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Waffennarr bleibt Waffennarr”


Bish­er haben nur wenige Bran­den­burg­er ihre Schreckschusspis­tole bei der
Polizei reg­istri­eren lassen

POTSDAM. Waf­fen­nar­ren haben es auch in Bran­den­burg schw­er­er, seit am 1.
April das ver­schärfte Waf­fenge­setz in Kraft getreten ist. Doch ob es
kurzfristig dazu führt, dass weniger gefährliche oder ille­gale Waf­fen im
Umlauf sind, ist fraglich. Wichtig­ste Neuerun­gen: Wer eine Schreckschuss-
oder Gaspis­tole mit sich führen will, muss nun für 50 Euro einen so
genan­nten Kleinen Waf­fen­schein beantra­gen — son­st han­delt er gesetzwidrig.
Wer eine nicht reg­istri­erte Waffe besitzt — das gilt auch für illegale
“scharfe” Jagd‑, Sport- und Vertei­di­gungswaf­fen -, kann sie bis zum 30.
Sep­tem­ber abliefern, ohne bestraft zu werden. 

Nur vere­inzelt Waf­fen abgegeben

The­o­retisch müssten nun Antrag­steller für den Kleinen Waf­fen­schein vor den
15 Bran­den­burg­er Polizei-Schutzbere­ichen Schlange ste­hen. Denn
Schreckschuss­waf­fen sind frei verkäu­flich und weit ver­bre­it­et — etwa bei
Tax­i­fahrern, Kneipen­wirten, Ladenbe­sitzern oder Jugendlichen. Doch die
Res­o­nanz auf das Gesetz ist ger­ing. “Nir­gend­wo ist es zu dem befürchteten
Masse­nansturm gekom­men”, sagte Wal­ter Brei­den­bach vom Potsdamer
Polizeiprä­sid­i­um. Im Schnitt wur­den rund 30 Scheine pro Kreis beantragt und
bis zu 200 For­mu­la­re abge­holt. Im Barn­im wur­den gar nur zwei Scheine
beantragt, 20 For­mu­la­re geholt und eine Waffe abgeliefert. 

Wie viele Schreckschuss­waf­fen es in Bran­den­burg ins­ge­samt gibt, ist nicht
bekan­nt. “Es gibt keine Sta­tis­tiken”, sagte der Sprech­er des
Innen­min­is­teri­ums, Wolf­gang Brandt. 

“Prob­lema­tisch ist, dass das Gesetz vor allem für die Besitzer legaler
Waf­fen gilt und die ille­galen Waf­fenbe­sitzer kaum erre­icht wer­den”, sagt der
Chef des Lan­des­jagdver­ban­des, Wolf­gang Betee. 

Betrof­fen sind 13 000 Jäger und eben­so viele Sports­chützen. Der Gesetzgeber
will vor allem Jugendlichen den Zugang zu Waf­fen erschw­eren. Das ist auch
eine Reak­tion auf das Mas­sak­er von Erfurt im April 2002, bei dem ein Schüler
16 Men­schen getötet hat­te. Nun dür­fen Jungjäger erst mit 18 statt mit 16
Jahren eine Waffe kaufen und Sports­chützen erst mit 21 — wenn sie einem
staatlich anerkan­nten Ver­band ange­hören. Zudem müssen veraltete
Waf­fen­schränke erset­zt wer­den, um den Dieb­stahl legaler Waf­fen zu
erschweren. 

Das eigentliche Prob­lem sind aus Sicht von Polizei, Sports­chützen und Jägern
die nicht reg­istri­erten Waf­fen. In Deutsch­land sind etwa zehn Millionen
Schuss­waf­fen angemeldet. Es wird geschätzt, dass weit­ere 20 Millionen
ille­gal im Umlauf sind. Laut Jäger Betee wer­den bei weniger als einem
Prozent aller mit Waf­fenge­walt began­genen Straftat­en reg­istri­erte Waffen
benutzt. 

Pro Jahr wer­den in Bran­den­burg etwa 700 Ver­stöße gegen das Waffengesetz
fest­gestellt. “Im Jahr 2002 waren es 645”, sagt Bär­bel Cotte-Weiß,
Sprecherin des Lan­deskrim­i­nalamtes. 94 Prozent der Fälle wür­den aufgeklärt.
Oft erstat­teten Bekan­nte oder gar Kun­den Anzeige gegen Waf­fen­nar­ren, weil
sie von deren Waf­fe­narse­nal schock­iert sind. So wur­den bei zwei Män­nern in
Ost­bran­den­burg im Mai 2002 mehrere Dutzend Gewehre und Pis­tolen gefunden.
Diese Schreckschuss­waf­fen hat­ten die bei­den per Kat­a­log gekauft, um sie
scharf zu machen und zu verkaufen. 

Die Bran­den­burg­er Polizei hat die Erfahrung gemacht, dass die meisten
Samm­ler Waf­fen nur hort­en, nicht aber benutzen. “Sie wollen so viele wie
möglich besitzen und putzen”, sagt Cotte-Weiß. 

Stöbern nach Kriegsschrott

Eine weit­ere Täter­gruppe sind Mil­i­taria-Fans, die mit Met­allde­tek­toren auf
ehe­ma­li­gen Schlacht­feldern nach Waf­fen aus dem Zweit­en Weltkrieg graben. Im
Jahr 2001 etwa fand die Polizei bei einem 70-Jähri­gen ein riesiges
Waf­fen­lager, für dessen Abtrans­port Lastkraft­wa­gen benötigt wur­den. Der
Besitz des Kriegss­chrotts ver­stößt gegen das Kriegswaf­fenkon­trollge­setz. Das
wis­sen natür­lich auch die Täter: Als Ende März bei drei Män­nern im Havelland
14 scharfe Granat­en, ein Maschi­nengewehr, Muni­tion und Bajonette gefunden
wur­den, beschlagnahmte die Polizei auch zwei gefälschte Ausweise des
Muni­tions­ber­gungs­di­en­stes. “Jed­er Muni­tion­ssuch­er im Wald sollte der Polizei
gemeldet wer­den, auch wenn er sich ausweisen kann”, sagt Polizeisprecherin
Catrin Feistauer. 

Die Polizei bleibt skep­tisch. “Es ist unwahrschein­lich, dass viele illegale
Waf­fen abgegeben wer­den”, so ein Beamter. “Waf­fen­narr bleibt Waf­fen­narr, bis
er erwis­cht wird.”

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