Das Osterwochenende ist fast vorbei und wir wollen es für euch auswerten. Wir schauen dabei nicht nur auf die Polizei, sondern auch auf das Ordnungsamt. In den letzten Tagen hat das Potsdamer Ordnungsamt vermehrt Angler*innen kontrolliert. Dies wurde von den Ordnungskräften mit dem Verstoß gegen die Infektionsordnung begründet, obwohl die Angler*innen allein waren. Sie begründeten die Personalien Aufnahme und das abfotografieren der Papiere damit, dass das Angeln aufgrund der Verordnung in Potsdam verboten sei. Die betroffenen Angler*innen erhielten Verwarnungen. Zeug*innen fragten daraufhin beim Ordnungsamt nach, welches das Verbot bestätigte. Da wir als Polizeikontrollstelle darüber sehr verwundert waren, baten wir einen Stadtverordneten bei dem Oberbürgermeister Mike Schubert nachzufragen. Dieser hat in der Telefonkonferenz am 11.04.2020 verneint, dass so ein Verbot existiere. Unsere Ansicht nach, ist es dringend notwendig alle Mitarbeiter*innen auf den gleichen Kenntnisstand zu bringen. Es kann nicht sein, dass die Ordnungsamt Mitarbeiter*innen die Verordnung derart schamlos ausnutzen, um Personalien aufzunehmen.
Am Freitag kam es zu einer Kontrolle durch das Ordnungsamt Potsdam auf dem Bassinplatz. Dort waren 3 Mädchen (ca. 13–16 Jahre) mit Inlinern unterwegs. Das Ordnungsamt hat dort die Personalien aufgenommen und Verwarnungen ausgesprochen. Das Problem an dieser Kontrolle war das Verhalten der Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes. Die Mitarbeiter*innen haben sich zu keinem Zeitpunkt bei ihrer Ansprache an einen Abstand von 1,50m gehalten. Weiterhin mussten alle Personen den gleichen Kugelschreiber benutzen. Das hat wenig mit Infektionsschutz zu tun. Aus unserer Sicht reicht es bei minderjährigen Personen eine mündliche Ansprache ohne Personalien Aufnahme.
Eine weitere Kontrolle durch das Ordnungsamt in Hennigsdorf wirft Fragen auf. Eine Person war mit einem Baby unterwegs und stand kurz auf einem Steg. Das Ordnungsamt kam zu der Person und verwarnte diese. Weiterhin sagten sie zu der Person, dass das Aufhalten nur maximal 3–5 Minuten gestattet sei. Wie das Hennigsdorfer Ordnungsamt zu dieser Rechtsauslegung kommt, ist mehr als fraglich. In der Infektionsschutzverordnung gibt es keine Zeitangaben. Deswegen werden wir in den nächsten Tagen eine Email an die Stadt Hennigsdorf formulieren und fragen, wie es zu dieser Rechtsgrundlage kommt. Wir werden euch die Antwort mitteilen!
Beim Betrachten der Arbeit der Polizei, fällt ganz eindeutig der Sonntag auf. Hier kam es zu mehreren Übergriffen von Seiten der Polizei.
Bei einer Warteschlange vor einem Bäcker, wurde eine Person angesprochen. Die Polizei kommunizierte, dass die Person Teil einer aufgelösten Versammlung sei und sie eine Ordnungswidrigkeit begehe. Weiterhin wies die Polizei darauf hin, dass dies bis zu 10.000€ kosten kann und die Person ja wohl nicht den schönen Nachmittag im Gewahrsam verbringen möchte. Die Polizei forderte die Person auf das Schild runterzunehmen, da es aus ihrer Sicht nicht gestattet sei ein Schild zu tragen und in der Warteschlange zustehen. Anschließend wurden die Personalien aufgenommen. Da es sich bei der betroffenen Person um eine Trans*Frau handelt, trägt diese einen Zusatzausweis mit sich. Dieser wurde zwar akzeptiert, allerdings “scherzte” der Polizist beim Orgnialausweis “ob der Herr auf dem Ausweis denn auch da wäre”. Der Polizist fand das sehr lustig. Die betroffene Person nicht. Es kann nicht sein, dass Trans*personen solch diskriminierende Kontrollen erleben müssen.
Am Ostersonntag kam es zu einem überzogenen Polizeieinsatz wegen einer Ordnungswidrigkeit. Gegen 13 Uhr haben sich zwei Radfahrer*innen auf der Brandenburger Straße befunden. Ein Polizeiwagen kam den Radfahrer*innen entgegen. Das Fenster wurde geöffnet und herausgerufen, dass Fahrradfahren verboten sei. Person A hat den Ruf akustisch nicht verstanden und Person B war sich dem Fahrverbot am Sonntag nicht bewusst, weshalb beide weiterfuhren. Die Polizei sprang daraufhin sofort aus ihrem Auto und rannte den Personen hinterher. Person A wurde am Arm gepackt und so zum Stillstand gebracht. Person B blieb daraufhin stehen. Da die Polizei den Bitten und Wünschen des Näherkommens aus Infektionsgründen zu unterlassen, wichen die beiden Personen ein Stück zurück. Person A wurde gegen einen Bauzaun gedrängt und Person B gegen eine Hauswand. Beide wurden von jeweils 2 Polizist*innen umringt und weitere Beamt*innen kamen hinzu. Die Polizist*innen trugen zu keinem Zeitpunkt Atemschutzmasken.
Aufgrund der begangenen Ordnungswidrigkeit wurden die Personen aufgefordert ihre Personalausweise herauszugeben. Es wurde damit gedroht, sich sonst “den Ausweis zuholen”, wenn das nicht freiwillig passiere. Person B versuchte den Vorfall mit dem Handy zu filmen. Sie kam aber nicht dazu, da dies von den Beamt*innen sofort untersagt wurde. Sie forderten Person B auf, das Video zu löschen. Da sie dieser anscheind nicht trauten, nahm ein Beamter das Handy aus der Hand und scrollt durch die Galerie, um zu schauen, ob tatsächlich keine Dateien vorhanden sind. Zu diesem Zeitpunkt kamen zwei weitere Personen, die die Situation filmen. Die Polizei forderte die weiteren Personen auf, dies zu unterlassen. Sie stellten sich als Jornalist*innen der MAZ vor. Daraufhin mussten diese ihre Presseausweise zeigen.
Person A und B bekamen ein Überweisungsschein von 15€. Aufgrund von Schildern am Gepäckträger wurde ihnen unterstellt, teil einer Versammlung gewesen zu sein. Obwohl die Beamt*innen dafür keine Beweise hatten, wurde ein mündlicher Platzverweis für die gesammte Brandenburger Straße erteilt. Weiterhin wurde den beiden Personen gedroht, sollte man sie beide heute nochmal zusammen antreffen, würden sie Probleme bekommen, aufgrund der Infektionsschutzverordnung.
Fassen wir diese Maßnahme kurz zusammen: Die Polizei kontrollierte zwei Personen wegen einer Ordnungswidrigkeit. Die Polizei verhielt sich gegen jede Infektonsschutzordnung, wurde aufgrund einer Ordnungswidrigkeit körperlich und versuchte Pressearbeit zu behindern.
Das Verhalten der Polizei bei der Warteschlange vor dem Bäcker ist mehr als fragwürdig. So waren bei dem ganzen Einsatz 120 Polizist*innen im Einsatz, die bei Personenansprachen, ohne Schutzausrüstung waren und somit bei nicht erkannter Covid-19 Erkrankung zu Überträger*innen werden. Unserer Ansicht muss es eine Beschwerdestelle geben, welche nicht bei der Polizei angegliedert ist.
Eure Polizeikontrollstelle