Gericht droht Bund Zwangsgelder an
Bombodrom-Gegner erzielen Erfolg
FRANKFURT (ODER) Die Gegner des geplanten Bombenabwurf- platzes in der Kyritz-Ruppiner Heide haben vor dem Oberver- waltungsgericht Brandenburg einen Erfolg erzielt. Das Gericht habe auf Antrag der Gemeinden Schweinrich und Rossow dem Bund Zwangsgelder angedroht, sollte er beispielsweise Schilder mit der Bezeichnung “Truppenübungsplatz” an dem Gelände aufstellen, teilte das Gericht gestern in Frankfurt (Oder) mit. Es sah darin eine Zuwiderhandlung gegen vorherige Gerichtsurteile.
Vor rund einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin den Streitkräften nach jahrelangem Rechtsstreit untersagt, das “Bombodrom” militärisch zu nutzen, ohne vorher die Anliegergemeinden ausreichend angehört zu haben. Das Bundesverteidigungsministerium lässt daher derzeit ein Anhörungsverfahren in der Region laufen, das Anfang Januar abgeschlossen werden soll. Die Bundeswehr hatte das 14 000 Hektar große Militärgelände nach dem Abzug der russischen Truppen — nach Meinung der Gegner widerrechtlich — übernommen.
Das Oberverwaltungsgericht teilt der Mitteilung zufolge die Auffassung, dass zumindest das Aufstellen und Belassen von Schildern, die das Areal etwa als “Truppenübungsplatz” bezeichnen, nicht mit den Gerichtsurteilen vereinbar sei. Zugleich wies das Gericht darauf hin, dass die bisherigen Urteile keine Grundlage für die Gemeinden bieten, die Herausgabe von Flächen beziehungsweise deren Räumung durch die Bundesrepublik zu beanspruchen.
Um das “Bombodrom” wird seit Jahren gestritten. Statt des geplanten Luft-Boden-Schießplatzes fordert die Bürgerininitiative “Freie Heide” eine zivile Nutzung des Areals.Die Initiative will am Dienstag in Schweinrich (Ostprignitz-Ruppin) ihre Proteste fortsetzen.