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Wenig Chancen für NPD auf Gut Johannesberg

FRANKFURT (ODER). Der Güteter­min um die Räu­mung eines geplanten Schu­lungszen­trums der recht­sex­tremen NPD vor dem Landgericht Frank­furt (Oder) ist gescheit­ert. 100 000 Euro forderte die NPD. Dann würde sie das Grund­stück in Rauen (Oder-Spree) ver­lassen. So sah es der Kom­pro­miss vor, den NPD-Anwalt Jür­gen Rieger gestern vor dem Landgericht in Frank­furt (Oder) vorschlug. Doch darauf gin­gen die neuen Eigen­tümer des 19,6 Hek­tar großen Anwe­sens nicht ein. Sie hat­ten Räu­mungsklage ein­gere­icht. Anfang Novem­ber will das Gericht nun entscheiden.

Es galt als Coup, als die Rauen­er Zah­närztin Rose­marie Aren­st­edt und ihr Schwa­ger, der Köl­ner Wirtschaft­sprüfer Johannes Stel­ten, das Grund­stück der NPD qua­si vor der Nase weggekauft hat­ten. Das war im Sep­tem­ber vorigen Jahres — vier Monate, nach­dem Gon­da Molau, die Frau des NPD-Vor­standsmit­glieds Andreas Molau, den Kaufver­trag für das Gut Johan­nes­berg im Auf­trag der schwedis­chen Fir­ma Starpla­tan unter­schrieben hat­te. 200 000 Euro wollte die Fir­ma für den Gut­shof zahlen. Molau wollte dort ein Schu­lungszen­trum für “nation­al gesin­nte Fam­i­lien” aufbauen.

Nach öffentlichen Protesten stornierte der Alteigen­tümer den Ver­trag mit Starpla­tan wegen unzuläs­siger Neben­ab­sprachen und verkaufte das Grund­stück erneut — dies­mal für 210 000 Euro. Schon im Jan­u­ar dieses Jahres standen Stel­ten und Aren­st­edt, die bei­de 71 Jahre alt sind, als recht­mäßige Eigen­tümer im Grund­buch. Im Mai erhoben sie Räu­mungsklage gegen das Ehep­aar Molau, die schwedis­che Fir­ma Starpla­tan sowie gegen den NPD-Lan­desver­band Bran­den­burg. Der soll für das Are­al bis zum Jahr 2013 einen Mietver­trag mit Starpla­tan abgeschlossen haben.

Die NPD wit­terte hin­ter diesem erneuten Verkauf Betrug, gar eine Ver­schwörung des Alteigen­tümers mit den neuen Besitzern und der Notarin. “Es kann doch nicht sein, dass ein Grund­stück ein­fach so mehrfach verkauft wird”, sagte Andreas Molau gestern vor Gericht. Zudem sei die Notarin von den neuen Eigen­tümern bee­in­flusst wor­den. Sie hätte es deshalb ver­säumt, rechtzeit­ig eine Vormerkung­sein­tra­gung für das Grund­buch zu beantra­gen. Und außer­dem seien der Alteigen­tümer und Frau Aren­st­edt gute Bekan­nte; sie hät­ten sog­ar einst zusammengelebt.

Die Rich­terin befand gestern, die Behaup­tun­gen der NPD seien durch nichts belegt. Sie machte deut­lich, dass sie die Räu­mungsklage für dur­chaus gerecht­fer­tigt halte. Die Vormerkung­sein­tra­gung sei durch einen Rechts­fehler nicht erfol­gt, wohl auch, weil die Käufer lange Zeit erforder­liche Doku­mente nicht ein­gere­icht hat­ten. Dafür könne man aber die neuen Eigen­tümer nicht ver­ant­wortlich machen. “Es beste­ht lediglich ein Erfül­lungsanspruch gegen den Alteigen­tümer, nicht aber ein Besitzrecht der Beklagten”, so die Richterin.

Meine Frau stammte aus Rauen. Es war für mich unvorstell­bar, dass Recht­sex­trem­is­ten dort ein Schu­lungszen­trum auf­bauen”, sagte Stel­ten nach der Ver­hand­lung. Er und seine Schwägerin wollen das Anwe­sen an eine soziale Ein­rich­tung verpachten.

Auch für Rose­marie Aren­st­edt war es ober­stes Ziel, dass die NPD das Grund­stück nicht bekommt. Sie sagt, der 84-jährige Alteigen­tümer habe nicht geah­nt, dass hin­ter Starpla­tan die NPD stecke. “Er hätte niemals an die Recht­sex­trem­is­ten verkauft.” Sie war bis 2003 ehre­namtliche Bürg­er­meis­terin von Rauen. Am 28. Sep­tem­ber kan­di­diert sie bei den Kom­mu­nal­wahlen erneut für das Amt.

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