Kategorien
Uncategorized

Weiterer Erfolg für “Bombodrom”-Gegner

Die Geg­n­er des “Bom­bo­drom” bei Witt­stock haben einen weit­eren juris­tis­chen Sieg erzielt. 

In dem Eil-Ver­fahren der Gemeinde Lärz in Meck­len­burg-Vor­pom­mern kam das Bran­den­burg­er Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) am Mittwoch in Frank­furt (Oder) zu dem Schluss, dass die Lärm­berech­nung des Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­ums für den Flug­be­trieb am Trup­penübungsplatz bei Witt­stock “erhe­blichen Zweifeln unterliegt”. 

Wie Kläger-Anwalt Rein­er Geulen in Berlin sagte, haben die Richter zudem betont, dass die Lärm­berech­nung nicht das wirk­liche Aus­maß der Belas­tun­gen der Bevölkerung wiedergebe. Dies sei nach ins­ge­samt 16 gewonnenen Prozessen ein “entschei­den­der Durch­bruch” für die “Bom­bo­drom-Geg­n­er, unter­strich Geulen. 

Er forderte Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck (SPD) auf, von der Inbe­trieb­nahme des Luft-Boden-Schieß­platzes im nord­west­lichen Bran­den­burg nun endgültig Abstand zu nehmen. Das OVG hat­te bere­its zuvor in Sachen Wege- und Straßeneigen­tum zugun­sten der Städte Rheins­berg und Witt­stock entsch­ieden. In diesem Ver­fahren ging es nun erst­mals um Lärmbelästigung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot