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Wegen Heß-Plakaten vor Gericht

(Hen­ri Kramer) Ein­er der aktivsten Neon­azis der Pots­damer recht­sex­tremen Szene ste­ht erneut vor Gericht: Zusam­men mit einem weit­eren Angeklagten musste sich der 22-jährige Sebas­t­ian G. wegen erhe­blich­er Sachbeschädi­gung ver­ant­worten – einen Tag vor dem heuti­gen 23. Geburt­stag des mehrfach vorbe­straften Potsdamers. 

Ihm und dem 29 Jahre alten Mike E. wird von der Staat­san­waltschaft vorge­wor­fen, in der Nacht zum 13. August vor einem Jahr im Stadt­ge­bi­et weit­flächig Rudolf-Heß-Plakate gek­lebt zu haben, die an den Todestag des Hitler-Stel­lvertreters im August 1987 erin­nerten. Die von vie­len Recht­sex­tremen betriebene Verehrung von Heß ist in Deutsch­land nicht straf­bar, weswe­gen es im Gericht vor allem um die materiellen Schä­den der nächtlichen Plakatak­tion ging. So schilderte die Chefin des Rewe-Mark­tes in Pots­dam-West, dass die Plakate von ein­er Spezial-Fir­ma ent­fer­nt wer­den mussten, weil wohl beson­ders halt­bar­er Kleis­ter ver­wen­det wurde. Dies bestätigte auch ein Polizist, der noch in der Nacht in die Wald­stadt zur Plakat-Ent­fer­nung geschickt wurde: „Das war eine saumäßige Arbeit.“ 

Das im Schutz der Nacht let­ztlich aber der Ver­dacht auf Sebas­t­ian G. und Mike E. fall­en kon­nte, liegt offen­bar an ein­er Mitar­bei­t­erin im Ord­nungsamt, die gle­ichzeit­ig im sel­ben Haus wie G. wohnt – und in der Tat­nacht vom Lärm geweckt wurde. „Auf der Straße vor dem Haus standen acht bis zwölf Leute“, sagte sie. Ein paar davon hät­ten Kle­ber-Eimer wie aus einem Bau­markt bei sich gehabt. Im Lat­er­nen­schein auf der Straße habe sie G. ein­deutig erkan­nt, später bei der Polizei auch den anderen Angeklagten mit­tels eines Fotos, weil dieser vor der Gruppe stand und in ihre Rich­tung schaute. Tags darauf habe sie von der Plakat-Aktion erfahren, „eins und eins zusam­men gezählt“ – und ihre Beobach­tung gemeldet. Danach hätte sie sich mit der Ide­olo­gie ihres eigentlich „pos­i­tiv“ aufge­fal­l­enen Nach­barn „befasst“, den sie von Hun­despaziergän­gen kannte. 

Dass Sebas­t­ian G. in abse­hbar­er Zeit die Neon­azi-Szene ver­lässt, dass glaubt selb­st sein Bewährung­shelfer nicht: „Bei solchen Überzeu­gungstätern hat man keine Chance – und das ist ein­er der Überzeugtesten hier.“ Ein Urteil wird näch­sten Don­ner­stag erwartet. 

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