Am Mittwoch nachmittag hat das Amtsgericht Potsdam gegen drei Neonazis unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerem Landfriedensbruch verhandelt. Danny L., Matthias F. und Oliver Oe. wurde vorgeworfen, im Mai 2005 gemeinsam mit etwa sieben weiteren Neofaschisten Jugendliche auf dem Potsdamer Stadtfest »Babelsberger Livenacht« mit Flaschen und Steinen beworfen zu haben. Wenige Stunden später sollen sie eine weitere Gruppe Jugendlicher angegriffen haben.
Der Hauptangeklagte Oe. sitzt bereits seit über einem Jahr wegen eines anderen gewaltsamen Übergriffs auf Linke in Haft, ist mehrfach vorbestraft und gehört zum Kern der Neonaziszene Berlins. Das Gericht verurteilte ihn am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Obwohl auch F. bereits wegen Körperverletzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Geldstrafen vorverurteilt ist, bekam er wegen seines »festen sozialen Umfelds« nur sechs Monate auf Bewährung. Das Verfahren gegen L. wurde abgetrennt, weil der Nebenkläger verhindert war; es wird vermutlich noch in diesem Monat nachgeholt.
Die Angeklagten Oe. und F. hatten ihre Tatbeteiligung zuvor gestanden. Demnach gehörten sie zu einer Gruppe vermummter Rechter, die am späten Abend des 21. Mai 2005 am Rande des Stadtfestes unvermittelt auf mehrere junge Leute zustürmte. Die Angreifer warfen ohne Vorwarnung mit Steinen und Flaschen, einige zogen Teleskopschlagstöcke hervor. Dabei riefen sie laut Zeugenaussage eines Betroffenen »Scheiß Zecken« und »Zecken, wir kriegen euch«. Einer der Angegriffenen kam zu Fall und bekam mehrere Schläge mit einem Teleskopschlagstock auf den Hinterkopf.
Nur wenige Stunden später provozierten die Neonazis eine weitere Gruppe Jugendlicher und bedrohten diese nach einer verbalen Auseinandersetzung unter anderem mit einem Pflasterstein. Dabei riefen sie »Wir bauen eine U‑Bahn von Jerusalem bis Auschwitz«. Im weiteren Verlauf schlug Oe. einen der Jugendlichen ins Gesicht, zog diesem am Zopf zu Boden und trat mehrfach gegen dessen Kopf.