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Zeugen bestätigen erniedrigende Behandlung der Festgenommenen

Gestern fand der 4. Prozeß­tag gegen ein Mit­glied der Pots­damer Kam­pagne gegen
Wehrpflicht statt. Wegen eines Zeitungsar­tikels, in dem schwere Vor­würfe gegen die
Polizei erhoben wur­den, die nach einem Über­fall von Nazis und Herthafans auf das
alter­na­tive Wohn­pro­jekt in der Pots­damer R.-Breitscheid-Str.6 das Haus selbst
stürmte und ver­wüstete, wird jet­zt die Anklage wegen Übler Nachrede verhandelt. 

Am 27.01.03 sagte erst­mals auch ein Polizist aus, ein Video vom Ein­satz gese­hen zu
haben, auf dem Polizis­ten Festgenommene als “Schlampe” beschimpften. 

Der Ein­sat­zleit­er Andreas Merten mußte ein­räu­men, ent­ge­gen der Strafprozeßordnung
keine Durch­suchungszeu­gen hinzuge­zo­gen zu haben. Auch die Betrof­fe­nen durften
rechtswidriger­weise nicht an der Durch­suchung teil­nehmen. Ganz offen­sichtlich wollte
die Polizei im Haus ohne lästige Zeu­gen durch­suchen können. 

Allen Ern­stes behauptete Merten, daß die Polizei keine Anwe­sen­heit­slis­ten bei den
Ein­sätzen führt und im Nach­hinein die einge­set­zten Beamten nur über die
Funkpro­tokolle fest­stellen könne, falls diese das Funkgerät benutzt haben. Er und
der die Durch­suchung lei­t­ende ETK-Beamte Hauke Gef­frath woll­ten noch nichts davon
gehört haben, daß das Pots­damer Amts­gericht die Durch­suchung inzwis­chen für
rechtswidrig erk­lärt hat. So etwas wird nach Angaben der Bemat­en im Nach­hinein nicht
mehr in der Polizei ausgewertet. 

Die von der Vertei­di­gung benan­nten Zeu­gen bestätigten eine erniedri­gende Behandlung
der Festgenomme­nen durch die Polizei und die Ver­wüs­tun­gen, die die Polizei im Hause
anrichtete. 

Gestern wurde auch ein Akten­ver­merk ver­lesen, nach­dem schon am 30.08.01 im
Polizeiprä­sid­i­um fets­gestellt wurde, daß die Fah­n­dungsüber­prü­fung ergeben hat, daß
kein­er der beschlagnahmten Gegen­stände gestohlen war. Dies behauptet die Polizei
aber bis heute noch. 

Schon jet­zt ist abzuse­hen, daß der Prozeß noch min­destens 2–3 neue Verhandlungstage
benöti­gen wird. 

Am fün­ften Ver­hand­lungstag, am Mon­tag, dem 3.2. 9.30 Uhr im Amts­gericht Pots­dam wer­den weit­ere an der Durch­suchung beteiligte Polizis­ten und ein­er der Bewohn­er der
Bre­iti vernommen. 

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