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Zwei Lügner im Zeugenstand

Sie woll­ten die stadt­bekan­nten und inzwis­chen für mehrere Jahre wegges­per­rten Neo-Nazis Markus Sch. und Oliv­er K. durch eine Gefäl­ligkeit­saus­sage vor ein­er weit­eren Verurteilung schützen. Staat­san­waltschaft und Schöf­fen­gericht glaubten den Beteuerun­gen von San­dro J. (25) und Chris­t­ian S. (23) allerd­ings nicht. Jet­zt mussten sich die bei­den Pots­damer wegen unei­dlich­er Falschaus­sage vor dem Amts­gericht ver­ant­worten und kassierten je fünf Monate Frei­heitsstrafe auf Bewährung. Das Duo blieb bei seinen in der Hauptver­hand­lung am 26. April vorigen Jahres gemacht­en Äußerun­gen: Eine Gruppe von 15 bis 20 Leuten, darunter Markus Sch. und Oliv­er K., habe am 5. Mai 2005 Am Stern gegrillt, getrunk­en und gesun­gen. Parolen wie „Juden ins KZ“, „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“ hät­ten sie nicht ver­nom­men. Als die Zusam­menkun­ft von der Polizei aufgelöst wurde, seien sie im vorderen Teil der Grup­pierung gelaufen, so San­dro J. „Falls hin­ten etwas gegrölt wurde oder jemand den recht­en Arm hob, habe ich es jeden­falls nicht gehört und gesehen.“

San­dro J. und Chris­t­ian S., die damals auch an der Feier teil­nah­men, wur­den bere­its im Jahr 2005 wegen Volksver­het­zung und Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen mit jew­eils vier Monat­en auf Bewährung sank­tion­iert. Ein Fehlurteil – da sind sie sich einig. In Beru­fung gin­gen die Arbeit­slosen dage­gen aber nicht. „Warum nicht?“, fragte Amt­srich­terin Ker­stin Devriel. „Wir woll­ten unsere Ruhe haben“, erk­lärten sie.

Ein als Zeuge geladen­er Kripo-Beamter erin­nerte sich: „Wir wur­den am 5. Mai 2005 durch einen Anwohn­er informiert, dass eine Gruppe offen­sichtlich Rechts­gerichteter auf dem Spielplatz ver­fas­sungswidrige Parolen brüllt.“ Die Uni­formierten ver­steck­ten sich hin­ter einem Gebüsch und fan­den den Inhalt des Anrufs bestätigt. Was genau die Angetrunk­e­nen skandierten, ver­mochte er nicht mehr zu sagen. „Auf alle Fälle ging es um die Juden. Und Sieg-Heil haben sie ständig zur Begrüßung genutzt. Die sporn­ten sich immer mehr an.“ Von Grüp­pchen­bil­dung, wie San­dro J. dies dem Gericht weis­machen wollte, könne keine Rede sein. „Der ganze Mob lief in geball­ter Ladung weg, als er uns bemerk­te. Wer sich in dieser Gruppe befand, kon­nte ein­fach nicht über­hören, was da gerufen wurde. Die Angeklagten müssen die Parolen wahrgenom­men haben“, war sich der Beamte sicher.

Dies reichte dem Gericht, San­dro J. und Chris­t­ian S. der unei­dlichen­Falschaus­sage zu über­führen. „Dafür gibt es eine Min­dest­strafe von drei Monat­en. Sie waren nicht geständig. Fünf Monate sind deshalb angemessen“, führte die Vor­sitzende aus.

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