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Weitere Zeugen für die Wahrheit

(MAZ, Dag­mar Simons) NEURUPPIN Das Ver­fahren gegen Jubi­line G. wird wohl erst im Jahre 2005 been­det werden.
So sieht es zumin­d­est nach dem gestri­gen drit­ten Ver­hand­lungstag aus.
Min­destens zwei weit­ere Ter­mine wird es noch geben. Denn Vertei­di­ger Steffen
Sauer fall­en immer wieder neue Zeu­gen ein, die sein­er Mei­n­ung nach zur
Wahrheits­find­ung beitra­gen können. 

Seit dem 9. Novem­ber muss sich die Kameruner­in unter anderem wegen
gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht verantworten.
Nach Auf­fas­sung der Staat­san­waltschaft hat die 30-Jährige am 1. Juni eine
Polizeibeamtin in die Hand gebis­sen, obwohl sie wusste, dass sie HIV-positiv
ist. Ob die von Abschiebung bedro­hte Frau von ihrer Erkrankung wusste, ist
eine Schlüs­sel­frage in diesem Verfahren. 

Jubi­line G. schweigt. Aufk­lärung erhofft sich das Gericht von den Zeugen.
Für Sozial­ber­a­terin Regi­na G. stand die Schwarzafrikaner­in unter einem
enor­men Druck. Seit zwei Jahren lebte sie in Ungewis­sheit über ihr weiteres
Schick­sal. So lange wartete sie auf die gerichtliche Erlaub­nis, heirat­en zu
dür­fen. “Diese Zeit der Unsicher­heit hat bei ihr zu einer
Per­sön­lichkeitsverän­derung geführt”, sagte Regi­na G. Am 1. Juni kam Jubiline
G. zu ihr — nach Alko­hol riechend und sehr aufgeregt. Sie habe am 12. Mai
nicht aus­reisen kön­nen, weil sie krank gewe­sen sei, habe Jubi­line G. ihr
gesagt. Das habe auch ein Medi­zin­er bestätigt, so Regi­na G. Trotz­dem hätte
sie am Haft­be­fehl nichts ändern können. 

Nach dem Biss-Unfall hat­te die Sozial­ber­a­terin mit der ver­let­zten Beamtin
gesprochen. Die Polizei bekomme nur den Haft­be­fehl, nicht aber den Grund
mit­geteilt. Ein Manko, bedauerte Regi­na G. Vielle­icht könne man anderenfalls
mit Men­schen, die so unter Druck ste­hen, anders umgehen. 

Zwei Mitar­bei­t­erin­nen des Sozialamtes führten die Angeklagte unter dem Namen
Klara Takko. Bei­de wussten von der Erkrankung der Angeklagten und der
Notwendigkeit ein­er regelmäßi­gen Behand­lung. In einem Akten­ver­merk lehnte
die Angeklagte weit­ere ärztliche Behand­lun­gen und Medika­mente ab. Darüber
hät­ten sie auch mit Jubi­line G. gesprochen, nicht aber die Krankheit beim
Namen genannt. 

Vertei­di­ger Stef­fen will nun ein zah­n­medi­zinis­ches Gutacht­en. Das soll
beweisen, dass seine Man­dan­tin ein intak­tes Gebiss und eine gesunde
Schleimhaut habe und schon deshalb nie­mand ansteck­en könne. Weit­er soll ein
Psy­chi­ater ihr eine Per­sön­lichkeitsstörung nach­weisen, die es ihr unmöglich
mache, die Diag­nose zu akzeptieren. 

Die Ver­hand­lung wird am 13. Dezem­ber fortgesetzt.

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