(MAZ, Dagmar Simons) NEURUPPIN Das Verfahren gegen Jubiline G. wird wohl erst im Jahre 2005 beendet werden.
So sieht es zumindest nach dem gestrigen dritten Verhandlungstag aus.
Mindestens zwei weitere Termine wird es noch geben. Denn Verteidiger Steffen
Sauer fallen immer wieder neue Zeugen ein, die seiner Meinung nach zur
Wahrheitsfindung beitragen können.
Seit dem 9. November muss sich die Kamerunerin unter anderem wegen
gefährlicher Körperverletzung vor dem Neuruppiner Amtsgericht verantworten.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat die 30-Jährige am 1. Juni eine
Polizeibeamtin in die Hand gebissen, obwohl sie wusste, dass sie HIV-positiv
ist. Ob die von Abschiebung bedrohte Frau von ihrer Erkrankung wusste, ist
eine Schlüsselfrage in diesem Verfahren.
Jubiline G. schweigt. Aufklärung erhofft sich das Gericht von den Zeugen.
Für Sozialberaterin Regina G. stand die Schwarzafrikanerin unter einem
enormen Druck. Seit zwei Jahren lebte sie in Ungewissheit über ihr weiteres
Schicksal. So lange wartete sie auf die gerichtliche Erlaubnis, heiraten zu
dürfen. “Diese Zeit der Unsicherheit hat bei ihr zu einer
Persönlichkeitsveränderung geführt”, sagte Regina G. Am 1. Juni kam Jubiline
G. zu ihr — nach Alkohol riechend und sehr aufgeregt. Sie habe am 12. Mai
nicht ausreisen können, weil sie krank gewesen sei, habe Jubiline G. ihr
gesagt. Das habe auch ein Mediziner bestätigt, so Regina G. Trotzdem hätte
sie am Haftbefehl nichts ändern können.
Nach dem Biss-Unfall hatte die Sozialberaterin mit der verletzten Beamtin
gesprochen. Die Polizei bekomme nur den Haftbefehl, nicht aber den Grund
mitgeteilt. Ein Manko, bedauerte Regina G. Vielleicht könne man anderenfalls
mit Menschen, die so unter Druck stehen, anders umgehen.
Zwei Mitarbeiterinnen des Sozialamtes führten die Angeklagte unter dem Namen
Klara Takko. Beide wussten von der Erkrankung der Angeklagten und der
Notwendigkeit einer regelmäßigen Behandlung. In einem Aktenvermerk lehnte
die Angeklagte weitere ärztliche Behandlungen und Medikamente ab. Darüber
hätten sie auch mit Jubiline G. gesprochen, nicht aber die Krankheit beim
Namen genannt.
Verteidiger Steffen will nun ein zahnmedizinisches Gutachten. Das soll
beweisen, dass seine Mandantin ein intaktes Gebiss und eine gesunde
Schleimhaut habe und schon deshalb niemand anstecken könne. Weiter soll ein
Psychiater ihr eine Persönlichkeitsstörung nachweisen, die es ihr unmöglich
mache, die Diagnose zu akzeptieren.
Die Verhandlung wird am 13. Dezember fortgesetzt.