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Wir haben gewonnen!”

Abschiebung der Fam­i­lie Fil­iz ist nach wie vor eine men­schliche Katas­tro­phe, die durch struk­turellen und sys­tem­inter­nen Ras­sis­mus möglich gemacht wurde.

Der Antrag des Lan­drates Elbe-Elster auf Fest­set­zung eines Ord­nungs­geldes für die Anprangerung von struk­turellem und sys­tem­internem Ras­sis­mus im Land Bran­den­burg wurde vom Amts­gericht Pots­dam zurückgewiesen! 

Seit 1997 ver­lei­ht der Flüchtlingsrat Bran­den­burg jedes Jahr einen „Denkzettel für struk­turellen und sys­tem­inter­nen Ras­sis­mus“ zum „Inter­na­tionalen Tag zur Über­win­dung von Ras­sis­mus“ der Vere­in­ten Natio­nen. Dass dem Flüchtlingsrat Bran­den­burg die Ver­lei­hung des Denkzet­tels und damit die Mei­n­ungsäußerung zu asylpoli­tis­chen Geschehnis­sen gerichtlich ver­sagt wer­den soll, ist allerd­ings noch nie vorgekommen. 

Dieses Jahr sollen Herr Haase und Herr Ram­bow (der Dez­er­nent für Recht, Ord­nung und Sicher­heit und der Mitar­beit­er der Aus­län­der­be­hörde Elbe-Elster) den Denkzettel bekom­men, stattdessen erhielt der Flüchtlingsrat eine einst­weilige Ver­fü­gung. Die Aus­sagen des Denkzet­tels Drit­ten gegenüber zu erwäh­nen oder in irgen­dein­er Weise an die Öffentlichkeit zu geben wurde unter­sagt. Der Flüchtlingsrat dürfe die oben genan­nten Her­ren nicht „direkt oder indi­rekt als Ras­sis­ten, rück­sicht­s­los, unmen­schlich oder ähn­lich belei­di­gend oder ver­leumderisch“ beze­ich­nen. Bei Zuwider­hand­lung wurde ein Ord­nungs­geld bis zu 250.000 ? oder gar Ord­nung­shaft ange­dro­ht! Zweifel an der Richtigkeit der Tat­sachen­be­haup­tun­gen gab es allerd­ings wed­er von Seit­en des Gerichts, noch wur­den diese vom Land­kreis Elbe-Elster geleugnet. 

Damit die Kri­tik dieser Form von Ras­sis­mus auch weit­er­hin möglich ist, sah sich der Flüchtlingsrat gezwun­gen Wider­spruch einzule­gen, denn die Äußerun­gen sind durch das Recht auf freie Mei­n­ung (Art. 5 GG) geschützt. Am 2. Juni 2004 erg­ing durch das Amts­gericht Pots­dam das Urteil. Die einst­weilige Ver­fü­gung ist aufge­hoben. Laut Urteils­be­grün­dung arbeit­en Hr. Haase und Hr. Ram­bow in einem die Öffentlichkeit inter­essieren­den Bere­ich und müssen deshalb akzep­tieren, dass ihre Arbeit von der Öffentlichkeit kri­tisiert und miss­bil­ligt wird. 

Damit darf der Flüchtlingsrat Bran­den­burg denn Denkzettel für eine der unmen­schlich­sten Abschiebun­gen dieses Jahres veröf­fentlichen. Er soll eine Mah­nung an all diejeni­gen sein, die die Möglichkeit­en besitzen „Aus­reisepflichti­gen“ zu helfen, die aber diese Möglichkeit­en nicht nur ungenutzt lassen, son­dern alles daran set­zen hil­flose Flüchtlinge abzuschieben. Alle diese Men­schen wer­den auch in Zukun­ft vom Flüchtlingsrat mit der Ver­lei­hung des Denkzet­tels öffentlich benan­nt und zur Ver­ant­wor­tung gezogen. 

Flüchtlingsrat Bran­den­burg

Doku­men­ta­tion: Der Denkzettel:

Hier­mit wird der DENKZETTEL des Bran­den­burg­er Flüchtlingsrats an Her­rn Haase und Her­rn Rambow
Dez­er­nent für Recht, Ord­nung und Sicher­heit und Mitar­beit­er der Aus­län­der­be­hörde Elbe-Elster verliehen.

Begründung: 

Abschiebung um jeden Preis — eine men­schliche Katastrophe
Am 20. Jan­u­ar 2004 wurde die kur­disch-türkische Fam­i­lie Fil­iz mit ihren 3 kleinen Kindern aus Hohen­leip­isch mit ein­er Char­ter­mas­chine aus Bre­men in die Türkei abgeschoben. Die Fam­i­lie war zu Beginn des let­zten Jahres bere­its für gut acht Wochen im Kirchenasyl (Tröb­itz), das unter der Amt­smith­il­fe des Jugen­damtes gebrochen wurde.
Ent­ge­gen aller Absprachen mit dem betreuen­den Pfar­rer und der Recht­san­wältin wur­den diese nicht über den Zeit­punkt der Abschiebung informiert. Zufäl­l­lig erfuhren sie von der wohl bis ins Detail und geheim geplanten Abschiebung. Ohne jegliche Vor­in­for­ma­tion wurde die Fam­i­lie nach­mit­tags abge­holt und getren­nt. „Wir mussten nach den Äußerun­gen von Gazi Fil­iz befürcht­en, dass der Vater sich und Fam­i­lie etwas antut und haben um Amt­shil­fe bei der Polizei gebeten“, so Herr Haase. Diese Befürch­tung genügte jedoch nicht, von der Abschiebung abzuse­hen, im Gegen­teil. Medi­zinis­ches Per­son­al flog in der für ca. 55.000 Euro gechar­terten Mas­chine mit.
Eine Entschei­dung des Gericht­es, welch­es von der Recht­san­wältin noch eiligst angerufen wurde, lag am Vor­abend vor, doch man informierte die Anwältin erst spät in der Nacht von der Ablehnung, so dass sie keinen Kon­takt mehr zu ihren Klien­ten aufnehmen konnte. 

Der auf 13 Uhr ange­set­zte Flug aus Bre­men wurde ohne jeglich­es Wis­sen des Rechts­bei­s­tandes und des Pfar­rers auf 10:40 Uhr vorver­legt. Aus finanziellen Grün­den lehnt das OVG ab, die Mas­chine zurückzubeordern. 

Fam­i­lie Fil­iz war seit 1997 in Hohen­leip­isch. Alle 3 Kinder sind Deutsch­land geboren und gin­gen hier in den Kinder­garten. Die Eheleute Fil­iz hat­ten in ihrer Heimat gegen den Willen der Fam­i­lien geheiratet, was in ihrem Herkun­fts­ge­bi­et schon zu Repres­salien bis hin zu Steini­gun­gen geführt hat. Zudem war Herr Fil­iz Dorf­schützer, sie mussten fliehen. 

Fam­i­lie Fil­iz wurde durch eine Ärztin begutachtet, die ihnen — vor allem Her­rn Fil­iz — Suizidge­fahr bestätigte. Auch „eine enorme psy­chis­che Belas­tung“ der Fam­i­lie war kein Grund, die Abschiebung auszuset­zen. Nach dem uner­hörten Bruch des Kirchenasyls im Jahre 2003 haben sich die Ver­ant­wortlichen nun auch noch dazu entsch­ieden, diese Fam­i­lie unter allen Umstän­den loszuw­er­den. Für diesen Akt der Unmen­schlichkeit wur­den kein­er­lei Kosten gescheut. Das ver­di­ent nach Ansicht des Flüchtlingsrats Bran­den­burg einen DENKZETTEL für sys­tem­inter­nen und struk­turellen Rassismus.

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