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Auswertung der Polizeikontrollstelle vom Osterwochenende

Das Oster­woch­enende ist fast vor­bei und wir wollen es für euch auswerten. Wir schauen dabei nicht nur auf die Polizei, son­dern auch auf das Ord­nungsamt. In den let­zten Tagen hat das Pots­damer Ord­nungsamt ver­mehrt Angler*innen kon­trol­liert. Dies wurde von den Ord­nungskräften mit dem Ver­stoß gegen die Infek­tion­sor­d­nung begrün­det, obwohl die Angler*innen allein waren. Sie begrün­de­ten die Per­son­alien Auf­nahme und das abfo­tografieren der Papiere damit, dass das Angeln auf­grund der Verord­nung in Pots­dam ver­boten sei. Die betrof­fe­nen Angler*innen erhiel­ten Ver­war­nun­gen. Zeug*innen fragten daraufhin beim Ord­nungsamt nach, welch­es das Ver­bot bestätigte. Da wir als Polizeikon­troll­stelle darüber sehr ver­wun­dert waren, bat­en wir einen Stadtverord­neten bei dem Ober­bürg­er­meis­ter Mike Schu­bert nachzufra­gen. Dieser hat in der Tele­fonkon­ferenz am 11.04.2020 verneint, dass so ein Ver­bot existiere. Unsere Ansicht nach, ist es drin­gend notwendig alle Mitarbeiter*innen auf den gle­ichen Ken­nt­nis­stand zu brin­gen. Es kann nicht sein, dass die Ord­nungsamt Mitarbeiter*innen die Verord­nung der­art scham­los aus­nutzen, um Per­son­alien aufzunehmen.

Am Fre­itag kam es zu ein­er Kon­trolle durch das Ord­nungsamt Pots­dam auf dem Bass­in­platz. Dort waren 3 Mäd­chen (ca. 13–16 Jahre) mit Inlin­ern unter­wegs. Das Ord­nungsamt hat dort die Per­son­alien aufgenom­men und Ver­war­nun­gen aus­ge­sprochen. Das Prob­lem an dieser Kon­trolle war das Ver­hal­ten der Mitarbeiter*innen des Ord­nungsamtes. Die Mitarbeiter*innen haben sich zu keinem Zeit­punkt bei ihrer Ansprache an einen Abstand von 1,50m gehal­ten. Weit­er­hin mussten alle Per­so­n­en den gle­ichen Kugelschreiber benutzen. Das hat wenig mit Infek­tion­ss­chutz zu tun. Aus unser­er Sicht reicht es bei min­der­jähri­gen Per­so­n­en eine mündliche Ansprache ohne Per­son­alien Aufnahme.

Eine weit­ere Kon­trolle durch das Ord­nungsamt in Hen­nigs­dorf wirft Fra­gen auf. Eine Per­son war mit einem Baby unter­wegs und stand kurz auf einem Steg. Das Ord­nungsamt kam zu der Per­son und ver­warnte diese. Weit­er­hin sagten sie zu der Per­son, dass das Aufhal­ten nur max­i­mal 3–5 Minuten ges­tat­tet sei. Wie das Hen­nigs­dor­fer Ord­nungsamt zu dieser Recht­sausle­gung kommt, ist mehr als fraglich. In der Infek­tion­ss­chutzverord­nung gibt es keine Zei­tangaben. Deswe­gen wer­den wir in den näch­sten Tagen eine Email an die Stadt Hen­nigs­dorf for­mulieren und fra­gen, wie es zu dieser Rechts­grund­lage kommt. Wir wer­den euch die Antwort mitteilen!

Beim Betra­cht­en der Arbeit der Polizei, fällt ganz ein­deutig der Son­ntag auf. Hier kam es zu mehreren Über­grif­f­en von Seit­en der Polizei.

Bei ein­er Warteschlange vor einem Bäck­er, wurde eine Per­son ange­sprochen. Die Polizei kom­mu­nizierte, dass die Per­son Teil ein­er aufgelösten Ver­samm­lung sei und sie eine Ord­nungswidrigkeit bege­he. Weit­er­hin wies die Polizei darauf hin, dass dies bis zu 10.000€ kosten kann und die Per­son ja wohl nicht den schö­nen Nach­mit­tag im Gewahrsam ver­brin­gen möchte. Die Polizei forderte die Per­son auf das Schild run­terzunehmen, da es aus ihrer Sicht nicht ges­tat­tet sei ein Schild zu tra­gen und in der Warteschlange zuste­hen. Anschließend wur­den die Per­son­alien aufgenom­men. Da es sich bei der betrof­fe­nen Per­son um eine Trans*Frau han­delt, trägt diese einen Zusatzausweis mit sich. Dieser wurde zwar akzep­tiert, allerd­ings “scherzte” der Polizist beim Org­nialausweis “ob der Herr auf dem Ausweis denn auch da wäre”. Der Polizist fand das sehr lustig. Die betrof­fene Per­son nicht. Es kann nicht sein, dass Trans*personen solch diskri­m­inierende Kon­trollen erleben müssen.

Am Oster­son­ntag kam es zu einem über­zo­ge­nen Polizeiein­satz wegen ein­er Ord­nungswidrigkeit. Gegen 13 Uhr haben sich zwei Radfahrer*innen auf der Bran­den­burg­er Straße befun­den. Ein Polizei­wa­gen kam den Radfahrer*innen ent­ge­gen. Das Fen­ster wurde geöffnet und her­aus­gerufen, dass Fahrrad­fahren ver­boten sei. Per­son A hat den Ruf akustisch nicht ver­standen und Per­son B war sich dem Fahrver­bot am Son­ntag nicht bewusst, weshalb bei­de weit­er­fuhren. Die Polizei sprang daraufhin sofort aus ihrem Auto und ran­nte den Per­so­n­en hin­ter­her. Per­son A wurde am Arm gepackt und so zum Still­stand gebracht. Per­son B blieb daraufhin ste­hen. Da die Polizei den Bit­ten und Wün­schen des Näherkom­mens aus Infek­tion­s­grün­den zu unter­lassen, wichen die bei­den Per­so­n­en ein Stück zurück. Per­son A wurde gegen einen Bauza­un gedrängt und Per­son B gegen eine Hauswand. Bei­de wur­den von jew­eils 2 Polizist*innen umringt und weit­ere Beamt*innen kamen hinzu. Die Polizist*innen tru­gen zu keinem Zeit­punkt Atemschutzmasken.

Auf­grund der began­genen Ord­nungswidrigkeit wur­den die Per­so­n­en aufge­fordert ihre Per­son­alausweise her­auszugeben. Es wurde damit gedro­ht, sich son­st “den Ausweis zuholen”, wenn das nicht frei­willig passiere. Per­son B ver­suchte den Vor­fall mit dem Handy zu fil­men. Sie kam aber nicht dazu, da dies von den Beamt*innen sofort unter­sagt wurde. Sie forderten Per­son B auf, das Video zu löschen. Da sie dieser anscheind nicht traut­en, nahm ein Beamter das Handy aus der Hand und scrollt durch die Galerie, um zu schauen, ob tat­säch­lich keine Dateien vorhan­den sind. Zu diesem Zeit­punkt kamen zwei weit­ere Per­so­n­en, die die Sit­u­a­tion fil­men. Die Polizei forderte die weit­eren Per­so­n­en auf, dies zu unter­lassen. Sie stell­ten sich als Jornalist*innen der MAZ vor. Daraufhin mussten diese ihre Presseausweise zeigen.

Per­son A und B beka­men ein Über­weisungss­chein von 15€. Auf­grund von Schildern am Gepäck­träger wurde ihnen unter­stellt, teil ein­er Ver­samm­lung gewe­sen zu sein. Obwohl die Beamt*innen dafür keine Beweise hat­ten, wurde ein mündlich­er Platzver­weis für die gesammte Bran­den­burg­er Straße erteilt. Weit­er­hin wurde den bei­den Per­so­n­en gedro­ht, sollte man sie bei­de heute nochmal zusam­men antr­e­f­fen, wür­den sie Prob­leme bekom­men, auf­grund der Infektionsschutzverordnung.

Fassen wir diese Maß­nahme kurz zusam­men: Die Polizei kon­trol­lierte zwei Per­so­n­en wegen ein­er Ord­nungswidrigkeit. Die Polizei ver­hielt sich gegen jede Infek­ton­ss­chut­zord­nung, wurde auf­grund ein­er Ord­nungswidrigkeit kör­per­lich und ver­suchte Pressear­beit zu behindern.

Das Ver­hal­ten der Polizei bei der Warteschlange vor dem Bäck­er ist mehr als frag­würdig. So waren bei dem ganzen Ein­satz 120 Polizist*innen im Ein­satz, die bei Per­so­n­e­nansprachen, ohne Schutzaus­rüs­tung waren und somit bei nicht erkan­nter Covid-19 Erkrankung zu Überträger*innen wer­den. Unser­er Ansicht muss es eine Beschw­erdestelle geben, welche nicht bei der Polizei angegliedert ist.

Eure Polizeikon­troll­stelle

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