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(Anti-)Rassismus

Ausländerbehörde in Barnim trennt Familie und will erkrankte Mutter abschieben

Die Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Barn­im betreibt Abschiebung kranker Tschetschenin aus dem Krankenhaus

Einen Monat zuvor wurde sie von ihrem Ehe­mann und den vier Kindern getren­nt, als diese nach Polen abgeschoben wur­den Offen­sichtlich will die Aus­län­der­be­hörde mit ihrem harten Vorge­hen ein Exem­pel statuieren

Gestern ver­sucht­en Mitar­bei­t­erin­nen der Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Barn­im in der Klinik in Bernau, eine tschetschenis­che Pati­entin nach Polen abzuschieben. Frau B., ist unter anderem an ein­er schw­eren post­trau­ma­tis­chen Belas­tungsstörung erkrankt. Sie hat­te im Novem­ber 2012mit ihrem Ehe­mann und ihren vier Kindern im Alter von 10, 12, 15 und 17 Jahren Asyl in der Bun­desre­pub­lik beantragt.

Nach­dem ihre Asy­lanträge für unzuläs­sig erk­lärt wur­den, wurde der Vater im Juni 2013 mit den vier Kindern früh­mor­gens nach Polen geschoben,obwohl sich die Mut­ter bere­its in sta­tionär­er Behand­lung befand. Die Aus­län­der­be­hörde ignori­erte geflissentlich, dass eine Peti­tion beim Deutschen Bun­destag noch nicht entschei­den wor­den war. Üblicher­weise wer­den Abschiebun­gen vor­läu­fig aus­ge­set­zt, wenn eine par­la­men­tarischeP­rü­fung im Peti­tion­sauss­chuss des Deutschen Bun­destages noch im Gange ist. Offen­bar wollte die Aus­län­der­be­hörde in Eber­swalde ein Exem­pel sta­tu­ieren und riss die Fam­i­lie trotz laufen­d­em Peti­tion­santrag und ohne Rück­sicht auf die Krankheit der Mut­ter auseinander.

Daraufhin erlitt Frau B. im Kranken­haus einen akuten Zusam­men­bruch. Eine mehrwöchige sta­tionäre Behand­lung auf­grund von Suizidge­fahr und der­mit­tler­weile diag­nos­tizierten Epilep­sie wurde für drin­gend erforder­lich befunden.

Nicht nur, dass die Aus­län­der­be­hörde die akut lebens­ge­fährliche Sit­u­a­tion von Frau B. durch die Abschiebung ihrer Fam­i­lie erst verur­sacht hat­te; nun beab­sichtigte die Behörde auch noch, die Tschetschenin am let­zten Tag der Über­stel­lungs­frist aus dem Kranken­haus her­aus um jeden Preis nach Polen abzuschieben. Nur auf­grund nach­drück­lich­er Inter­ven­tion der anwe­senden Ärzte kon­nte dies ver­hin­dert werden.

Die Vorge­hen der Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Barn­im ist skan­dalös und set­zt sich über human­itäre Vor­gaben hin­weg, die sich aus dem grundge­set­zlichen Schutz der Fam­i­lie und auch aus europäis­chen Recht­snor­men ergeben. Ohne jede Rück­sicht auf schw­er­wiegende famil­iäre und gesund­heitliche Umstände wer­den Abschiebun­gen voll­streckt und die Betrof­fe­nen zu rechtss­chut­zlosen Objek­ten behördlichen Han­delns gemacht. Die Tren­nung von Frau B. und ihrer Fam­i­lie wider­spricht der Auf­fas­sung des Europäis­chen Gericht­shofs, der dem Schutz der Fam­i­lie einen hohen Stel­len­wert ein­räumt. Auf­grund der andauern­den sta­tionären Behand­lung war offen­sichtlich, dass Frau B. nicht reise­fähig ist. Insofern stellt die ver­suchte Abschiebung aus dem Kranken­haus einen ekla­tan­ten Ein­griff in die kör­per­liche Unversehrtheit dar.

Dieser Ver­stoß gegen rechtliche und ethis­che Nor­men ist nicht hin­nehm­bar. Wir fordern die sofor­tige Wiedere­in­reise der Fam­i­lie von Frau B. nach Deutsch­land. Der Schutz der Fam­i­lie und die kör­per­liche Unversehrtheit von Flüchtlin­gen sind zu acht­en — Voll­streck­ungs­be­hör­den haben in einem Kranken­haus und bei ein­er sta­tionär behan­del­ten Pati­entin nichts ver­loren.” sagte Simone Tet­zlaff vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

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Antifaschismus

Rassismus tötet

In der Nacht vom 30. zum 31. August haben wir in Cot­tbus mit Kerzen jene Stellen unüberse­hbar erhellt, an denen zwis­chen dem 29. und 31. 08. 1992 ein Flüchtling­sheim in Brand geset­zt wer­den sollte. Die Lichter waren zahlre­ich, denn jedes einzelne galt dem Gedenken an einen Men­schen, der in der BRD von Ras­sis­ten ermordet wurde.

Aus Protest­grup­pen ähn­lich denen ger­ade in Hellers­dorf, bilde­ten sich in den frühen Neun­zigern die skru­pel­losen Mobs, die ver­sucht­en hun­derte Men­schen in den Feuer­tod zu treiben oder zu erschla­gen. Wie auch in Hoy­er­swer­da und Ros­tock organ­isierten in Cot­tbus Neon­azis Waf­fen und Ben­zin, leit­eten die Angriffe ein und ern­teten Applaus. In den Nächt­en vom 29. bis zum 31. August 1992 ver­sucht­en mehrere hun­dert Nazis die Wohn­blöcke des Sach­sendor­fer Asyl­be­wer­ber­heims mit Molo­tow-Cock­tails in Brand zu set­zen und ihre etwa 1000 Bewohn­er in den Feuer­tod zu treiben. Für den Mord auf der Straße hat­ten sie sich mit Messern, Base­ballschlägern und Steinen bewaffnet. Nur der Ein­satz von Feuer­wehr und 300 Polizeibeamten kon­nte schließlich ein Blut­bad ver­hin­dern und die Angreifer zum langsamen Rück­zug zwingen.
Das ist die grausame Wahrheit. Auch in Cot­tbus hat sich gezeigt, zu welchen Tat­en die Neon­azis wirk­lich bere­it sind, wenn sie den Wind ein­er frem­den­feindlichen Grund­stim­mung im Rück­en spüren. Sie woll­ten Men­schen ver­bren­nen und erschla­gen. Nach der Mord­serie des NSU braucht auch nie­mand mehr behaupten, dass dies ein isoliertes Prob­lem der Neun­ziger war. Wir erin­nern in Cot­tbus an den Pogromver­such deutsch­er Neon­azis und an all die Men­schen, die von Ras­sistIn­nen ermorde­tet wur­den. Wir lassen die Geschehnisse des August 1992 nicht in Vergessen­heit geraten. 
Wir set­zen in Cot­tbus auch ein Licht der Mah­nung, das hof­fentlich bis nach Berlin scheint.
Der ras­sis­tis­che Mob, der ger­ade in Marzahn Hellers­dorf aktiv wird, ste­ht wieder unter der Führung von organ­isierten Neonazis.Weder in Cot­tbus, noch Berlin oder ander­swo darf ihnen ein weit­er­er Anlauf zum Pogrom gelingen! 
Unsere Sol­i­dar­ität gilt den Flüchtlin­gen und denen, die sich ger­ade in Marzahn Hellers­dorf für sie einsetzen. 

Ras­sis­mus tötet! 

Ziel und Kurs Cottbus

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