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Vorsortierte Härtefalle für den Hardliner

Bran­den­burgs Innense­n­a­tor Schön­bohm (CDU) fol­gt bish­er stets dem Votum der Härte­fal­lkom­mis­sion, wenn diese ein Bleiberecht für Flüchtlinge emp­fiehlt. Berlins Innense­n­a­tor Kört­ing (SPD) weist hinge­gen ein Drit­tel aller Fälle ab

Mit Hil­fe der Anfang 2005 einge­set­zten Bran­den­burg­er Härte­fal­lkom­mis­sion haben bish­er 52 Asyl­be­wer­ber aus human­itären Grün­den eine Aufen­thalt­ser­laub­nis erhal­ten. “Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) ist damit bish­er immer unserem Ersuchen gefol­gt, in fünf Fällen ste­ht seine Entschei­dung noch aus”, sagte die Kom­mis­sionsvor­sitzende Patri­cia Chop-Sugden.

Die Bran­den­burg­er Kom­mis­sion arbeit­et somit wesentlich rei­bungslos­er mit der für sie zuständi­gen Innen­ver­wal­tung zusam­men als ihr Berlin­er Pen­dant. Berlins Innense­n­a­tor Ehrhart Kört­ing (SPD) weist regelmäßig rund ein Drit­tel aller Ersuchen der hiesi­gen Kom­mis­sion als unbe­grün­det zurück. Den­noch wur­den in Berlin im ver­gan­genen Jahr ins­ge­samt 187 Fälle pos­i­tiv beschieden.

Härte­fal­lkom­mis­sio­nen sind die let­zte Hoff­nung für von Abschiebung bedro­hte Flüchtlinge. Bis 2004 durften diese Gremien nur prüfen, ob die Ausweisung der Recht­slage wider­spricht. Mit Ein­führung des Zuwan­derungs­ge­set­zes wur­den die Befug­nisse aus­geweit­et. Nun kann die Kom­mis­sion aus human­itären Grün­den auch dann für ein Bleiberecht plädieren, wenn dies laut Gesetz nicht vorge­se­hen ist. Die let­zte Entschei­dung bleibt aber dem Innen­min­is­ter des jew­eili­gen Bun­des­lan­des vorbehalten.

“In Gesprächen mit Her­rn Kört­ing weisen wir immer wieder auf die hun­dert­prozentige Anerken­nungsquote in Bran­den­burg hin”, sagt Traudl Vor­brodt, die den Flüchtlingsrat in der Berlin­er Härte­fal­lkom­mis­sion ver­tritt. Allerd­ings weiß sie auch, dass die Gremien bei­der Län­der nicht direkt ver­gle­ich­bar sind. So ist das Land Berlin in sein­er Kom­mis­sion nur durch den Inte­gra­tions­beauf­tragten und eine Abge­ord­nete des Frauense­n­a­tors vertreten. Die restlichen 5 Mit­glieder stellen Flüchtlings­grup­pen, Wohlfahrtsver­bände und Kirchen. In Bran­den­burg dage­gen entsenden diese Grup­pen nur 4 Vertreter, Lan­desregierung, Städte und Kreise hinge­gen ins­ge­samt 6. Die Gemein­den müssen im Zweifel für die Ver­sorgung mit­tel­los­er Flüchtlinge aufkommen.

Da die Kom­mis­sio­nen mit Zwei­drit­telmehrheit entschei­den, über­rascht es kaum, dass in Bran­den­burg nicht ein­mal die Hälfte der einge­bracht­en Anträge als Härte­fall klas­si­fiziert wird. Das Berlin­er Gremi­um plädiert hinge­gen in rund 80 Prozent der Fälle für ein Bleiberecht.

Nuan­cen bei der Abweisung

Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) präsen­tiert sich immer wieder gern als rechter Haude­gen. Berlins Innense­n­a­tor Ehrhart Kört­ing (SPD) hinge­gen gilt als aufgek­lärter Geist mit Fin­ger­spitzenge­fühl. Den­noch muss sich Kört­ing zu Recht heftige Kri­tik gefall­en lassen, weil er in Sachen Flüchtlingss­chick­sale zu sel­ten den Empfehlun­gen der hiesi­gen Härte­fal­lkom­mis­sion fol­gt. Schön­bohm aber darf sich als rechter Aus­län­der­fre­und feiern lassen. Schließlich hat­te er noch nie etwas am Rat sein­er Kom­mis­sion auszuset­zen und geizt nicht mit der Ver­gabe von Bleiberechten.

Was wie ein Para­dox­on erscheint, lässt sich bei genauem Hin­se­hen leicht erk­lären. Denn die Härte­fal­lkom­mis­sio­nen der bei­den Län­der haben außer ihrem Namen nicht viel gemeinsam.

In Berlin begutachtet ein Gremi­um, das nahezu auss­chließlich mit Vertretern flüchtlingsna­her Organ­i­sa­tio­nen beset­zt ist, die Fälle. In der Bran­den­burg­er Kom­mis­sion hinge­gen stellen die Vertreter von Land und Kom­munen eine Mehrheit. Die denken schon qua Amt nicht nur an das Schick­sal der Flüchtlinge, son­dern auch an die dro­hen­den Härten für die öffentlichen Kassen.

Das ist auch den engagierten Mit­gliedern der Kom­mis­sion bekan­nt. Deshalb wer­den in Bran­den­burg viele Fälle erst gar nicht vor das Gremi­um gebracht, die in Berlin noch wohlwol­lend geprüft wür­den — bevor sie dann vom Innense­n­a­tor abgewiesen wer­den. Immer­hin übern­immt Kört­ing per­sön­lich Ver­ant­wor­tung — anders als Schönbohm.

Das ist der feine Unter­schied zwis­chen ein­er großen Koali­tion mit einem CDU-Innen­min­is­ter und einem rot-roten Sen­at mit maßge­blichem Ein­fluss der Linkspartei. Nur den abgewiese­nen Flüchtlin­gen dürften diese Nuan­cen ziem­lich egal sein.

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