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Zentraldatei mit Meldedaten soll Polizeiarbeit erleichtern

Pots­dam — In Bran­den­burg soll vom 1. Jan­u­ar 2006 an eine Daten­bank aufge­baut wer­den, die die Ein­träge aller Ein­wohn­er­meldeämter im Land zusam­men­faßt. Nach Infor­ma­tio­nen dieser Zeitung soll die Datei beim Lan­des­be­trieb für Daten­ver­ar­beitung und Sta­tis­tik in Pots­dam ange­siedelt wer­den. Für die Zukun­ft sei von den Innen­min­is­tern der Län­der geplant, eine Datei anzule­gen, aus der die Infor­ma­tio­nen aller bun­des­deutschen Meldeämter abruf­bar sind. 

Vor allem die Polizei wird von dieser ein­heitlichen Zusam­men­fas­sung prof­i­tieren. Denn wie in manchen anderen Bun­deslän­dern auch ste­hen viele Bran­den­burg­er Polizis­ten bei ihren Ermit­tlun­gen nach Dien­stschluß der Behör­den und am Woch­enende in den Ein­wohn­er­meldeämtern vor ver­schlosse­nen Türen. “Bis zur Wende war das Meldewe­sen bei der Polizei ange­siedelt, danach bei den Kom­munen. Was in Berlin seit Jahren nor­mal ist — der Online-Zugriff der Polizei -, ist in Bran­den­burg undenkbar. Hier herrschen in dieser Beziehung vorsint­flut­liche Ver­hält­nisse. Nur in weni­gen Kom­munen, wie beispiel­sweise in Cot­tbus, haben einige Kol­le­gen mit Com­put­er direk­ten Zugriff auf die Dat­en”, kri­tisiert Wolf­gang Bauch vom Bund Deutsch­er Krim­i­nal­beamter (BDK). Er wün­scht sich, daß die Schnittstelle von der neuen Daten­bank zur Polizei Pri­or­ität haben sollte. 

Den ständi­gen Online-Zugriff auf die Ein­wohn­er­meldeämter beze­ich­net Bauch als “lebenswichtige polizeiliche Stan­dart­maß­nahme”. Wo er nicht möglich ist — und das sei momen­tan fast über­all im Flächen­land Bran­den­burg so -, müsse man beim Ein­wohn­er­meldeamt anrufen; dieser Rechercheweg funk­tion­iert aber nur, wenn dort geöffnet ist. Bei nor­malen Ermit­tlun­gen kön­nten die Kol­le­gen diesen Zus­tand noch ver­schmerzen, da gebe es “nur” Zeitverzug. Doch was passiere bei drin­gen­den Fah­n­dun­gen, bei Geisel­nah­men oder Obser­va­tio­nen, bei denen eine zeit­na­he Melde­datenüber­prü­fung unab­d­ing­bar ist? “Ein Prob­lem”, bestätigt auch Wolf­gang Brandt, Sprech­er des Innen­min­is­teri­ums. In nur 14 Kom­munen sei es für die Polizei momen­tan möglich, Datenbestände rund um die Uhr abzufra­gen. Ähn­lich ist die Sit­u­a­tion in den angren­zen­den Bun­deslän­dern Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Sach­sen-Anhalt; in größeren Städten arbeit­et die Polizei Online mit den Dat­en der Ein­wohn­er­meldeämter. Außer­halb der Metropolen herrscht allerd­ings Funkstille. Nur die Sach­sen haben eine Über­gangslö­sung gefun­den: Dort kann nachts oder an Woch­enen­den ein Bere­itschafts­di­enst des Amtes alarmiert werden. 

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