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Vorwürfe gegen Polizei nach handgreiflichem Einsatz in Neuruppin restlos aufklären

Der Lan­desvor­sitzende von Bünd­nis 90/Die Grü­nen, AXEL VOGEL, hat eine gründliche
Aufk­lärung des hand­grei­flichen Polizeiein­satzes gegen Gegen­demon­stran­ten auf einer
Demon­stra­tion gegen Recht­sex­treme am ver­gan­genen Sonnabend in Neu­rup­pin gefordert.

“Polizeiführung und Innen­min­is­teri­um müssen diesen Ein­satz genauesten analysieren.
Soll­ten sich die Vor­würfe von Augen­zeu­gen, die Polizei sei über­zo­gen hart
vorge­gan­gen, bestäti­gen, kann das nicht ohne Kon­se­quen­zen bleiben. — Das
Demon­stra­tionsrecht für Recht­sex­treme durch­set­zen zu müssen, ist sicher­lich keine
ein­fache Auf­gabe. Sie recht­fer­tigt jedoch nicht den Ein­satz von Gewalt gegen
fried­fer­tig Demon­stri­erende. Der Neu­rup­pin­er Ein­satz darf nicht dazu führen, dass
Bürg­erin­nen und Bürg­er zukün­ftig aus Angst vor Polizeiüber­grif­f­en von
Demon­stra­tio­nen gegen den Recht­sex­trem­is­mus fern­bleiben. Dies wäre fatal für das
zivilge­sellschaftliche Engage­ment in Bran­den­burg. Es träfe all diejeni­gen, die hierzu­lande gegen Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit das Wort erheben.” 

“Bei solch schwieri­gen Ein­sätzen sind Erfahrung und Augen­maß gefragt. Deeskalation
muss Vor-rang vor Kon­fronta­tion und einem unnöti­gen Aufheizen der Sit­u­a­tion haben.
An all dem hat es bei dem Neu­rup­pin­er Polizeiein­satz dem Anschein nach gefehlt.”

Bünd­nis­grüne vor Ort und weit­ere uns als sehr ver­lässlich bekan­nte Zeu­gen berichten
von unver­hält­nis­mäßiger Härte der Polizei bei der Auflö­sung ein­er Sitzblockade -
die Rede ist von Schlä­gen und Trit­ten. Zu erwarten wäre gewe­sen, dass die Blockierer
— wie bei der Auflö­sung von Sitzblock­aden üblich — wegge­tra­gen wer­den. Gegen
fried­fer­tige Demon­stran­ten sei ohne trifti­gen Grund Pfef­fer­spray zum Einsatz
gekom­men. Zudem ste­ht der Vor­wurf im Raum, gegen Gegen­demon­st-ranten sei das
Ver­mum­mungsver­bot mas­siv durchge­set­zt wor­den, während ver­mummte Recht­sex­treme von
der Polizei unbe­hel­ligt marschieren konnten.

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