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Zwei Wochen Jugendarrest

WALSLEBEN Die Tat war in der Sil­vester­nacht, das Urteil gestern: Wegen Kör­per­ver­let­zung in Tatein­heit mit Belei­di­gung wurde ein 19-Jähriger vorm Neu­rup­pin­er Amts­gericht zu zwei Wochen Dauer­ar­rest verurteilt. Ihm war vorge­wor­fen wor­den, in der Nacht zum 1. Jan­u­ar in Wal­sleben einen 14-jähri­gen dunkel­häuti­gen Jun­gen und den Lebens­ge­fährten sein­er Mut­ter belei­digt zu haben. Zuvor bere­its hat­te er den Jun­gen geschla­gen. Das Staatss­chutz-Kom­mis­sari­at des Oranien­burg­er Polizeipräsidums hat­te außer­dem wegen des Ver­dachts der Volksver­het­zung ermit­telt. Laut Neu­rup­pin­er Amts­gericht habe sich dieser Ver­dacht nicht bestätigt. Volksver­het­zung bedeutet, eine ganze Bevölkerungs­gruppe zu verunglimpfen. Der Verurteilte war in der Sil­vester­nacht gemein­sam mit mehreren Jugendlichen unter­wegs, die Tat beg­ing er jedoch alleine. Vor Gericht zeigte er sich geständig und bereute sein Fehlver­hal­ten. Er war nicht ein­schlägig vorbe­straft. Das Urteil ist recht­skräftig, seine Strafe muss er inner­halb der näch­sten Monate antreten. 

Kurz­er Prozess 

Kom­men­tar aus der Märkischen All­ge­meinen von Redak­teurin Kathrin Gottwald

Aus purem Rassen­hass hat ein 19-jähriger Wal­sleben­er in der Sil­vester­nacht einen 14-jähri­gen Far­bigen aus seinem Dorf ange­grif­f­en, belei­digt, geschla­gen. Keine drei Tage später ist er dafür recht­skräftig verurteilt: 14 Tage Dauer­ar­rest in ein­er Anstalt in Königs Wuster­hausen. Blitzschnell haben die Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft und das Amts­gericht reagiert. Sie haben mit dem Täter buch­stäblich kurzen Prozess gemacht. 

Oft genug lässt die Geset­zes­lage ein so schnelles Han­deln nicht zu. Oft genug wer­den deshalb die Schuldigen erst Monate oder Jahre nach den aus­län­der­feindlichen Über­grif­f­en abgeurteilt. Dies­mal aber war die Beweis­lage klar, der junge Mann geständig. Die Jus­tiz nutzte die Möglichkeit für ein beschle­u­nigtes Verfahren. 

Dass die Strafe tat­säch­lich auf dem Fuße fol­gt, ist in viel­er­lei Hin­sicht ein gutes Sig­nal. Zunächst ein­mal an den Täter selb­st, der nicht erst Monate später zur Rechen­schaft gezo­gen wird. Da hat sich die Straftat in sein­er Erin­nerung schon zum kleinen Aus­rutsch­er verk­lärt. Dann an jene, denen so die Lust zum Prügeln, Belei­di­gen, Het­zen verge­hen mag. Und nicht zulet­zt an die Opfer, denen die prompte Bestraftung der Täter Genug­tu­ung verschafft.

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