahr 2005 Men­schen gemein­schaftlich und unter der Zuhil­fe­nahme von gefährlichen Werkzeu­gen erhe­blich an der Gesund­heit geschädigt zu haben.
In zwei Fällen wurde sog­ar der Tot der jew­eili­gen Opfer zumin­d­est bil­li­gend in Kauf genom­men. Nur durch Zufall kon­nte so ein Mann vor dem verbluten und ein Jugendlich­er vor der Ertränkung im Rathenow­er Stadtkanal bewahrt werden.
Trotz des ver­brecherischen Charak­ters ihrer Tat­en kamen Mar­tin K. und Michael P. jedoch ein­mal mehr durch zur Bewährung aus­ge­set­zte Frei­heitsstrafen davon, weil sie „nur“ wegen Volksver­het­zung und Ver­wen­dung von NS Sym­bo­l­ik und somit ange­blich nicht ein­schlägig vor­be­lastet waren.

Die von der Opfer­per­spek­tive e.V. befürchte Nutzung des Gerichtssaales als Bühne für die von Neon­azis proklamierten so genan­nten „Rudolf Hess Aktionswochen“ blieb jedoch – offen­sichtlich aus tak­tis­chen Grün­den — aus. Trotz­dem kam es sowohl vor und nach dem Prozess zu den nun­mehr schon „tra­di­tionellen“ Aktio­nen des „Sturm 27“ zum Todestag des ehe­ma­li­gen Stel­lvertreters Adolf Hitlers.
In der Nacht vom 16. zum 17. August wur­den mehrere Mit­glieder der ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft beobachtet wie sie am Friedrich Ebert Ring in Rathenow unge­fähr A7 große Fly­er mit der Auf­schrift „Mär­tyr­er des Friedens! — Rudolf Heß“ als Post­wurf­sendung in Briefkästen von Wohn­häusern zustell­ten. Auch Mar­tin K. wurde – weni­gen Stun­den vor seinem Prozess – unter den Verteil­ern erkannt.
Am 18. August wurde wiederum in Rathenow der Tod von Rudolf Heß am 17. August 1987 im Kriegsver­brecherge­fäng­nis in Berlin Span­dau beklagt und als Mord ver­leumdet. Die Haupt­spur der dies­mal ver­bre­it­eten the­ma­tis­chen Aufk­le­ber des „Nationalen und Sozialen Aktions­bünd­niss­es Mit­teldeutsch­land“ und eines Rüdi­ger Kah­sner aus Hagen begann in der Nähe des Sturm 27 – Tre­ffs in der Rhi­now­er Landsstraße (Rathenow – Nord) und endete unmit­tel­bar vor der Woh­nung von Mar­tin K. in Rathenow – Ost.

Der Recht­staat und seine erzieherisch wohlwol­lende Gerichts­barkeit wurde von Neon­azis somit ein­mal mehr ver­höh­nt. Es ist über­haupt unbe­grei­flich wie eine ange­blich ver­botene und somit offiziell aufgelöste Neon­azikam­er­ad­schaft immer wieder in dreis­tester Weise ihre Aktiv­itäten fort­set­zen kann, ohne dass es in Staat und Gesellschaft irgendwelche Reak­tio­nen gibt — nicht ein­mal ihr Tre­ff­punkt, die von Mar­tin K. gepachtete und inzwis­chen zur „Fes­tung“ aus­ge­baute Garten­laube in Rathenow – Nord, wurde enteignet.

Die Weit­er­betä­ti­gung ver­boten­er Vere­ini­gun­gen ist jedoch im Berlin – Bran­den­burg­er Raum nicht sin­gulär. Sowohl in Bran­den­burg als auch in Berlin sind von den in den let­zten Monat­en offiziell inak­tivierten Kam­er­ad­schaften fort­ge­set­zte Aktiv­itäten zu beobacht­en. So nen­nt sich beispiel­sweise die vom Innense­n­a­tor des Lan­des Berlin ver­botene Kam­er­ad­schaft „Tor“ jet­zt „Freie Kräfte Berlin“ und rief unter dieser Beze­ich­nung im Kon­text des Ver­botes des so genan­nten „Rudolf Hess Gedenkmarsches“ in Wun­siedel (Bay­ern) zu einem Auf­marsch für „Mei­n­ungs­frei­heit“ und gegen „Gesin­nungsjus­tiz“ am 19. August 2006 in Berlin auf.
Auch Mit­glieder des kür­zlich ver­bote­nen „Schutzbund Deutsch­land“, der aus der so genan­nten „Bewe­gung Neue Ord­nung“ ent­standen ist, scheinen ihre Pro­pa­gan­daak­tio­nen in ähn­lich­er Form fortzuführen. Auf der Inter­net­seite des so genan­nten „Freien Wider­standes“ wurde so von einem Neon­azi des Schutzbund aus Pots­dam ein der Pro­pa­gan­da der ver­bote­nen Vere­ini­gung stilis­tisch gle­ichen­des Flug­blatt zum Down­load ange­boten, welch­es unter der Beze­ich­nung „Bewe­gung Neues Deutsch­land“ ver­bre­it­et wer­den soll.
Um die Weit­er­betä­ti­gung auch offiziell zu legal­isieren haben mehrere ver­botene Neon­azivere­ine, darunter der „Schutzbund Deutsch­land“ und die „ANSDAPO“ aus Bran­den­burg sowie die „BASO“ aus Berlin zudem Wider­spruch vor den zuständi­gen Ver­wal­tungs­gericht­en ein­gelegt. Im Fall der rev­i­dierten Ver­botsver­fü­gung für das Logo der in der neon­azis­tis­chen Szene beliebten Mode­marke „Thor Steinar“ führte dies bere­its zum Erfolg, sehr zum Ärg­er des vor allem an Repres­sion ori­en­tierten Bran­den­burg­er Innenministeriums. 

Die Erschöp­fung des abschreck­enden Charak­ters in der Extrem­is­mus­bekämp­fung ist in all diesen Beispie­len offen­sichtlich. Auch im Fall des „Sturm 27“ der nicht gerichtlich gegen das Ver­bot vorge­ht – er existiert ein­fach weiter.

Es müssen neue Konzepte im Kampf gegen Ras­sis­mus, Anti­semitismus und Neon­azis­mus aus­gear­beit­et wer­den. Ins­beson­dere muss den agieren­den Kadern der Mythos — im Auf­trage der Mehrheit der Bevölkerung zu han­deln und über­all in ihrer Rolle als Neon­azis willkom­men zu sein — genom­men werden.
In Rathenow hat sich vor eini­gen Wochen ein Bünd­nis gegen Recht­sex­trem­is­mus gebildet — es wird Zeit das dieses nun handelt. 

Ras­sis­mus, Anti­semitismus und Neon­azis ächten!

Naz­itr­e­ff­punk­te dichtmachen!

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