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Wegweisendes Urteil erwartet

(MAZ) KLEINMACHNOW Im Stre­it um die Rück­über­tra­gung von Grund­stück­en in der Klein­mach­now­er Som­mer­feld-Sied­lung kön­nte es mor­gen zu ein­er wichti­gen Vorentschei­dung kom­men. Das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht wird ab 10 Uhr exem­plar­isch über einen wesentlichen Fall ver­han­deln. “Das Urteil kön­nte rich­tung­weisend für die weit­eren Ver­fahren sein, in denen es um einige hun­dert Grund­stücke mit einem Verkehr­swert von zusam­men min­destens 45 Mil­lio­nen Euro geht”, sagte Gerichtssprech­er Jes Möller gestern zur MAZ

Die Immo­bilie gehörte 1933 zum Betrieb­sver­mö­gen der Gemein­nützi­gen Sied­lungs-Gesellschaft Klein­mach­now und war nach der “Arisierung” dieser Gesellschaft an eine natür­liche Per­son verkauft wor­den. Als Zeit­punkt der Arisierung ist vom Ver­wal­tungs­gericht bere­its in früheren Ver­hand­lun­gen zum Som­mer­feld-Kom­plex der 21. April 1933 fest­gelegt wor­den. Seit diesem Tag, so hat­te es ein Vor­standsmit­glied des Unternehmens schriftlich dem Reichs­fi­nanzmin­is­teri­um mit­geteilt, “befind­et sich unsere Fir­men­gruppe unter rein nation­al­sozial­is­tis­ch­er Leitung”. Wenige Wochen zuvor, Ende März 1933, war der jüdis­che Haupteign­er des Unternehmens, Adolf Som­mer­feld, von SA-Leuten über­fall­en und in die Emi­gra­tion gezwun­gen worden. 

Som­mer­felds Anteil an der Sied­lungs­ge­sellschaft betrug zum Zeit­punkt sein­er Flucht knapp 80 Prozent. Das Unternehmen hat­te bere­its 1927 rund eine Mil­lion Quadrat­meter Land in Klein­mach­now erwor­ben, um Bau­grund­stücke einzuricht­en. Der Verkauf lief schlep­pend an. Der Großteil der Flächen südlich der Klein­mach­now­er Stamm­bah­n­trasse wurde erst nach der Arisierung veräußert. Auf dieses Land erhob Mitte der 90er Jahre die Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) im Namen der Som­mer­feld-Erben einen glob­alen Rück­über­tra­gungsanspruch. Als die JCC damit zunächst keinen Erfolg hat­te, trat sie den Anspruch kosten­los an den Berlin­er Geschäfts­mann Chris­t­ian Mey­er ab, der den Fall seit­dem durchficht. 

Die Ver­hand­lung am Ver­wal­tungs­gericht berührt mor­gen nicht nur die meis­ten fraglichen Grund­stücke in der Som­mer­feld-Sied­lung. Das Urteil wird auch Klarheit darüber brin­gen, ob die Pots­damer Richter eine Klausel des Ver­mö­gen­srechts, die sie bis­lang nicht anwen­den woll­ten, inzwis­chen anders bew­erten. Denn der Geset­zge­ber hat­te Rück­gabeansprüche unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen aus­geschlossen, wenn das Grund­stück einst von ein­er Sied­lungs­ge­sellschaft verkauft wurde. Genau dies liegt bei den meis­ten Som­mer­feld-Grund­stück­en aber vor. 

Wie auch immer das Urteil des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts laut­en wird, die let­zte Entschei­dung wird wohl erst das über­ge­ord­nete Bun­desver­wal­tungs­gericht fällen. Auch Jes Möller geht davon aus, dass “der wohl größte noch anhängige ver­mö­gen­srechtliche Stre­it in Deutsch­land” noch eine weit­ere Instanz erleben wird. Dass sie ten­den­ziell gegen eine Rück­gabe entschei­den wür­den, hat­ten die Bun­desrichter bere­its Ende ver­gan­genen Jahres angedeutet. Ihr Grund­satzurteil wurde damals aber in let­zter Minute durch einen Ver­gle­ich im anhängi­gen Fall verhindert.

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