Der »Freundeskreis Ernst-Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals« e. V. nahm den »Brandenburg-Tag«, der am Wochenende in Königs Wusterhausen bei Berlin stattfand, zum Anlaß, ein Flugblatt zu verteilen:
Eine bedeutende antifaschistische Gedenkstätte in Ziegenhals soll vernichtet werden – auch das ist Brandenburg! Oder?
Es hört sich manchmal an wie aus einem Politkrimi. Doch es geht nicht um Fiktion und schon gar nicht um Unterhaltung; es geht um eine bittere, ja, skandalöse Realität! Ein Spitzenbeamter des Landes Brandenburg, tätig im Ministerium für Infrastruktur und Raumplanung, ersteigert sich billig ein Grundstück auf der eine denkmalgeschützte Gedenkstätte steht, tauscht die Schlösser zur Gedenkstätte aus, läßt alles verkommen und will schließlich die Gedenkstätte abreißen lassen. Als seine Pläne, die Gedenkstätte durch Sommervillen zu ersetzen, wegen bundesweiter und internationaler Proteste nicht zu realisieren sind, will er wieder verkaufen und das mit höchstmöglichem Profit. Doch scheinbar sind seine Preisvorstellungen zu hoch – die Verhandlungen enden ergebnislos. Anstatt die Aussichtslosigkeit seines Tuns einzusehen, versucht er nun die Einheit von Grundstück und Inventar zu trennen, um beides separat – mit noch höheren Gewinnaussichten – zu verhökern. Abgesehen davon, daß er zum Verkauf des Inventars nicht berechtigt ist, will er sich dadurch der letzten Hürde entledigen, die einem Abriß noch im Wege stehen. Die Gedenkstätte ist augenblicklich wieder akut bedroht! (…)
Anfangs bezeichnete der Spitzenbeamte nämlich das Inventar uns gegenüber als »wertloses Gerümpel« und wollte es auf die Straße stellen, dann wollte er es für 3000 Euro verkaufen und nun soll es plötzlich über 100000 Euro wert sein! (…)
Der Eigentümer bot dem Bürgermeister der Stadt Königs-Wusterhausen (KW) das Inventar zum Verkauf an. Dabei hat er in einer Anlage erstmalig eine Liste über das Inventar vorgelegt und Preisvorstellungen zu einzelnen Stücken geäußert. Uns wurde diese Liste mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Wir haben sie eingehend überprüft und können bislang sagen: Die vorliegende Inventarliste ist oberflächlich erstellt, manche Gegenstände sind ausgepreist, manche nicht, die Preise sind beliebig festgelegt. (…)
Der ganze hier geschilderte Sachverhalt, ist nun seit mehreren Wochen den größeren politischen Parteien in Brandenburg, der SPD, der Partei die Linke und der CDU bekannt und keiner hat bisher etwas getan. Alle sehen zu, wie ein leitender Beamter Brandenburgs versucht, möglichst viel Geld zu scheffeln. (…) Reagiert hat nur die deutsche Justiz. Das Gericht nahm das Urteil quasi vorweg, indem es schriftlich mitteilte: »in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren (…) wird darauf hingewiesen, daß erhebliche Zweifel an der Klagebefugnis des Klägers bestehen. Die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes dienen ausschließlich dem öffentlichen Erhaltungsinteresse. Privatpersonen werden nicht dadurch zu Begünstigten dieser Vorschriften, daß sie ein eigenes Interesse an der Erhaltung bestimmter Sachen haben.« Welche Interessen vertritt dann eigentlich der Herr, der diese Gedenkstätte verkommen läßt, der diese wichtige Mahnstätte des deutschen Widerstands abreißen lassen will, um hier Sommervillen zu errichten? Welches Interesse vertritt jemand, der auf Kosten eines denkmalgeschützten Ortes sich bereichern will? (…)
Wir rufen auf, uns in dieser äußerst kritischen Situation zu unterstützen und fordern:
Die Abrißgenehmigung muß vom Tisch! Stoppt den Verfall von Gebäude und Areal!
Überprüfung von Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des Gesamtdeals! Wiedereröffnung und Erhalt der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte am authentischen Ort! Die Gedenkstätte gehört der Öffentlichkeit! Schreibt Briefe an die Landesregierung und Leserbriefe an alle Zeitungen, macht diese Fakten öffentlich! Die Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals bleibt!