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(Anti-)Rassismus Sonstiges

Wahlprüfsteine

Die „Antidiskri­m­inierun­sg­ber­atung Bran­den­burg“ im Vere­in Opfer­per­spek­tive hat die im Land­tag vertrete­nen Parteien mittels
soge­nan­nter Wahl­prüf­steine nach ihrem Konzept für die Über­win­dung ras­sis­tis­ch­er Diskri­m­inierung befragt. Dabei ging es weniger darum, Bürger_innen eine Wahlempfehlung zu geben, son­dern vielmehr darum, einen Überblick über die Konzepte und Hal­tun­gen der bran­den­bur­gis­chen Parteien zum The­ma ras­sis­tis­che Diskri­m­inierung zu gewin­nen und Impulse für fach­liche Diskus­sio­nen und die zukün­ftige Poli­tiken­twick­lung zu geben. Eine Auswer­tung, wie auch die einzel­nen Antworten der Parteien, sind auf der Home­page der Antidiskri­m­inierungs­ber­atung Bran­den­burg (www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de) veröf­fentlicht.
Die meis­ten der befragten Parteien haben die Wahl­prüf­steine aus­führlich beant­wortet und gezeigt, dass sie sich des The­mas annehmen wollen. Es zeigt sich aber auch, dass die Auseinan­der­set­zung über eine effek­tive Poli­tik gegen ras­sis­tis­che Diskri­m­inierung in Bran­den­burg trotz Anti­ras­sis­musklausel in der Lan­desver­fas­sung erst begonnen hat. Die Auswer­tung verdeut­licht: In den Parteien ist wenig Exper­tise zum The­ma vorhan­den. So wird zum Beispiel auf Konzepte zur Bekämp­fung des
Recht­sex­trem­is­mus ver­wiesen, die aber dem Phänomen ras­sis­tis­che Diskri­m­inierung auf dem Arbeits- oder Woh­nungs­markt, in der Schule oder durch Behör­den­per­son­al nicht ent­ge­gen­wirken können.
Die Antidiskri­m­inierungs­ber­atung Bran­den­burg im Vere­in Opfer­per­spek­tive bear­beit­et seit nun­mehr fast 6 Jahren bran­den­burg­weit Fälle von ras­sis­tis­ch­er Diskri­m­inierung. Sie unter­stützt Betrof­fene und inter­ve­niert in Diskri­m­inierungs­fällen. In der täglichen Arbeit wer­den wir immer wieder mit Fällen von ras­sis­tis­chen Belei­di­gun­gen aber auch mit struk­turellen For­men ras­sis­tis­ch­er Diskri­m­inierung kon­fron­tiert: Betrof­fene wer­den ohne Anfangsver­dacht, nur auf­grund ihres migrantis­chen Ausse­hens, von Laden­de­tek­tiv­en kon­trol­liert. Men­schen mit nicht-deutsch-klin­gen­den Namen bekom­men keine Woh­nun­gen ver­mi­etet, Frauen mit mus­lim­is­ch­er Kopf­be­deck­ung erhal­ten keine Arbeitsstelle, um nur einige wenige Beispiele zu nen­nen. Unseren Erfahrun­gen nach braucht das Land Bran­den­burg dringend:
ein Lan­desan­tidiskri­m­inierungs­ge­setz (LADG), dass die Leer­stellen des All­ge­meinen Gle­ich­be­hand­lungs­ge­set­zes (AGG) schließt und darüber hinausgeht;
eine umfassend aus­ges­tat­tete Lan­des-Antidiskri­m­inierungsstelle, die als bran­den­burg­weite Beschw­erdestelle fungiert und weitre­ichende Befug­nisse hat, wie ein Auskun­fts- und Anhörungsrecht;
Maß­nah­men gegen Diskri­m­inierung und Aufklärungskampagnen;
eine lan­desweite Informationskampagne;
umfassend aus­ges­tat­tete, unab­hängige und spezial­isierte Beratungsstellen für Betroffene.

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