Ausländerbehörde verweigert Umzug von Opfer rassistischer Gewalt
Am 1. September berichtete Brandenburg aktuell über den geduldeten Asylbewerber Peter Lawson, der im “Dschungelheim” Crussow bei Angermünde leben muss. Der Fall wirft ein grelles Licht auf unmenschliche Praktiken der Ausländerbehörde, die einem Opfer rassistischer Gewalt die notwendige Genesung verweigert.
Am 23. Januar 2005 war Peter Lawson, ein 25-jähriger Asylbewerber aus Sierra
Leone, vor einer Kneipe in Schwedt zusammengeschlagen worden. Zwei
Nazi-Rocker hatten ihn ohnmächtig geschlagen und ihm immer wieder auf den
Kopf getreten. Noch heute leidet er unter den Folgen: anhaltende
Kopfschmerzen und eine posttraumatische Belastungsstörung. Doch als
geduldeter Asylbewerber musste er in einem Heim bei Angermünde wohnen, von
Flüchtlingen wegen seiner isolierten Lage „Dschungelheim“ genannt. In
Angermünde wurde er immer wieder angepöbelt und bedroht: „Hey, Nigger, wir
kriegen dich!“ Daher sein Hilferuf: „Lasst mich in einer Stadt leben, wo ich
wieder gesund werden kann.“ Mit Hilfe des Vereins Opferperspektive stellte er
einen Antrag auf Umzug nach Prenzlau im selben Landkreis.
Doch die Ausländerbehörde der Uckermark stellte sich quer. Geduldete
Asylbewerber müssten mit allen Mitteln zu einer freiwilligen Ausreise bewegt
werden, jede Integrationsmaßnahme sei zu vermeiden. Auch in diesem Fall, bei
dem das Opfer Integrations-Chancen braucht, um wieder gesund zu werden.
Selbst einem Appell des Arbeitskreises beim Ausländerbeauftragten Ural Memet,
dem Grundrecht auf Gesundheit den Vorrang zu geben, wollte die Behörde nicht
folgen. Stattdessen wurde Peter Lawson aufgefordert, seinen Widerspruch
zurückzuziehen; dann könne er in etwa anderthalb Monaten umziehen, da das
Heim in Crussow sowieso geschlossen werde. Das Opfer zog den Widerspruch
nicht zurück, im Juli kam die endgültige Ablehnung.
In der Zwischenzeit hielt es Peter Lawson in Crussow nicht mehr aus. Auf
eigene Faust zog er als Besucher zu einem Landsmann in das Prenzlauer
Asylbewerberheim, geduldet von der engagierten Heimleiterin Brigitte Pinnow.
Ob die Ausländerbehörde auf einem Rausschmiss besteht, ist ungewiss.
„Dieser Konflikt,“ so Kay Wendel vom Verein Opferperspektive, „ist wie ein
Lehrstück über die Sturheit von Ausländerbehörden. Dem gesundheitlich
notwendigen Umzug hätte die Behörde problemlos zustimmen können, stattdessen
beharrt sie auf Schikanen für ´geduldete´ Flüchtlinge. Anscheinend wird hier
versucht, die Krankheit des Opfers als ein Druckmittel für eine ´freiwillige´
Ausreise zu missbrauchen. So mit den Folgen einer rassistischen Gewalttat
umzugehen, das zeugt von einer institutionalisierten Rücksichtslosigkeit.“
Siehe auch: Leben im Dschungelheim