In der Berliner Zeitung vom 31. 8. 2004 verbreiten Sie unter der
Überschrift Vorwürfe gegen KZ-Gedenkstätten-Stiftung über uns
unzutreffende Darstellungen:
Sie schreiben, das Projekt “Königinnen” sei mit 230 000,00 Euro
gefördert worden. Dazu stellen wir fest: Ausgezahlt an uns waren 180
000,00 Euro. Soweit Sie schreiben, ein Großteil der Fördermittel sei
bereits ausgegeben, stellen wir fest: Es sind 88 700,00 Euro ausgegeben
worden bis zum Canceln des Projekts.
Sie schreiben im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen “Betrugs- und
Untreueverdachts”, dass “projektgebundene Fördermittel … in den Etat
der Stiftung umgeleitet worden sein” sollen. Sie zitieren die Herren
Vollmer und van Harten mit der Behauptung, “dass mehr als die Hälfte der
Fördermittel gar nicht für das Theaterstück an sich, sondern für andere
Posten verwendet worden sein sollen. So seien der Werbeetat, aber auch
der Etat der Produzenten aus ihrer Sicht überhöht gewesen. “Und allein
15 000 Euro der Fördermittel sind für Rechtsanwaltskosten aufgebraucht
worden…”
Dazu stellen wir fest: Es sind keine Gelder veruntreut worden. Soweit
Gelder verbraucht wurden, wurden diese ausschließlich gemäß der den
Sponsoren bekannten und mit diesen ausdrücklich vereinbarten Zwecke
verwendet. Dazu gehören auch die Gelder für Werbung, Produzent und Anwälte.
Berlin, den 1. 9. 2004
RA Johannes Eisenberg für Prof. Dr. Günter Morsch, Direktor der Stiftung
Brandenburgische Gedenkstätten, Stiftung öffentlichen Rechts.
Prof. Dr. Morsch hat Recht. Die Redaktion