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Wurde Häftling misshandelt?

13 Bedi­en­stete der Jus­tizvol­lzugsanstalt Brandenburg/ Hav­el ste­hen vor Gericht. Die Anklage: Mis­shand­lung eines Häftlings. Die ersten Ermit­tlun­gen wur­den 2000 eingestellt. Das Ver­fahren wird nun neu aufgerollt.

Ab kom­menden Mon­tag müssen sich 13 angeklagte Bedi­en­stete der Jus­tizvol­lzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel vor dem Landgericht Pots­dam ver­ant­worten. Die Staat­san­waltschaft wirft den elf Män­nern und zwei Frauen im Alter von 37 bis 52 Jahren Kör­per­ver­let­zung im Amt und Mis­shand­lung eines Schutzbe­fohle­nen in drei Fällen vor, wie ein Gerichtssprech­er mitteilte.

Laut Staat­san­waltschaft hat der 43-jährige Haup­tangeklagte dem Strafge­fan­genen Matthias D. am 4. März 1999 min­destens zwei Faustschläge ins Gesicht ver­set­zt. Zwei Mitangeklagte hät­ten den am Boden liegen­den Mann fest­ge­hal­ten. Am Nach­mit­tag sollen der 43-Jährige und ein weit­er­er JVA-Mitar­beit­er den Mann mit einem schw­eren Schlüs­sel­bund und einem Hart­gum­mis­chlag­stock erneut geschla­gen haben.

Ver­hand­lung dauert voraus­sichtlich bis Mai

Einen Tag später hät­ten mehrere JVA-Bedi­en­stete mit Hart­gum­mistöck­en auf den Häftling eingeschla­gen und einge­treten. Außer­dem sollen sie dessen Arm ver­dreht haben. Das Opfer habe bei den Über­grif­f­en Prel­lun­gen und Abschür­fun­gen im Gesicht und am Oberkör­p­er erlitten.

Für den Prozess wur­den vor­sor­glich 18 Ver­hand­lungstage bis 9. Mai ange­set­zt. Bis­lang wur­den zwölf Zeu­gen geladen, die am 5. und 7. März gehört wer­den sollen. Das Urteil kön­nte deshalb bere­its deut­lich früher verkün­det wer­den. Das Opfer Matthias D. wird nach bish­eri­gen Pla­nun­gen am 5. März vernommen.

Erste Ermit­tlun­gen wur­den 2000 eingestellt

Der Mann hat­te bere­its 1999 Anzeige erstat­tet. Erste Ermit­tlun­gen im Jahr 2000 wur­den jedoch aus Man­gel an Beweisen eingestellt. Erst Anfang 2005 leit­ete die JVA nach neuen Hin­weisen ein Diszi­pli­narver­fahren gegen die 13 Beschuldigten ein. Dieses ruht jedoch nach Angaben von Jus­tizsprech­er Thomas Melz­er wegen der strafrechtlichen Ermit­tlun­gen. Bis ein Urteil vor­liegt, arbeit­en die Beschuldigten in JVA-Abteilun­gen ohne Kon­takt zu Gefangenen.

Der Prozess find­et auf­grund der Vielzahl der Angeklagten im Saal des Lan­desver­fas­sungs­gerichts statt. Das Landgericht ver­fügt lediglich über kleine Säle. (tbe/ddp)

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