Kategorien
(Anti-)Rassismus

Rassismus erkennen und überwinden

Am 6. Dezem­ber 2008 jährt sich der 18. Todestag von Amadeu Anto­nio. Aus diesem Anlass ver­anstal­tet die Barn­imer Kam­pagne „Light me Amadeu“ zum zweit­en mal eine anti­ras­sis­tis­che Demon­stra­tion in Eber­swalde. Zum einen um an Amadeu zu erin­nern, zum anderen um Forderun­gen wie „Res­i­den­zpflicht und Gutschein­sys­tem abschaf­fen“ in die Öffentlichkeit zu tra­gen. Im let­zten Jahr beteiligten sich etwa 230 Men­schen aller Alters­grup­pen an der Demon­stra­tion. Auch wir, die Antifaschis­tis­che Aktion Bernau, unter­stützen in diesem Jahr die Aktion und wollen auf die Missstände in der Gesellschaft aufmerk­sam machen.

Wer war Amadeu Antonio?

Amadeu Anto­nio lebte als Ver­tragsar­beit­er in Eber­swalde. In der Nacht vom 24. auf den 25. Novem­ber 1990 zog eine Gruppe von etwa 50 Recht­sex­trem­is­ten mit Base­ballschlägern durch die Stadt, um Jagd auf „Schwarze“ zu machen. In ein­er Gast­stätte trafen sie auf drei Men­schen mit dun­kler Haut­farbe, die sie bru­tal ver­prügel­ten. Während zwei der Opfer teils schw­er ver­let­zt flücht­en kon­nten, erwachte der 28-jährige Amadeu nicht mehr aus dem Koma. Er starb zwei Wochen später an den Fol­gen des ras­sis­tis­chen Überfalls.

Nach der Wiedervere­ini­gung war er eines der ersten Todes­opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt. Fünf der rech­tex­tremen Täter wur­den im Sep­tem­ber 1992 vom Bezirks­gericht Frankfurt/Oder zu Bewährungs- und max­i­mal vier­jähri­gen Haft­strafen verurteilt. Wer genau die tödlichen Schläge aus­führte, war nicht nachzuweisen.

Zur Erin­nerung an diese Tat und zum Kampf gegen Recht­sex­trem­is­mus wurde 1998 die Amadeu Anto­nio Stiftung gegründet.

Ras­sis­mus eine Erfind­ung von der extremen Rechten? 

Dass Ras­sis­mus ein gesamt­ge­sellschaftlich­es Prob­lem ist und es sich nicht in die rechte Ecke abschieben lässt, sollte jedem und jed­er klar sein. Ger­ade am Beispiel Bran­den­burg wird das sichtbar.

Das Land Bran­den­burg ist nicht nur unter den ersten fünf wenn es um rechte Gewalt­tat­en geht. In Sachen Ras­sis­mus führt das Land Bran­den­burg die Tabelle an. 49,7 % der Bevölkerung ab 14 Jahren befür­worten Aus­sagen wie „Die Bun­desre­pub­lik ist durch die vie­len Ausländer_innen in einem gefährlichen Maß über­fremdet.“ oder „Wenn Arbeit­splätze knapp wer­den, sollte man die Ausländer_innen wieder in ihre Heimat zurückschick­en.“ (Decker/Brähler: Vom Rand zur Mitte, 2006).

Doch bei einem „Ausländer_innenanteil“ von durch­schnit­tlich 1,9 % in Bran­den­burg klin­gen solche Aus­sagen absurd. Ger­ade in ländlichen Regio­nen des Bun­des­lan­des ist der Anteil noch viel geringer, doch die ras­sis­tis­chen Vorurteile viel ausgeprägter.

Gren­zen auf für alle – auch inner­halb der BRD 

Immer dann wenn Flüchtlinge z.B. Freund_innen und Ver­wandte außer­halb „ihres Land­kreis­es“ besuchen sowie zu Ärzten oder Recht­san­wäl­ten fahren wollen, kann ihnen das zum Ver­häng­nis wer­den. Seit 1982 unter­liegen Asyl­suchende, deren Anträge noch bear­beit­et wer­den, ein­er Aufen­thalts­beschränkung nach dem Asylver­fahrens­ge­setz §56 – der soge­nan­nte Residenzpflicht.

Sie dür­fen den Bezirk/Landkreis der Aus­län­der­be­hörde, in dem sie gemeldet sind, nicht ver­lassen. Unter Umstän­den kann sich ein Asylver­fahren über einen sehr lan­gen Zeitraum erstreck­en, was im Extrem­fall dazu führt, dass ein Flüchtling bis zu zehn Jahren an diesem Gesetz gebun­den bleibt.

Eine soge­nan­nte „Ver­lassenser­laub­nis“ für eine kleine Reise zu erhal­ten ist oft sehr aufwändig, und die Genehmi­gung hängt vom Wohlwollen der Aus­län­der­be­hörde ab. Wird man dann ohne eine Genehmi­gung außer­halb seines gemelde­ten Gebi­etes polizeilich kon­trol­liert, so lan­det man als Flüchtling im Wieder­hol­ungs­fall vor Gericht. Zur Folge hat dies eine hohe Geld­buße oder einen Gefäng­nisaufen­thalt bis zu 2 Jahren.

Zu guter Let­zt wird man als „vorbe­straft“ im polizeilichem Führungszeug­nis geführt. Damit ist die Anerken­nung als Asylsuchende/r fast automa­tisch ver­hin­dert wor­den. Beson­ders Men­schen mit ver­muteter afrikanis­ch­er, asi­atis­ch­er oder lateinamerikanis­ch­er Herkun­ft wer­den viel öfter kontrolliert.

Die speziellen Geset­ze für Flüchtlinge führen dazu, dass Jurist_innen oder Polizist_innen, oft am Sinn dieser Geset­ze zweifeln. „Über deren Sinn oder Unsinn habe ich nicht zu befind­en, aber ich muss Sie (lei­der) bestrafen / kon­trol­lieren / anders behandeln.“

Die offizielle Begrün­dung für die Res­i­den­zpflicht: Sich­er­stel­lung der öffentlichen Sicher­heit und Ord­nung, bessere erteilung der öffentlichen Las­ten und schnellere Erre­ich­barkeit im Asylverfahren.

Und nu? 

Uns ist bewusst dass sich an den ras­sis­tis­chen Ver­hält­nis­sen von heute auf mor­gen nicht viel ändern wird, erst recht nicht durch eine einzelne Demon­stra­tion. Doch dabei soll es auch nicht bleiben. Es gilt sich weit­er­hin gegen Ras­sis­mus stark zu machen. Sei es in der Schule, auf der Arbeit, in der S‑Bahn oder bei behördlichen Ein­rich­tun­gen. Immer dort wo Ras­sis­mus auf­taucht ist es wichtig ihm was ent­ge­gen zuset­zten. Sol­i­darisiert euch mit Flüchtlin­gen und macht auf die Prob­lematik in eurem Umfeld aufmerksam.

In diesem Sinne: Für eine sol­i­darische und gren­zen­lose Gesellschaft.

Anti­ras­sis­tis­che Demo der Kam­pagne “Light me Amadeu”
6.Dezember 08 // 14 Uhr // Kreishaus Eber­swalde (Am Markt)

Infos zur Kam­pagne unter: www.light-me-amadeu.de

Kategorien
(Anti-)Rassismus Law & Order

Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen kurdischen Flüchtling

Am Don­ner­stag um 9:00 Uhr begin­nt die Hauptver­hand­lung gegen den Schweißer Musa E., der im Jahre 2003 vor poli­tis­ch­er Ver­fol­gung nach Deutsch­land geflüchtet ist und hier Asyl beantragt hat. Er und seine Frau, die kurze Zeit danach mit ihrer kleinen Tochter eben­falls nach Deutsch­land flüchtete, lei­den immer noch psy­chisch unter den Fol­gen von Folter und Mißhand­lung. Das Ver­wal­tungs­gericht Dres­den hat den Man­dan­ten nach umfan­gre­ich­er Ver­hand­lung im August 2007 als asyl­berechtigt anerkan­nt. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

Am 18.03.2007 wurde in ihrer Woh­nung in Pots­dam, Gaußs­traße, wo die Fam­i­lie mit einem weit­eren Kleinkind seit län­gerem lebt, Sturm gek­lin­gelt, als Musa E. ger­ade dabei war, in der Küche das Essen vorzu­bere­it­en, und dabei aus dem Fen­ster auf der Straße an der Hal­testelle der Straßen­bahn eine Gruppe ran­dalieren­der Jugendlich­er bemerk­te. Als er über die Sprechan­lage fragte, was los ist, hörte er wüstes Geschrei, ras­sis­tis­che aus­län­der­feindliche Parolen und die Auf­forderung, er sollte her­auskom­men. die Kinder began­nen zu weinen. In ihrer Angst ver­ständigten sie die Polizei, die ver­sprach eine
Streifen­wa­gen vorbeizuschicken.

Einige Zeit später hörten sie, wie eine Gruppe der Jugendlichen durch das Trep­pen­haus zu ihnen hoch stürmten und gegen die Woh­nungstür trat­en und schlu­gen. Mein Man­dant rief erneut bei der Polizei an und berichtete, daß die Jugendlichen jet­zt hochgekom­men seien und die Tür ein­schla­gen woll­ten, um reinzukom­men. Der Polizist stellte immer neue Fra­gen nach Zahl, Alter und Vorge­hen der Angreifer, während die Sit­u­a­tion eskalierte, ohne daß die Polizei erschien oder auch nur defin­i­tiv zusagte, die Fam­i­lie unter­stützen zu wollen. In panis­ch­er Angst um Frau und Kinder nahm Musa E. schließlich ein Tis­chbein, riß die
Woh­nungstür auf und schlug die Jugendlichen in die Flucht.

Wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung an einem der Jugendlichen ste­ht er jet­zt vor Gericht, während das Strafver­fahren gegen den Jugendlichen eingestellt wor­den ist. Auf­grund der Ein­las­sung des Man­dan­ten im vor­ange­gan­genen Hauptver­hand­lung­ster­min im Feb­ru­ar d.J. hat die Amt­srich­terin ein Sachver­ständi­gengutacht­en zur Frage der Schuld­fähigkeit des Angeklagten einge­holt. Zur Hauptver­hand­lung am Don­ner­stag sind vier der Jugendlichen als Zeu­gen geladen.

Das Ver­fahren wird unter anderem beobachtet von dem Vere­in Opfer­per­spek­tive in Potsdam.

Ort: Amts­gericht Pots­dam Jäger­allee 10 — 12, 14469 Potsdam

Kategorien
(Anti-)Rassismus jüdisches Leben & Antisemitismus

Denkmal für die Opfer des Faschismus beschmiert

Unbekan­nte beschmierten in der Nacht zum Sam­stag in Wuster­mark das Denkmal “Den Opfern des Faschis­mus zu Ehren” sowie mehrere Wer­betafeln und Hauswände in unmit­tel­bar­er Umge­bung mit schwarz­er Farbe. Die Polizei ermit­telt. Die Schmier­ereien wur­den durch das Ord­nungsamt beseitigt.

Kategorien
(Anti-)Rassismus

Streit endete in Messerstecherei

Zwei Jugendliche wur­den am Don­ner­stagabend bei ein­er Messer­stecherei auf dem Park­platz eines Super­mark­tes an der Füsten­walder Eisen­bahn­straße ver­let­zt. Offen­bar war ein Stre­it zwis­chen einem 29-Jähri­gen, einem 16-jähri­gen Jugendlichen ara­bis­ch­er Herkun­ft mit deutschem Pass und einem 19-Jähri­gen aus Kamerun eskaliert. Der 16-Jährige wurde dabei leicht und der 19-Jährige durch ein Mess­er schw­er ver­let­zt. Bei­de wur­den in ein Klinikum gebracht und sind außer Lebensgefahr.

Mit Hil­fe eines Ein­satzkom­man­dos wurde am Fre­itagvom­it­tag der 29-Jährige in sein­er Woh­nung in Fürsten­walde vor­läu­fig festgenom­men. Der mehrfach wegen Gewalt­de­lik­ten vorbe­strafte Mann soll die bei­den ver­let­zten jun­gen Män­ner angepö­belt haben, woraufhin es zu der Auseinan­der­set­zung kam. Der 29-Jährige ver­let­zte dabei den 19-Jähri­gen mit einem Mess­er. Die näheren Umstände der Tat wer­den weit­er ermit­telt. Zum Motiv kön­nen noch keine Aus­sagen getrof­fen werden.

Kategorien
(Anti-)Rassismus

Türke zusammengeschlagen

Zwei der Polizei bere­its bekan­nte Män­ner haben Son­ntagabend in Sprem­berg einen 35 Jahre alten türkischen Staat­sange­höri­gen zusam­mengeschla­gen und noch auf den am Boden liegen­den Mann einge­treten. Die alko­holisierten Män­ner wur­den in Gewahrsam genom­men. Die Polizei schließt nicht aus, dass eine frem­den­feindliche Straftat vorliegt.

Kategorien
(Anti-)Rassismus

Residenzpflicht und Gutscheine endlich für ALLE

Eber­swalde. (ar) Eine satirische Aktion mit ern­stem Hin­ter­grund nan­nte die Barn­imer Kam­pagne Light me Amadeu ihre Kundge­bung am Sam­stag. Direkt vor der Ver­wal­tung des Land­kreis­es the­ma­tisierte sie die Auswirkun­gen der Res­i­den­zpflicht und des Gutschein­sys­tems für Flüchtlinge. Denn ohne „Urlaub­ss­chein“ dür­fen Asyl­suchende nicht nach Berlin oder Anger­münde fahren. Son­st riskieren sie empfind­liche Strafen. Auch Flüchtlingskinder müssen z.B. für Klassen­fahrten Ver­lassenser­laub­nisse beantra­gen. Auf dem Markt markieren junge Leute die Gren­zen unseres Land­kreis­es mit Flat­ter­band und lassen nur einen Aus­gang. Die Mitar­bei­t­erin der In- und Aus­län­der­be­hörde wacht über ihre Stem­pel, liest die Anträge und entschei­det. Mal so, mal anders. Schwarze und weiße Polizis­ten, Stahlhelme auf dem Kopf, kon­trol­lieren draußen die frei­willi­gen Test­per­so­n­en, ob sie eine ord­nungs­gemäße Erlaub­nis zum Ver­lassen haben. Vorher erläutern die Schlips- und Ver­ant­wor­tungsträger Innen­min­is­ter Jörk Schön­schön und Lan­drat Botho Ampel­rot das neue Mod­ell­pro­jekt für den Land­kreis Bar-Nicht. Zur Verbesserung unser­er Sicher­heit vor ter­ror­is­tis­chen Bedro­hun­gen solle ab sofort die Res­i­den­zpflicht für ALLE im Land­kreis gel­ten. Trotz der Auf­forderung zu kräftigem Applaus durch IM Schön­schön lösen die Maß­nah­men bei den Umste­hen­den keine Begeis­terung aus. Anne von der Kam­pagne befragt die Test­per­so­n­en am Mikro: „Wie fühlen Sie sich, wenn Sie vor der beab­sichtigten ‚Aus­reise aus dem Land­kreis Bar-Nicht’ eine Ver­lassenser­laub­nis beantra­gen müssen? Welche Gründe nan­nten Sie? Beka­men Sie den begehrten Stem­pel?“ Nicht alle Test­per­so­n­en erhiel­ten die gewün­schte Erlaub­nis. Selb­st Lan­drat Ampel­rot, der trotz Ablehnung seines Antrags den Bar-Nicht ver­ließ, hat­te Pech. Er wurde von den Polizis­ten bei ein­er „ver­dachtun­ab­hängi­gen Per­so­n­enkon­trolle“ erwis­cht, zuge­führt und ver­warnt. Bei Wieder­hol­ung dro­hen ihm Bußgeld und sog­ar Haft. Als Dankeschön für vor­bildliche Teil­nahme am Mod­ell­pro­jekt beka­men einige Test­per­so­n­en Kopi­en von „Wertgutscheinen“. Damit kön­nen Flüchtlinge im Land­kreis nur in bes­timmten Läden einkaufen. Auf die Kopi­en schrieben die Leute von der Kam­pagne ihr Anliegen: „’Die Würde des Men­schen ist unan­tast­bar.’ Aber: Flüchtlinge dür­fen in Deutsch­land jahre­lang nicht arbeit­en. Sie erhal­ten in den ersten vier Jahren weniger als 70% von Hartz IV, davon den Großteil in Form von solchen ‚Gutscheinen’. Dadurch wer­den sie an jed­er Kasse erkan­nt, oft schikaniert und manch­mal belei­digt. Wegen der aus­gren­zen­den Wirkung dieser Scheine protestieren wir weit­er dage­gen. Die Hälfte der Land­kreise im Land Bran­den­burg zahlt statt ‚Gutscheinen’ Bargeld aus. Das fordern wir auch für unseren Land­kreis! BARn­imer Kam­pagne Light me Amadeu.“ Während der Aktion taucht­en zwei Män­ner in NPD-T-Shirts auf, schlen­derten um den dargestell­ten Barn­im, lasen die aus­gelegten Plakate. Pro­bierten Teil­nehmende zu verun­sich­ern. Was nicht gelang. Als sie von Teil­nehmerin­nen der Aktion ange­sprochen wur­den, ver­zo­gen sie sich. Anne meinte dazu: „Ein Teil­er­folg. Denn unser Wahlslo­gan ‚Keine Stimme den Nazis’ meint nicht nur organ­isierte Nazis. Auch der struk­turelle Ras­sis­mus muss ange­sprochen und über­wun­den wer­den, zum Wohl aller hier. Darum fordern wir auch nach der Wahl: BARgeld endlich für alle Flüchtlinge im Land­kreis BAR!“ 

Inforiot