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Bußgeldverfahren gegen Kritiker*innen

Am 21. April 2020 haben rund 80 Men­schen mit einem spon­ta­nen Spazier­gang im Park Babels­berg den vorzeit­i­gen Abriss­be­ginn am Strand­bad und Boot­shaus durch die Stiftung Preußis­che Schlöss­er und Gärten verhindert.

Jet­zt haben Dutzende Spaziergänger*innen und Aktivist*innen Anhörun­gen zu einem Bußgeld­ver­fahren nach der damals gülti­gen Eindäm­mungsverord­nung bekom­men.
Damit kön­nte der Kon­flikt um das The­ma „Strand­bad“ erneut eskalieren.

Wir fordern die Stadt Pots­dam drin­gend auf, den Vor­wurf des Ver­stoßes gegen Eindäm­mungsverord­nung und Infek­tion­ss­chutzge­setz fall­en zu lassen.
Alle Men­schen vor Ort haben sich an Abstand­sregeln gehal­ten, fast alle haben einen Mund – Nase – Schutz getra­gen, haben den Ort frei­willig und ohne Auf­forderung ver­lassen.
Die hier ver­sandten Anhörun­gen sind vol­lkom­men willkürlich.

Anhän­gend find­en alle Betrof­fe­nen einen von einem Anwalt geprüften Wider­spruch, dieser muss per­sön­lich und frist­gerecht ver­sandt wer­den:
Bitte meldet Euch bei uns, damit wir alle Fälle sam­meln und berat­en können!

Wider­spruch bei Pots­dam — Stadt für alle herunterladen

Gemeinsamer und öffentlicher Widerspruch!

Am 21. April 2020 wollte die Stiftung Preußis­che Schlöss­er und Gärten mit den Abris­sar­beit­en des bish­eri­gen Funk­tion­s­ge­bäudes des Seesport­clubs am Babels­berg­er Park begin­nen. Damit sollte vor ein­er Stadtverord­neten­ver­samm­lung und dem Vor – Ort – Ter­min vol­len­dete Tat­sachen geschaf­fen werden.

Nach dieser Infor­ma­tion spazierten am 21. April 2020 rund 80 Men­schen am Strand­bad vor­bei und bekun­de­ten ihren Protest an den Plä­nen von SPSG und Stadt, zum Teil durch mit­ge­brachte Schilder und
Transparente.

Nun haben einige Men­schen Post bekom­men von der Lan­deshaupt­stadt Pots­dam und sollen Stel­lung dazu nehmen, dass sie ange­blich gegen die Eindäm­mungsverord­nung und das Infek­tion­ss­chutzge­setz ver­stoßen hätten.

Das wollen wir hier­mit gemein­sam und öffentlich tun:

Wir wider­sprechen in aller Deut­lichkeit den Vor­wür­fen gegen die gel­tende Coro­na – Eindäm­mungsverord­nung ver­stoßen zu haben!

Die am 21. April zwis­chen 12:00 und 12:25 vor dem Strand­bad anwe­senden Per­so­n­en waren wed­er zu ein­er Kundge­bung anwe­send, noch mis­sachteten sie die gebote­nen Min­destab­stand­sregelun­gen. Vielmehr han­delte es sich bei ihnen um Einzelper­so­n­en oder Kle­in­grup­pen mit bis zu drei Per­so­n­en – oft Fam­i­lien und Spaziergänger, die durch das Ver­weilen vor dem Strand­bad Babels­berg, zum Teil durch mit­ge­brachte Schilder ihren indi­vidu­ellen Protest an diesem Tag kund­tun woll­ten. Unter den anwe­senden Men­schen waren auch viele, eher zufäl­lig anwe­sende Spaziergänger.

Es ist vol­lkom­men unver­hält­nis­mäßig, diesen Men­schen nun eine Ord­nungswidrigkeit aufer­legen zu wollen. Alle notwendi­gen Abstand­sregeln wur­den einge­hal­ten, fast Alle tru­gen einen Mund – Nase – Schutz. Als nach rund 20 min. immer mehr Spaziergänger anhiel­ten und zuschaut­en und immer mehr Polizei hinzu kam, haben alle Men­schen frei­willig und zügig diesen Ort ver­lassen. Dies kon­nten fast alle tun. Es gab keine Auf­forderung der Polizei, diese hat die große Mehrheit der Men­schen auch ohne Kon­trolle gehen lassen. Erst ganz zum Schluss kon­trol­lierten sie die jet­zt noch Anwe­senden und nah­men deren Per­son­alien auf. Darunter waren meist Fam­i­lien mit Kindern, von denen über­haupt nicht ersichtlich war, ob sie wegen des The­mas gekom­men oder zufäl­lig auf einem öffentlichen Park­weg unter­wegs waren.

Gle­ichzeit­ig fand in weni­gen Hun­dert Meter Ent­fer­nung eine spon­tan angemeldete und genehmigte Kundge­bung zum gle­ichen The­ma statt.

Wir fordern die Ord­nungs­be­hörde der Lan­deshaupt­stadt Pots­dam daher ein­dringlich auf, von dem Ord­nungswidrigkeitsver­fahren Abstand zu nehmen!

Es wur­den keine Hygiene – und Abstand­sregeln ver­let­zt, es ist über­haupt nicht ersichtlich, welche nun betrof­fe­nen Men­schen über­haupt wegen dem The­ma „Strand­bad“ vor Ort waren und es ist eine Ungle­ich­be­hand­lung, wenn Dutzende Men­schen ohne Kon­trolle den Ort ver­lassen dür­fen und eine zufäl­lige Anzahl nicht.

Nicht zulet­zt geht es hier auch um ein weit­er brisantes und gesellschaftlich heftig disku­tiertes The­ma. Auch hier kann die Lan­deshaupt­stadt ein Zeichen für die Befriedung dieses Kon­flik­tes setzen:

Stellen Sie diese Ver­fahren ein!

Hiermit legen wir alle Widerspruch ein!

An weit­ere Betroffene:

Meldet Euch bei uns. Wir sam­meln alle Anzeigen, haben einen Anwalt ein­be­zo­gen und berat­en gemein­sam das weit­ere Vorgehen.

Denkt daran, jede/r muss selb­st und frist­gerecht Widersprucheinlegen. 

Dazu ver­wen­det bitte den Text oben.

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