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Wittstocker Mordprozess: Viele Fragezeichen vor Prozessbeginn

NEURUPPIN/WITTSTOCK


Kajrat Bati­sov wurde am 4. Mai 2002 möglicher­weise nur deshalb mit einem 17 Kilo­gramm schw­eren Stein erschla­gen, weil der Rus­s­land­deutsche zuvor in ein­er Diskothek im Witt­stock­er Stadt­teil Alt Daber von einem jun­gen Deutschen eine Zigarette ver­langt hat­te, woraufhin das Gespräch eskalierte und die Sit­u­a­tion außer Kon­trolle geri­et. Viele junge Leute müssen den Schlä­gen und Trit­ten wie in einem Fernse­hdra­ma zuge­se­hen haben. Nur ein Mäd­chen wollte mit ihrem Fle­hen das Schaus­piel stören. “Hört auf, hört auf! Ihr schlagt den ja tot!” schrie sie in die Runde. Den 24-Jähri­gen, der erst neun Monate zuvor aus Kasach­stan über­ge­siedelt war, ret­tete der Hil­fer­uf nicht mehr.

 

Den Fin­d­ling auf die Brust geschmettert

 

Irgend jemand schlug ihn zu Boden, jemand presste seinen Kör­p­er nieder, irgend jemand, auch er ist nicht genau bekan­nt, schmetterte den Fin­d­ling auf Bati­sovs Brust. Bis der junge Mann drei Wochen später, am Vor­mit­tag des 23. Mai auf der Inten­sivs­ta­tion starb, war er nicht mehr aus dem Koma erwacht, um die Täter zu benennen.

 

Wer sich im Mor­gen­grauen jenes Sam­stags schuldig machte, ist unklar. “Der Steinew­er­fer ist unter den Angeklagten”, heißt es unter Beteiligten des Prozess­es, der am Mittwoch vor dem Landgericht Neu­rup­pin begin­nt. Deut­lich­er will nie­mand werden.

 

In einem der auf­se­hen­erre­gend­sten Tötungsver­brechen der ver­gan­genen Jahre in Bran­den­burg wirft die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin vier jun­gen Män­ner vor, Kajrat Bati­sov gemein­schaftlich getötet zu haben. Mike Sch., Mar­co F., Patrik Sch. und Ralf A. — ein­er der 20- bis 22-Jähri­gen müsste dem­nach der Steinew­er­fer sein. Ein fün­fter junger Mann, der 23-jährige Michael H., ist wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung angeklagt.

 

44 Zeu­gen sollen an den vorge­se­henen zehn Prozessta­gen gehört wer­den, darunter etwa 35 Diskobe­such­er, die etwas oder alles gese­hen haben müssten. Zur Aufk­lärung des Ver­brechens haben sie bish­er den­noch wenig beige­tra­gen. “Wir haben den Ein­druck, dass viele mauern”, sagt Neu­rup­pins Lei­t­en­der Ober­staat­san­walt, Gerd Schnittch­er, “es gibt nur wenige unter den Beteiligten, die an ein­er Aufk­lärung inter­essiert sind.” Nie­mand will etwas gese­hen haben. “Das kann nicht sein”, so Schnittch­er. Bis zum Äußer­sten will die Anklage­be­hörde gehen, um die Wahrheit doch noch zu ergrün­den. Zeu­gen, die vor Gericht lügen, wolle er “sofort vor­läu­fig fes­t­nehmen” lassen, sagt der Chefankläger.

 

Das kollek­tive Schweigen erk­lärt Schnittch­er als eine “Mis­chung aus dem Wun­sch, den Angeklagten Bei­s­tand zu leis­ten, und der Angst vor ihnen”. Polizeibekan­nte Schläger seinen immer­hin darunter. Andere kün­ftige Prozessteil­nehmer reden von einem “Ehrenkodex”, der Täter und Zeu­gen zu ver­schwiege­nen Kom­plizen mache. Dass sich die mut­maßlichen Täter im Umfeld der recht­sex­tremen Szene Witt­stocks bewegten, ist unstrit­tig. Doch wegen der­ar­tiger Delik­te sind sie mit dem Gesetz bish­er nicht in Kon­flikt geraten.

 

Unbekan­ntes Tatmotiv

 

Ob Frem­den­hass bei Kajrat Bati­sovs Tod eine Rolle spielte oder er aus einem anderen Grund erschla­gen wurde, ist schw­er nachzuweisen. Es gebe keine Aus­sage, so Schnittch­er, die ein aus­län­der­feindlich­es Motiv ein­deutig belege — nicht ein­mal die Angaben von Bati­sovs Fre­und, Max­im K., der an jen­em 4. Mai eben­falls zusam­mengeschla­gen wor­den war. “Wir kon­nten das Motiv für die Tat nicht ermit­teln”, räumt Schnittch­er ein.

 

Obwohl die Staat­san­waltschaft die vier jun­gen Män­ner wegen Totschlags angeklagt hat, geht sie weit­er von einem frem­den­feindlichen Hin­ter­grund des Ver­brechens aus. “Wir haben die Ver­mu­tung immer noch”, sagt Schnittch­er, doch habe dieser Ver­dacht “nicht sauber her­aus­gear­beit­et wer­den kön­nen”. Sollte sich in der Gerichtsver­hand­lung Frem­den­hass als Tat­mo­tiv erweisen, wird aus der Anklage auf Mord erweit­ert. Als nieder­er Beweg­grund ist Aus­län­der­hass ein Merk­mal, das Totschlag zum Mord macht. Die Fam­i­lie des Erschla­ge­nen hat, davon unab­hängig, längst ihre Kon­se­quen­zen gezo­gen. “Die Fam­i­lie Bati­sov ist im August nach Baden-Würt­tem­berg gezo­gen”, sagt Dominique John vom Hil­fevere­in “Opfer­per­spek­tive”. Sofort nach dem Ver­brechen hät­ten die Spä­taussiedler den Antrag auf Umverteilung gestellt. “Sie sind auch dort zunächst in einem Heim untergekom­men, aber das war ihnen egal.” Max­im K., das über­lebende Opfer, wohnt inzwis­chen in Neu­rup­pin. “Dem war es wichtig wegzukom­men”, weiß John.

 

Kon­se­quen­zen aus dem Ver­brechen hat auch der Land­kreis Ost­prig­nitz-Rup­pin gezo­gen. “Die Auflö­sung des Über­gangswohn­heims für Spä­taussiedler in Witt­stock ist für Mitte dieses Jahres geplant”, teilt Lan­drat Chris­t­ian Gilde (SPD) mit. Es sei “bess­er, die Aussiedler sofort in Woh­nun­gen unterzubrin­gen” anstatt wie bish­er in zen­tralen Heimen. Diese verbessere die Inte­gra­tionschan­cen und ver­rin­gere Span­nun­gen mit der ansäs­si­gen deutschen Bevölkerung.

 


 

Kom­men­tar: Sim­ple Frage

 

Ob Kajrat Bati­sov aus Frem­den­hass oder einem anderen Grund erschla­gen wurde, ist selb­stver­ständlich eine entschei­dende Frage. Je nach der Antwort war das Ver­brechen an dem jun­gen Rus­s­land­deutschen Mord oder Totschlag. Zehn zusät­zliche Haft­jahre kann der juris­tis­che Unter­schied für die Angeklagten bedeuten. In dem Prozess vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht gegen die vier jun­gen Män­ner, die den 24-Jähri­gen im Mai 2002 umge­bracht haben sollen, geht es jedoch nicht allein um Abschreck­ung und Gerechtigkeit. Schon vor Beginn der Gerichtsver­hand­lung stellt sich ein kollek­tives Ver­sagen der Erziehung her­aus, grundgelegt im Eltern­haus, in der Schule nicht mehr rev­i­diert. Es kann unmöglich sein, dass zahlre­iche junge Leute nicht gese­hen haben, wie Kajrat Bati­sov getötet wurde, obwohl sie am Tatort standen. Ihr Schweigen, heißt es, sei wohl der Aus­druck eines Ehrenkodex­es. In Wahrheit ist das Schweigen der Beweis rein­ster Men­schen­ver­ach­tung. Vielle­icht ist es gar nicht so schlecht, dass am Anfang des Prozess­es nicht die Frage nach einem aus­län­der­feindlichen Tat­mo­tiv ste­ht. Zunächst stellt sich nur die sim­ple Frage, wie es sein kann, dass 35 junge Men­schen taten­los zuschauen, wenn ein Men­sch umge­bracht wird.

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