9. April 2009 · Quelle: Opferperspektive

Wichtiges Urteil: Beleidigung als »Neger« ist fremdenfeindlich

Am Mittwoch, den 1. April, sprach das Landgericht Neu­rup­pin den 30-jähri­gen Daniel B. schuldig, am 31. März 2007 einen kamerunis­chen Asyl­be­wer­ber in Pren­zlau belei­digt und ange­grif­f­en zu haben. Das Gericht hob den Freis­pruch des Amts­gerichts Pren­zlau auf, das nach eigen­em Bekun­den nicht erken­nen kon­nte, ob die Aus­sage des Angeklagten oder die des Opfers glaub­würdi­ger sei.

Im Gegen­satz zur Entschei­dung des Amts­gerichts, das sich ein Jahr zuvor mit dem Angriff befasst hat­te, hielt das Landgericht die Aus­sage des Opfers für abso­lut glaub­würdig. Der Kameruner schilderte, wie er von Daniel B. mehrfach als »Neger« belei­digt, geschla­gen und getreten wor­den war. Die Ein­las­sung des Angeklagten dage­gen hielt der Richter für eine »reine Märchen­stunde «. Dieser hat­te behauptet, der Asyl­be­wer­ber habe ihn als »Nazi« beschimpft und sei auf ihn losgegangen.

Daniel B. wurde für die Kör­per­ver­let­zung mit sechs Monat­en Frei­heitsstrafe und für die Belei­di­gun­gen mit 40 Tagessätzen bestraft.

Beacht­enswert ist die Entschei­dung des Gerichts, die Belei­di­gun­gen »Neger« als frem­den­feindlich und her­ab­würdi­gend einzustufen. Obwohl immer wieder auf den belei­di­gen­den Charak­ter und die kolo­niale Herkun­ft des Begriffs ver­wiesen wird, waren Ermit­tlungs­be­hör­den und Gerichte nicht immer bere­it, diese Beschimp­fung als ras­sis­tisch zu bew­erten und als Belei­di­gung zu verfolgen.

Der Geschädigte zeigte sich erle­ichtert über die Kor­rek­tur des Urteils.

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