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Cottbuser Justiz lässt Betroffene erneut im Stich

Cottbuser Justiz lässt Betroffene rechter und rassistischer Gewalt erneut im Stich

Der für gestern anber­aumte Ver­hand­lung­ster­min am Amts­gericht Cottbus
gegen Thomas Andy S., Neon­azi und Kampf­s­portler aus Sprem­berg, wurde
erneut ver­schoben. Thomas Andy S. wird vorge­wor­fen, bere­its im Dezember
2016 einen afghanis­chen Geflüchteten aus ras­sis­tis­chen Motiven
ange­grif­f­en und schw­er ver­let­zt zu haben. Der Geschädigte erlitt einen
Kiefer­bruch und lei­det bis heute an den Tatfolgen.

Wir sind in Gedanken bei dem Betrof­fe­nen der ras­sis­tis­chen Gewalttat
und wün­schen ihm viel Kraft. Sein Lei­densweg und der sein­er Angehörigen
ver­längert sich nun weit­er“, erk­lärt Mar­tin Vese­ly, Berater der
Opfer­per­spek­tive. „Lei­der ist dies kein Einzelfall. Betrof­fene rechter
und ras­sis­tis­ch­er Gewalt ver­lieren den Glauben an die deutsche Justiz,
wenn sie mit der Real­ität im Gerichts­bezirk Cot­tbus kon­fron­tiert werden.“

Der Betrof­fene hat­te gemein­sam mit einem Ver­wandten eine Diskothek in
Sprem­berg besucht. Thomas Andy S. arbeit­ete an diesem Tag als Türsteher
der Diskothek. Nach dem Ver­lassen der Örtlichkeit sollen die Betroffenen
von Thomas Andy S. und einem unbekan­nt gebliebe­nen Mit­täter mit dem Auto
ver­fol­gt und abgepasst wor­den sein. Die Män­ner stiegen aus und schlugen
auf ihr Opfer ein. Der Geschädigte ist sich sich­er, in den Angreifern
die Türste­her der zuvor besucht­en Diskothek wieder­erkan­nt zu haben.

Nun wurde der Ter­min zur Erstver­hand­lung am Amts­gericht bere­its zum
drit­ten Mal ver­schoben. Es ist unwahrschein­lich, dass es noch im Jahr
2020 zu ein­er erneuten Anset­zung des Ver­fahrens kommt.

Thomas Andy S. ist Teil der extrem recht­en Kampf­s­port­szene im Raum
Cot­tbus. Für die „Kampfge­mein­schaft Cot­tbus“ nahm er an neonazistischen
Kampf­s­portver­anstal­tun­gen wie dem „Kampf der Nibelun­gen“ und „Tiwaz –
der Kampf der freien Män­ner“ teil. Somit gilt er als Teil eben jenes
extrem recht­en Net­zw­erks, gegen das sich im ver­gan­genen Jahr eine
Groß-Razz­ia der Polizei richtete und bei dem gegen eine Vielzahl von
Tatverdächti­gen wegen Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung ermittelt
wird. Auch der im März diesen Jahres in Cot­tbus ermordete Mar­tin M.
gehörte zu densel­ben Kreisen.

Die Ermit­tlun­gen gegen das rechte Net­zw­erk in Cot­tbus führten
tat­säch­lich zu einem Rück­gang von Gewalt­tat­en aus der organisierten
recht­en Szene. Bere­its kurz nach der Razz­ia äußerte die Opferperspektive
die Befürch­tung, dass eventuell erzielte Erfolge bei fehlender
kon­se­quenter Strafver­fol­gung durch die Jus­tiz auf Sand gebaut sein
kön­nten. Der Anschlag auf das Pri­vatau­to der Grünen-Lokalpolitikerin
Bar­bara Dohmke am ver­gan­genen Woch­enende deutet aus Sicht der
Beratungsstelle darauf hin, dass diese Befürch­tung nun Real­ität wird.

Das Ver­sagen bei der gerichtlichen Aufar­beitung des rassistischen
Angriffs in Sprem­berg rei­ht sich ein in eine lange Liste verschleppter
Ver­fahren gegen rechte Gewalt­täter im Gerichts­bezirk Cot­tbus. „In
Cot­tbus herrscht de fac­to Straf­frei­heit für rechte Gewalt­täter. Der
Rechtsstaat ist im Raum Cot­tbus nicht in der Lage, Betrof­fene rechter
und ras­sis­tis­ch­er Gewalt zu schützen“, so Mar­tin Vese­ly. „Mit­tler­weile
stellen wir uns die Frage, ob es im Gerichts­bezirk Cot­tbus über­haupt ein
Inter­esse an der Ver­fol­gung extrem rechter Straftat­en gibt. Bei
Staat­san­waltschaft und Gericht scheint eine Kul­tur des Desinteresses
vorzuherrschen.“

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