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Zurück ins Dschungelheim?

Aus­län­der­be­hörde ver­weigert Umzug von Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt

Am 1. Sep­tem­ber berichtete Bran­den­burg aktuell über den gedulde­ten Asyl­be­wer­ber Peter Law­son, der im “Dschun­gel­heim” Crus­sow bei Anger­münde leben muss. Der Fall wirft ein grelles Licht auf unmen­schliche Prak­tiken der Aus­län­der­be­hörde, die einem Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt die notwendi­ge Gene­sung verweigert.

Am 23. Jan­u­ar 2005 war Peter Law­son, ein 25-jähriger Asyl­be­wer­ber aus Sierra
Leone, vor ein­er Kneipe in Schwedt zusam­mengeschla­gen wor­den. Zwei
Nazi-Rock­er hat­ten ihn ohn­mächtig geschla­gen und ihm immer wieder auf den
Kopf getreten. Noch heute lei­det er unter den Fol­gen: anhaltende
Kopf­schmerzen und eine post­trau­ma­tis­che Belas­tungsstörung. Doch als
gedulde­ter Asyl­be­wer­ber musste er in einem Heim bei Anger­münde wohnen, von
Flüchtlin­gen wegen sein­er isolierten Lage „Dschun­gel­heim“ genan­nt. In
Anger­münde wurde er immer wieder angepö­belt und bedro­ht: „Hey, Nig­ger, wir
kriegen dich!“ Daher sein Hil­fer­uf: „Lasst mich in ein­er Stadt leben, wo ich
wieder gesund wer­den kann.“ Mit Hil­fe des Vere­ins Opfer­per­spek­tive stellte er
einen Antrag auf Umzug nach Pren­zlau im sel­ben Landkreis.

Doch die Aus­län­der­be­hörde der Uck­er­mark stellte sich quer. Geduldete
Asyl­be­wer­ber müssten mit allen Mit­teln zu ein­er frei­willi­gen Aus­reise bewegt
wer­den, jede Inte­gra­tions­maß­nahme sei zu ver­mei­den. Auch in diesem Fall, bei
dem das Opfer Inte­gra­tions-Chan­cen braucht, um wieder gesund zu werden.
Selb­st einem Appell des Arbeit­skreis­es beim Aus­län­der­beauf­tragten Ural Memet,
dem Grun­drecht auf Gesund­heit den Vor­rang zu geben, wollte die Behörde nicht
fol­gen. Stattdessen wurde Peter Law­son aufge­fordert, seinen Widerspruch
zurück­zuziehen; dann könne er in etwa anderthalb Monat­en umziehen, da das
Heim in Crus­sow sowieso geschlossen werde. Das Opfer zog den Widerspruch
nicht zurück, im Juli kam die endgültige Ablehnung.

In der Zwis­chen­zeit hielt es Peter Law­son in Crus­sow nicht mehr aus. Auf
eigene Faust zog er als Besuch­er zu einem Lands­mann in das Prenzlauer
Asyl­be­wer­ber­heim, geduldet von der engagierten Heim­lei­t­erin Brigitte Pinnow.
Ob die Aus­län­der­be­hörde auf einem Rauss­chmiss beste­ht, ist ungewiss.

Dieser Kon­flikt,“ so Kay Wen­del vom Vere­in Opfer­per­spek­tive, „ist wie ein
Lehrstück über die Sturheit von Aus­län­der­be­hör­den. Dem gesundheitlich
notwendi­gen Umzug hätte die Behörde prob­lem­los zus­tim­men kön­nen, stattdessen
behar­rt sie auf Schika­nen für ´geduldete´ Flüchtlinge. Anscheinend wird hier
ver­sucht, die Krankheit des Opfers als ein Druck­mit­tel für eine ´frei­willige´
Aus­reise zu miss­brauchen. So mit den Fol­gen ein­er ras­sis­tis­chen Gewalttat
umzuge­hen, das zeugt von ein­er insti­tu­tion­al­isierten Rücksichtslosigkeit.“

Siehe auch: Leben im Dschungelheim

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