28. Dezember 2001 · Quelle: Märkische Allgemeine

Zwangsgeld gegen die Bundeswehr?

Gericht dro­ht Bund Zwangs­gelder an

Bom­bo­drom-Geg­n­er erzie­len Erfolg


FRANKFURT (ODER) Die Geg­n­er des geplanten Bomben­ab­wurf- platzes in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de haben vor dem Oberv­er- wal­tungs­gericht Bran­den­burg einen Erfolg erzielt. Das Gericht habe auf Antrag der Gemein­den Schwein­rich und Rossow dem Bund Zwangs­gelder ange­dro­ht, sollte er beispiel­sweise Schilder mit der Beze­ich­nung “Trup­penübungsplatz” an dem Gelände auf­stellen, teilte das Gericht gestern in Frank­furt (Oder) mit. Es sah darin eine Zuwider­hand­lung gegen vorherige Gerichtsurteile. 

Vor rund einem Jahr hat­te das Bun­desver­wal­tungs­gericht in Berlin den Stre­itkräften nach jahre­langem Rechtsstre­it unter­sagt, das “Bom­bo­drom” mil­itärisch zu nutzen, ohne vorher die Anliegerge­mein­den aus­re­ichend ange­hört zu haben. Das Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um lässt daher derzeit ein Anhörungsver­fahren in der Region laufen, das Anfang Jan­u­ar abgeschlossen wer­den soll. Die Bun­deswehr hat­te das 14 000 Hek­tar große Mil­itärgelände nach dem Abzug der rus­sis­chen Trup­pen — nach Mei­n­ung der Geg­n­er wider­rechtlich — übernommen. 

Das Oberver­wal­tungs­gericht teilt der Mit­teilung zufolge die Auf­fas­sung, dass zumin­d­est das Auf­stellen und Belassen von Schildern, die das Are­al etwa als “Trup­penübungsplatz” beze­ich­nen, nicht mit den Gericht­surteilen vere­in­bar sei. Zugle­ich wies das Gericht darauf hin, dass die bish­eri­gen Urteile keine Grund­lage für die Gemein­den bieten, die Her­aus­gabe von Flächen beziehungsweise deren Räu­mung durch die Bun­desre­pub­lik zu beanspruchen.


Um das “Bom­bo­drom” wird seit Jahren gestrit­ten. Statt des geplanten Luft-Boden-Schieß­platzes fordert die Bürg­erinini­tia­tive “Freie Hei­de” eine zivile Nutzung des Areals.Die Ini­tia­tive will am Dien­stag in Schwein­rich (Ost­prig­nitz-Rup­pin) ihre Proteste fortsetzen. 

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