WALSLEBEN Die Tat war in der Silvesternacht, das Urteil gestern: Wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung wurde ein 19-Jähriger vorm Neuruppiner Amtsgericht zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, in der Nacht zum 1. Januar in Walsleben einen 14-jährigen dunkelhäutigen Jungen und den Lebensgefährten seiner Mutter beleidigt zu haben. Zuvor bereits hatte er den Jungen geschlagen. Das Staatsschutz-Kommissariat des Oranienburger Polizeipräsidums hatte außerdem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Laut Neuruppiner Amtsgericht habe sich dieser Verdacht nicht bestätigt. Volksverhetzung bedeutet, eine ganze Bevölkerungsgruppe zu verunglimpfen. Der Verurteilte war in der Silvesternacht gemeinsam mit mehreren Jugendlichen unterwegs, die Tat beging er jedoch alleine. Vor Gericht zeigte er sich geständig und bereute sein Fehlverhalten. Er war nicht einschlägig vorbestraft. Das Urteil ist rechtskräftig, seine Strafe muss er innerhalb der nächsten Monate antreten.
Kurzer Prozess
Kommentar aus der Märkischen Allgemeinen von Redakteurin Kathrin Gottwald
Aus purem Rassenhass hat ein 19-jähriger Walslebener in der Silvesternacht einen 14-jährigen Farbigen aus seinem Dorf angegriffen, beleidigt, geschlagen. Keine drei Tage später ist er dafür rechtskräftig verurteilt: 14 Tage Dauerarrest in einer Anstalt in Königs Wusterhausen. Blitzschnell haben die Neuruppiner Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht reagiert. Sie haben mit dem Täter buchstäblich kurzen Prozess gemacht.
Oft genug lässt die Gesetzeslage ein so schnelles Handeln nicht zu. Oft genug werden deshalb die Schuldigen erst Monate oder Jahre nach den ausländerfeindlichen Übergriffen abgeurteilt. Diesmal aber war die Beweislage klar, der junge Mann geständig. Die Justiz nutzte die Möglichkeit für ein beschleunigtes Verfahren.
Dass die Strafe tatsächlich auf dem Fuße folgt, ist in vielerlei Hinsicht ein gutes Signal. Zunächst einmal an den Täter selbst, der nicht erst Monate später zur Rechenschaft gezogen wird. Da hat sich die Straftat in seiner Erinnerung schon zum kleinen Ausrutscher verklärt. Dann an jene, denen so die Lust zum Prügeln, Beleidigen, Hetzen vergehen mag. Und nicht zuletzt an die Opfer, denen die prompte Bestraftung der Täter Genugtuung verschafft.