Die für den 18. November in Halbe geplante Kundgebung des antifaschistischen Bündnis
“NS-Verherrlichung
stoppen!” so nach dem Auflagenbescheid der Polizei fernab vom Ortskern stattfinden.
Dagegen
wehren sich die AntifaschistInnen nun juristisch. Die Polizei sieht in der
Kundgebung eine Konkurrenzveranstaltung
zum “Tag der Demokratie”. Weil eine für den frühen Nachmittag des 18. November geplante
Menschenkette den Kundgebungsort des Bündnisses kreuzt, möchte die Polizei die
vermeintlichen Konkurrenten
räumlich trennen.
Bündnis-Sprecher Steffen Peters sagt: “Wir haben gegen die Auflagen Widerspruch
eingelegt. Einem
Rechtsstreit sehen wir zuversichtlich entgegen. Diese rigiden Auflagen sind
rechtlich nicht haltbar.”
Man sei gerne bereit, den eigenen angemeldeten Kundgebungsort mit der Menschenkette
zu teilen.
Schließlich wenden sich beide Veranstaltungen gegen den Naziaufmarsch. Außerdem
werde man selbst
auch zur Menschenkette aufrufen. “Es laufen derzeit noch Gespräche mit dem Bündnis
Tolerantes Beandenburg”,
erzählt Peters. Das Bündnis der Demokraten müsse sich aber fragen lassen, ob nicht
gerade
in Halbe am “Tag der Demokratie” auch der Antifaschismus deutlich sichtbar sein muss.
“Wir sind nicht bereit, uns widerstandslos am 18. November in die politische und
räumliche Isolation
schieben zu lassen,” so Peters.