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Vorwürfe gegen KZ-Gedenkstätten-Stiftung

In der Berlin­er Zeitung vom 31. 8. 2004 ver­bre­it­en Sie unter der
Über­schrift Vor­würfe gegen KZ-Gedenkstät­ten-Stiftung über uns
unzutr­e­f­fende Darstellungen: 

Sie schreiben, das Pro­jekt “König­in­nen” sei mit 230 000,00 Euro
gefördert wor­den. Dazu stellen wir fest: Aus­gezahlt an uns waren 180
000,00 Euro. Soweit Sie schreiben, ein Großteil der För­der­mit­tel sei
bere­its aus­gegeben, stellen wir fest: Es sind 88 700,00 Euro ausgegeben
wor­den bis zum Can­celn des Projekts. 

Sie schreiben im Zusam­men­hang mit den Ermit­tlun­gen wegen “Betrugs- und
Untreuever­dachts”, dass “pro­jek­t­ge­bun­dene För­der­mit­tel … in den Etat
der Stiftung umgeleit­et wor­den sein” sollen. Sie zitieren die Herren
Vollmer und van Harten mit der Behaup­tung, “dass mehr als die Hälfte der
För­der­mit­tel gar nicht für das The­ater­stück an sich, son­dern für andere
Posten ver­wen­det wor­den sein sollen. So seien der Wer­bee­tat, aber auch
der Etat der Pro­duzen­ten aus ihrer Sicht über­höht gewe­sen. “Und allein
15 000 Euro der För­der­mit­tel sind für Recht­san­walt­skosten aufgebraucht
worden…” 

Dazu stellen wir fest: Es sind keine Gelder verun­treut wor­den. Soweit
Gelder ver­braucht wur­den, wur­den diese auss­chließlich gemäß der den
Spon­soren bekan­nten und mit diesen aus­drück­lich vere­in­barten Zwecke
ver­wen­det. Dazu gehören auch die Gelder für Wer­bung, Pro­duzent und Anwälte. 

Berlin, den 1. 9. 2004 

RA Johannes Eisen­berg für Prof. Dr. Gün­ter Morsch, Direk­tor der Stiftung
Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten, Stiftung öffentlichen Rechts. 

Prof. Dr. Morsch hat Recht. Die Redaktion 

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