13 Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/ Havel stehen vor Gericht. Die Anklage: Misshandlung eines Häftlings. Die ersten Ermittlungen wurden 2000 eingestellt. Das Verfahren wird nun neu aufgerollt.
Ab kommenden Montag müssen sich 13 angeklagte Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den elf Männern und zwei Frauen im Alter von 37 bis 52 Jahren Körperverletzung im Amt und Misshandlung eines Schutzbefohlenen in drei Fällen vor, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Laut Staatsanwaltschaft hat der 43-jährige Hauptangeklagte dem Strafgefangenen Matthias D. am 4. März 1999 mindestens zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt. Zwei Mitangeklagte hätten den am Boden liegenden Mann festgehalten. Am Nachmittag sollen der 43-Jährige und ein weiterer JVA-Mitarbeiter den Mann mit einem schweren Schlüsselbund und einem Hartgummischlagstock erneut geschlagen haben.
Verhandlung dauert voraussichtlich bis Mai
Einen Tag später hätten mehrere JVA-Bedienstete mit Hartgummistöcken auf den Häftling eingeschlagen und eingetreten. Außerdem sollen sie dessen Arm verdreht haben. Das Opfer habe bei den Übergriffen Prellungen und Abschürfungen im Gesicht und am Oberkörper erlitten.
Für den Prozess wurden vorsorglich 18 Verhandlungstage bis 9. Mai angesetzt. Bislang wurden zwölf Zeugen geladen, die am 5. und 7. März gehört werden sollen. Das Urteil könnte deshalb bereits deutlich früher verkündet werden. Das Opfer Matthias D. wird nach bisherigen Planungen am 5. März vernommen.
Erste Ermittlungen wurden 2000 eingestellt
Der Mann hatte bereits 1999 Anzeige erstattet. Erste Ermittlungen im Jahr 2000 wurden jedoch aus Mangel an Beweisen eingestellt. Erst Anfang 2005 leitete die JVA nach neuen Hinweisen ein Disziplinarverfahren gegen die 13 Beschuldigten ein. Dieses ruht jedoch nach Angaben von Justizsprecher Thomas Melzer wegen der strafrechtlichen Ermittlungen. Bis ein Urteil vorliegt, arbeiten die Beschuldigten in JVA-Abteilungen ohne Kontakt zu Gefangenen.
Der Prozess findet aufgrund der Vielzahl der Angeklagten im Saal des Landesverfassungsgerichts statt. Das Landgericht verfügt lediglich über kleine Säle. (tbe/ddp)