Kategorien
Uncategorized

Wohnverhältnisse im Heim kritisiert

(TAZ, Beate Selders) PERLEBERG “Wer aus einem Kriegs­ge­bi­et kommt und hier unterge­bracht wird, der muss das Gefühl haben, der Krieg geht weit­er,” stellt Simone Tet­zlaff beim Besuch des Asyl­be­wer­ber­heimes in Per­leberg erschrock­en fest. Kaser­nen­ruinen, zer­sprun­gene Fen­ster, kaputte Fas­saden, das ist der Aus­blick, den die Flüchtlinge tagtäglich haben. 

Simone Tet­zlaff ist Vor­standsmit­glied im Flüchtlingsrat Bran­den­burg, der sich am Mittwoch ver­gan­gener Woche mit Flüchtlin­gen und gespräch­suchen­den Bürg­ern in Per­leberg traf. Der Flüchtlingsrat hat die Auf­gabe, die
Inter­essen von Asyl­be­wer­bern zu vertreten und Men­schen, die in der Beratungsar­beit tätig sind, zu qual­i­fizieren. In Pots­dam unter­hält die Organ­i­sa­tion ein Büro. Die Ini­tia­tiv­en und Insti­tu­tio­nen, die sich regelmäßig als Rat zusam­men­find­en, sind über das ganze Land verteilt. 

Beim Besuch in Per­leberg inter­essierten vor allem die Wohn­ver­hält­nisse. Das Asylver­fahrens­ge­setz sieht vor, dass Asyl­be­wer­ber “in der Regel in Gemein­schaft­sun­terkün­ften unterge­bracht wer­den”. Diese Heimunter­bringung ist
für Bewohn­er eine große Belas­tung. Deshalb räumt das zuständi­ge Lan­desmin­is­teri­um Kreisver­wal­tun­gen einen Ermessensspiel­raum ein und fordert dazu auf, die Entschei­dung über eine Unter­bringung in Woh­nun­gen “im
Inter­esse der Betrof­fe­nen großzügig zu tre­f­fen”. Dies scheint auch von vie­len Kreisen so gehand­habt zu wer­den. Nur beim Land­kreis Prig­nitz ste­ht in der Bran­den­burg­er Bele­gungssta­tis­tik vom Mai 2004 in der Rubrik “Woh­nun­gen”
eine Null. 

“Das stimmt nicht ganz”, erläutert Regi­na Glimm von der über­re­gionalen Flüchtlings­ber­atungsstelle in Neu­rup­pin auf Nach­frage. “In Wit­ten­berge zum Beispiel lebt eine Frau, die vor acht Jahren als Asyl­be­wer­berin aus Ugan­da nach Deutsch­land kam, mit ihren zwei Kindern in ein­er nor­malen Woh­nung. Es ist aber tat­säch­lich aus­ge­sprochen schwierig, im Land­kreis Prig­nitz Anträge auf Unter­bringung in städtis­chen Woh­nun­gen bewil­ligt zu bekom­men.” Argu­men­tiert werde damit, dass die Woh­nung­sun­ter­bringung teur­er sei als die in Sam­melun­terkün­ften. Das sei aber schon ein­mal gegengerechnet
wor­den und habe sich als falsch erwiesen. 

Da sich das Per­leberg­er Heim sehr weit außer­halb der Stadt befind­et, sind nor­male Kon­tak­te zur Bevölkerung kaum möglich; jed­er Weg in die Stadt ist beschw­er­lich. Darunter lei­den vor allem Fam­i­lien mit Kindern oder Kranke,
die in regelmäßiger Behand­lung sind. Aber nicht nur für die Betrof­fe­nen wäre eine Unter­bringung in der Stadt eine große Erle­ichterung, auch für die Per­leberg­er Bevölkerung könne dies eine Bere­icherung sein, find­et Simone Tet­zlaff. Regi­na Glimm bestätigt: “Die Ugan­derin, die in Wit­ten­berge wohnt,
erzählte mir, in Per­leberg sei sie beim Einkaufen immer angeguckt wor­den, als käme sie vom Mond. Jet­zt hät­ten sich durch das Wohnen in der Stadt viele Kon­tak­te ergeben und der All­t­ag habe sich normalisiert.” 

Nicht nur die Iso­la­tion und die Bedin­gun­gen im Heim kamen während des Besuchs des Flüchtlingsrates zur Sprache, son­dern auch die restrik­tive Hand­habung der so genan­nten Res­i­den­zpflicht durch die Aus­län­der­be­hörde. Diese gilt während des Asylver­fahrens. Das heißt, die Bewer­ber dür­fen den Land­kreis, dem sie vom Land zugewiesen wor­den sind, nicht ver­lassen. Das gilt auch für die Flüchtlinge, deren Asyl­begehren nach bun­des­deutschem Recht
abgelehnt wurde, die aber auf­grund von inter­na­tionalen Kon­ven­tio­nen nicht
ins Herkun­ft­s­land abgeschoben wer­den dür­fen, weil die Lebens­be­din­gun­gen dort
das nicht zulassen. Sie leben oft jahre­lang mit dem Sta­tus der Dul­dung und
unter­liegen eben­falls der Residenzpflicht. 

Wollen sie zum Beispiel Fre­unde oder Ver­wandte in Berlin besuchen, so müssen
sie dafür eine Erlaub­nis bei der Aus­län­der­be­hörde beantra­gen. Die meisten
Anträge wer­den abgelehnt. Wer trotz­dem fährt , bege­ht im Wiederholungsfall
eine Straftat. Beate Kern, Bewährung­shelferin in Per­leberg und zuständig für
die Heim­be­wohn­er, berichtete dem Flüchtlingsrat von einem Asyl­be­wer­ber, der
seit sechs Jahren in Per­leberg lebt und wegen wieder­holten Ver­stoßes gegen
die Res­i­den­zpflicht zu sechs Monat­en Haft­strafe auf drei Jahre Bewährung
verurteilt wurde. “Das ist manch­mal schon absurd”, sagt sie. “Der größte
Teil der straf­fäl­li­gen Asyl­be­wer­ber, die ich betreue, hat gegen Gesetze
ver­stoßen, die für Deutsche gar nicht existieren.” 

Bei den Gesprächen mit dem Flüchtlingsrat haben sich Interessierte
zusam­menge­fun­den, die einen Ini­tia­tivkreis zur Unter­stützung von
Asyl­be­wer­bern grün­den und mit der Kreisver­wal­tung ins Gespräch kommen
möcht­en. Im Sep­tem­ber soll die Arbeit aufgenom­men werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot