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Wittstock: Prozessbeginn am 8.Januar 2003

Neu­rup­pin.


Ein halbes Jahr nach dem tödlichen Angriff auf den Aussiedler Kajrat Batesov in Witt­stock hat das Landgericht Neu­rup­pin die Anklage gegen fünf junge Män­ner zuge­lassen. Der Beginn des Prozess­es wurde auf den 8. Jan­u­ar 2003 fest­ge­set­zt. Die Zweite Große Strafkam­mer unter Vor­sitz von Rich­terin Gisela Thaeren-Daig hat ins­ge­samt zehn Ver­hand­lungstage bis Ende Jan­u­ar anber­aumt. Der Beschluss zur Eröff­nung der Hauptver­hand­lung erg­ing am ver­gan­genen Mittwoch. Die Kam­mer hat an der Anklage der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin keine Änderun­gen vorgenom­men. Nach Ansicht der Staat­san­waltschaft haben sich die Beschuldigten Marko F. (20), Mike Sch. (20), Ralf A. (21) und Patrick Sch. (21) des gemein­schaftlichen Totschlags schuldig gemacht. Dem fün­ften Mann, Michael H. (22), wird gefährliche Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen. Der 24 Jahre alte Batesov und sein Begleit­er, Max­im K., bei­de aus Kasach­stan stam­mend, wur­den in der Nacht zum 4. Mai dieses Jahres vor ein­er Diskothek in Witt­stock von ein­er Gruppe Män­ner attack­iert. Ein­er der Angreifer schlug mit einem 15 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf Batesov ein. Der junge Aussiedler starb drei Wochen später im Kranken­haus. Max­im K. kam mit leicht­en Ver­let­zun­gen davon. Die Staat­san­waltschaft schließt nicht aus, „dass frem­den­feindliche Motive auf Seit­en der Angeschuldigten für deren bru­tales Vorge­hen maßge­blich waren”. Die fünf haben sich aber kaum geäußert. Auch Zeu­gen hät­ten „gemauert”, sagt die Staat­san­waltschaft. Deshalb sei eine Anklage wegen Mordes aus niedri­gen Beweg­grün­den, also Frem­den­hass, nicht möglich gewe­sen. Die fünf Män­ner zählen offen­bar auch nicht zum recht­en Milieu, son­dern zu der als unpoli­tisch gel­tenden Tech­no-Szene. Die Staat­san­waltschaft betont jedoch, eine Verurteilung wegen Mordes bleibe möglich, wenn sich im Prozess ergeben sollte, dass bei den Beschuldigten „eine frem­den­feindliche Motivlage vorge­herrscht hat”.

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