LUCKENWALDE Die meisten der zurzeit 445 Asylbewerber im Kreis werden
auch
weiterhin mit Gutscheinen im Wert zwischen 3,25 und 25 Euro einkaufen
gehen.
Das war für Karin Schreiber, die Erste Beigeordnete des Kreises,
gestern
klar: “Mit dem heute erhaltenen Runderlass aus dem Sozialministerium in
Potsdam ändert sich an unserer derzeitigen Praxis zum
Asylbewerberleistungsgesetz nichts.” Es hatte zu Jahresbeginn
Irritationen
gegeben. Vermeldet wurde, dass Kreise und Kommunen in Brandenburg jetzt
selbst entscheiden könnten, ob sie Asylbewerbern das ihnen zustehende
Geld
bar oder in Gutscheinen zukommen lassen. Mit dem jetzigen Bescheid von
der
Landesregierung, so Karin Schreiber, seien lediglich bisherige
Runderlasse
aus den Jahren 1994 bis 2000 und ein alter Kabinettsbeschluss außer
Kraft
gesetzt worden. Der Kreis verfahre nach Gesetz, das heiße, dass
Asylbewerber
Leistungen in Form von Sachleistungen bekämen. Nur in besonderen Fällen
würden Berechtigte ausschließlich Geld erhalten, sagte die Erste
Beigeordnete. Das betreffe Asylbewerber, die länger als drei Jahre hier
sind
oder die nicht in Gruppenunterkünften wohnen. “Manches ist
psychologisch
nicht sinnvoll umzusetzen”, sagt Karin Schreiber, “wir können doch
nicht
Leute, die zusammen in einem Zimmer wohnen, unterschiedlich behandeln”.
Deshalb werde in jedem Fall mit Augenmaß entschieden. Ein
alleinstehender
Asylbewerber bekomme 199,40 Euro im Monat, davon 158,50 in 18
Gutscheinen,
den Rest als Taschengeld bar. Für eine vierköpfige Familie mit einem 13
und
einem 14 Jahre alten Kind beispielsweise zahle das Land 708,12 Euro,
davon
564,97 in 36 Gutscheinen. Gestern wurde Karin Schreiber außerdem vom
Land
informiert, dass 20 weitere Asylbewerber kommen werden. Insgesamt hat
der
Kreis in vier Heimen Platz für 522 Asylsuchende: 120 in Ludwigsfelde,
in
Luckenwalde 92 in der Rudolf-Breitscheid-Straße, 180 in der
Anhaltstraße und
130 in Jüterbog. Zudem leben 22 Asylbewerber in Wohnungen im gesamten
Kreis.
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