Die Gegner des “Bombodrom” bei Wittstock haben einen weiteren juristischen Sieg erzielt.
In dem Eil-Verfahren der Gemeinde Lärz in Mecklenburg-Vorpommern kam das Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in Frankfurt (Oder) zu dem Schluss, dass die Lärmberechnung des Bundesverteidigungsministeriums für den Flugbetrieb am Truppenübungsplatz bei Wittstock “erheblichen Zweifeln unterliegt”.
Wie Kläger-Anwalt Reiner Geulen in Berlin sagte, haben die Richter zudem betont, dass die Lärmberechnung nicht das wirkliche Ausmaß der Belastungen der Bevölkerung wiedergebe. Dies sei nach insgesamt 16 gewonnenen Prozessen ein “entscheidender Durchbruch” für die “Bombodrom-Gegner, unterstrich Geulen.
Er forderte Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) auf, von der Inbetriebnahme des Luft-Boden-Schießplatzes im nordwestlichen Brandenburg nun endgültig Abstand zu nehmen. Das OVG hatte bereits zuvor in Sachen Wege- und Straßeneigentum zugunsten der Städte Rheinsberg und Wittstock entschieden. In diesem Verfahren ging es nun erstmals um Lärmbelästigung.